Nr. 22/2026
Menschenwürde / Diskriminierung

(Rosenwasser c. «Inside Paradeplatz»)

Zusammenfassung

Im Artikel «Anna Rosenwasser: Ha ke Ahnig», der auf «Inside Paradeplatz» erschienen ist, bedient sich der Autor ausführlich früherer Selbstbeschreibungen der Nationalrätin Anna Rosenwassers zu ihrer BH-Grösse und verknüpft diese mit einer negativen Bilanz ihrer Parlamentsarbeit. Ihre politische Leistung sei gering. Gleichzeitig macht er abwertende Bemerkungen zu ihren Brüsten: «Rosenwasser trägt schwer an ihnen. 80D seien ihre Masse, klagt sie. Das ist sehr voluminös. lm Autosport wären das 400 PS.»
«Inside Paradeplatz» verteidigt dies mit dem Argument, öffentliche Figuren müssten schärfere Kritik aushalten und die Aussagen dienten der pointierten Beurteilung ihrer Arbeit.
Der Presserat hält fest: Scharfe Kritik an Politikerinnen und Politikern ist zulässig. Unzulässig ist jedoch, wenn eine Person in einer Weise auf körperliche Merkmale reduziert wird, die keinen Informationswert bei der Beurteilung ihrer Leistung hat.
Genau das geschieht hier: Die ausführliche Thematisierung der Brustgrösse steht in keinem sachlichen Zusammenhang mit Rosenwassers Mandatsausübung. Der Artikel verletzt damit das Diskriminierungsverbot.

Résumé

Dans un article intitulé « Anna Rosenwasser: Ha ke Ahnig » (Anna Rosenwasser : aucune idée), paru sur « Inside Paradeplatz », l’auteur puise amplement dans d’anciennes déclarations de la conseillère nationale Anna Rosenwasser à propos de sa taille de soutien-gorge et les relie au bilan prétendument négatif de son travail parlementaire. Il qualifie ses prestations politiques de médiocres et fait des remarques désobligeantes sur sa poitrine : « Rosenwasser trägt schwer an ihnen. 80D seien ihre Masse, klagt sie. Das ist sehr voluminös. lm Autosport wären das 400 PS. » (Rosenwasser porte un fardeau. Elle se plaint de son 80D. C’est effectivement très volumineux. En sport automobile, cela reviendrait à 400 chevaux.).
« Inside Paradeplatz » argumente en disant que les personnages publics doivent être à même de supporter les critiques acerbes, de telles déclarations étant à ses yeux de nature à décrire leur travail de manière percutante.
Le Conseil suisse de la presse note qu’il est permis de critiquer durement les femmes et les hommes politiques. Il n’est par contre pas permis de réduire à ce point une personne à ses caractéristiques physiques que l’évaluation de leurs prestations n’a plus aucune valeur informative.
C’est le cas dans l’article susmentionné : la tour de poitrine de Mme Rosenwasser ne présente aucun lien matériel avec sa manière d’exercer son mandat. L’article viole par conséquent l’interdiction de la discrimination.

Riassunto

Nell’articolo «Anna Rosenwasser: Ha ke Ahnig» (Anna Rosenwasser: non ne ha idea), pubblicato su «Inside Paradeplatz», l’autore riprende ampiamente precedenti dichiarazioni della Consigliera nazionale Anna Rosenwasser sulla propria taglia di reggiseno e le collega a un bilancio negativo del suo operato parlamentare. Il suo operato politico sarebbe di scarso rilievo. Al contempo, l’autore formula commenti denigratori sul suo seno: «Rosenwasser trägt schwer an ihnen. 80D seien ihre Masse, klagt sie. Das ist sehr voluminös. lm Autosport wären das 400 PS.» («Rosenwasser ne porta il peso. La sua taglia sarebbe una 80D, si lamenta. È una misura molto abbondante. Nell’automobilismo equivarrebbe a 400 cavalli.»)
«Inside Paradeplatz» difende questa scelta sostenendo che le personalità pubbliche debbano tollerare critiche aspre [LT1.1]e che tali affermazioni servano a fornire una valutazione incisiva del suo lavoro.
Il Consiglio della stampa rileva che sono ammesse critiche aspre nei confronti delle personalità politiche. Non è tuttavia ammissibile ridurre una persona alle sue caratteristiche fisiche quando queste non apportano alcuna informazione utile alla valutazione del suo operato.
È quanto accade in questo caso: l’ampio spazio dedicato alle dimensioni del seno non presenta alcun nesso oggettivo con l’esercizio del mandato di Rosenwasser. L’articolo viola pertanto il divieto di discriminazione.

 

I. Sachverhalt

A. Am 4. Januar 2025 veröffentlichte Beni Frenkel im Online-Portal «Inside Paradeplatz» den Artikel: «Anna Rosenwasser: Ha ke Ahnig». Niemand nehme so lustvoll Wörter in den Mund, wie die Neo-Politikerin Anna Rosenwasser, schreibt er zu Beginn des Artikels. Anschliessend geht er auf einen Artikel ein, den Anna Rosenwasser vor einigen Jahren verfasst hat. Darin habe sie über ihre Brüste geschrieben. 80D seien ihre Masse, klage sie. «Das ist sehr voluminös. Im Autosport wären das 400 PS», schreibt Frenkel. Rosenwasser schreibe zudem, es sei in Zürich einfacher, Koks zu finden, als einen passenden BH für Frauen mit grossen Brüsten. «Das ist leicht übertrieben», schreibt Frenkel. «Die Brüste der Nationalrätin sind gross, keine Frage. Für die passende Bekleidung muss sie aber nicht zum Dealer rennen, es gibt ihre Grösse auch als Sport-BH, mit Spitzen, soft oder transparent.»

Anschliessend führt er aus, seltener als 80D oder Koks seien Rosenwassers Einmischungen im Parlament. Nur zwei Interpellationen seien vermerkt. Im Rest des Textes beschreibt der Autor Rosenwasser als wenig gebildet. Mit US-Präsident Donald Trump habe sie mehr gemein, als ihr wohl lieb sei. Früher wäre eine solche Politikerin mit einem so kleinen Bildungsrucksack wohl kaum ins Parlament gewählt worden.

B. Am 27. März 2025 reichte Anna Rosenwasser beim Schweizer Presserat Beschwerde gegen den Artikel ein. Die Beschwerdeführerin moniert eine Verletzung von Ziffer 8 der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» (nachfolgend «Erklärung»). Statt sich auf das eigentliche Thema der politischen Tätigkeit der Nationalrätin zu konzentrieren, werde der Text mit zahlreichen diskriminierenden Anspielungen auf die sexuelle Identität der Frau angereichert, schreibt sie. Die Beschwerdeführerin führt mehrere Textstellen an, so zum Beispiel: «Rosenwasser trägt schwer an ihnen. 80D seien ihre Masse, klagt sie. Das ist sehr voluminös. lm Autosport wären das 400 PS.»

Perfid sei, dass diese Aussagen aus einem Artikel der Beschwerdeführerin entnommen seien, wo sie sich kritisch damit auseinandersetzt, dass grosse Brüste oftmals als «Gratiseintritt zu einem Tag der Offenen Tür» gelesen würden. Sie thematisiere in dem Text, dass Frauen mit grossen Brüsten einem unerträglichen Voyeurismus ausgesetzt seien.

C. Am 22. Mai 2025 nimmt «Inside Paradeplatz» Stellung zur Beschwerde. Lukas Hässig, der Betreiber des Portals, argumentiert, der Artikel sei keineswegs diskriminierend. Personen des öffentlichen Lebens müssten etwas mehr aushalten als die «anderen». Die Ziffer 8 der «Erklärung» betone, dass Journalistinnen und Journalisten den Informationswert gegen die Gefahr einer Diskriminierung abwägen und die Verhältnismässigkeit wahren müssten. Das habe der Autor Beni Frenkel getan. Die Aussage des Textes sei: «Frau Rosenwasser ist als Nationalrätin auch nach einem Jahr Tätigkeit zu wenig informiert, zu wenig wissbegierig und zu wenig innovativ. Diese Eigenschaften stehen im krassen Widerspruch zu ihrem öffentlichen Auftreten, das ihre Lücken kaschiert.» Wenn ein Journalist das nicht schreiben dürfe, schaffe sich die vierte Gewalt selber ab.

D. Das Präsidium des Presserates wies die Beschwerde der 1. Kammer zu. Ihr gehören Susan Boos (Kammerpräsidentin), Luca Allidi, Catherine Boss, Ursin Cadisch, Stefano Guerra, Erik Schönenberger und Casper Selg an.

E. Die 1. Kammer behandelte die Beschwerde an ihrer Sitzung vom 12. Juni 2026 und auf dem Korrespondenzweg.

II. Erwägung

Die Beschwerdeführerin macht einen Verstoss gegen die Ziffer 8 der «Erklärung» (Diskriminierungsverbot / Menschenwürde) geltend. Ziffer 8 besagt: «Journalistinnen und Journalisten respektieren die Menschenwürde und verzichten in ihrer Berichterstattung in Text, Bild und Ton auf diskriminierende Anspielungen, welche die ethnische oder nationale Zugehörigkeit, die Religion, das Geschlecht, die sexuelle Orientierung, Krankheiten sowie körperliche oder geistige Behinderung zum Gegenstand haben.» Die zugehörige Richtlinie 8.2 zum Diskriminierungsverbot präzisiert: «Journalistinnen und Journalisten wägen deshalb den Informationswert gegen die Gefahr einer Diskriminierung ab und wahren die Verhältnismässigkeit.»

Der Presserat hat in seinen Stellungnahmen zum Diskriminierungsverbot und zur Menschenwürde konstant darauf hingewiesen, dass die abwertende Äusserung gegen eine Gruppe oder ein Individuum eine Mindestintensität erreichen muss, um als herabwürdigend oder diskriminierend zu gelten. Kritik, auch scharfe Kritik, muss möglich sein. Kritik, insbesondere im Zusammenhang mit körperlichen Merkmalen, mit der sexuellen Orientierung sowie mit der ethnischen oder religiösen Zugehörigkeit, kann jedoch in eine erhebliche Herabsetzung der betroffenen Personen als solche umschlagen, was mit Ziffer 8 der «Erklärung» nicht vereinbar ist.

Es ist richtig, wie «Inside Paradeplatz» schreibt, dass sich Personen des öffentlichen Lebens mehr gefallen lassen müssen als Normalbürgerinnen und Normalbürger. Und es trifft zu, dass Beni Frenkel in seinem Artikel u. a. das zitiert, was Anna Rosenwasser selbst in einem Magazinartikel beschrieben hat.

In Stellungnahme 21/2023 äusserte sich der Presserat zu einem ähnlich gelagerten Fall. Das dort betroffene Medium reduzierte eine prominente Politikerin mit abwertenden, abfälligen Äusserungen auf ihre körperlichen Merkmale und insinuierte unter anderem, dass sie als Hockeytorhüterin allein wegen ihrer Statur erfolgreich gewesen sei. Der Presserat kam zum Schluss, dass damit die Politikerin in einer Weise herabgesetzt wurde, die ihre Menschenwürde verletzte.

Im vorliegenden Artikel werden zwei Dinge verknüpft, die nichts miteinander zu tun haben. Einerseits die Grösse der Brüste der Nationalrätin und andererseits die Bilanz ihrer Tätigkeit als Politikerin im Nationalrat. Das eine hat keine Bewandtnis mit dem anderen. Die Frau wird in dem Artikel auf prominente Art und Weise auf ein körperliches Merkmal reduziert.

Zweitens hat die Nationalrätin nicht über ihre Brüste geschrieben, um zum Beispiel damit zu prahlen oder «lustvoll» davon zu erzählen, wie ihr Beni Frenkel unterstellt. In dem besagten Artikel setzt sie sich kritisch damit auseinander, dass grosse Brüste oftmals als Einladung angesehen würden, Frauen auf dieses Körperteil zu reduzieren. Indem Beni Frenkel die grossen Brüste der Nationalrätin mit ihrer politischen Tätigkeit verknüpft, macht er genau das.

Die Beschreibung der grossen Brüste, die Anspielung auf den Autosport, die Zitate über die BH-Grösse haben keinerlei Informationsgehalt für die Leserschaft, wenn es darum geht, die Qualitäten der Frau als Politikerin einzuschätzen. Indem ein solcher Zusammenhang aber hergestellt wird, ist der Text diskriminierend und verletzt die Menschenwürde. Auch Personen des öffentlichen Lebens müssen sich bezüglich ihrer körperlichen Integrität nicht alles gefallen lassen. In dem Sinn hat der Autor mit seinem Artikel den Informationswert gegen die Gefahr einer Diskriminierung nicht genügend abgewogen, der Artikel verletzt die Ziffer 8 der «Erklärung».

III. Feststellungen

1. Die Beschwerde wird gutgeheissen.

2. «Inside Paradeplatz» hat mit dem Artikel «Anna Rosenwasser: Ha ke Ahnig» die Ziffer 8 (Menschenwürde) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» dadurch verletzt, dass Anna Rosenwasser im Zusammenhang mit ihrer politischen Tätigkeit auf das körperliche Merkmal grosser Brüste reduziert wurde.