Regeln für den Einsatz von KI im Journalismus

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Das EU-Parlament ist daran, ein Gesetz zur Regulierung von sogenannter künstlicher Intelligenz (KI) zu erarbeiten. Der Schweizer Presserat beschäftigt sich zurzeit intern intensiv mit der Frage, wie KI-Werkzeuge – wie zum Beispiel das Sprachprogramm ChatGPT – den Journalismus beeinflussen. Vor allem geht es darum, zu klären, ob und allenfalls wie die berufsethischen Richtlinien und eventuell auch die „Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten“ angepasst werden müssen.

Verschiedene Medienhäuser haben sich bereits mit der Frage beschäftigt und sich selber intern Regeln für den Umgang mit künstlicher Intelligenz gegeben. Der Schweizer Presserat begrüsst dies.

Der bestehende Berufskodex gibt für viele Fragen, die ChatGTP & Co aufwerfen, bereits klare Regeln vor. Die „Erklärung“ hält fest: „JournalistInnen veröffentlichen nur Informationen, Dokumente, Bilder und Töne, deren Quellen ihnen bekannt sind. Sie unterschlagen keine wichtigen Elemente von Informationen und entstellen weder Tatsachen, Dokumente, Bilder und Töne noch von anderen geäusserte Meinungen.“

Diese Vorgaben sind in den entsprechenden Richtlinien zum Umgang mit Quellen oder Bildern noch präzisiert.

Im Bereich der künstlichen Intelligenz und ganz allgemein gilt:

  • Journalistinnen und Journalisten sind immer und vollumfänglich verantwortlich für die Inhalte, die sie publizieren, unabhängig davon, welche Programme sie verwenden.

Ein wichtiger Punkt betrifft die Transparenz:

  • Der Einsatz von bildgenerierenden KI-Werkzeugen in der journalistischen Produktion muss transparent gemacht werden. Der Presserat prüft, welche Regeln für den Einsatz von künstlicher Intelligenz bei der Arbeit mit Texten gelten sollen.