Als Meinungsbeitrag erkennbar: Presserat weist Beschwerde gegen «Weltwoche» ab

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Der Schweizer Presserat hat eine von gut 300 Mitunterzeichnenden eingereichte Beschwerde eines Journalisten abgewiesen. Die Beschwerde richtete sich gegen einen in der «Weltwoche» veröffentlichten Artikel von Hubert Mooser. Dieser beschäftigte sich kritisch mit der SRF-Berichterstattung am ersten Tag des Einfalls russischer Truppen in die Ukraine. Der Artikel kritisierte insbesondere, dass die SRF-Korrespondentin Luzia Tschirky an einer Ausfahrtsstrasse über den Ausbruch des Krieges in der Ukraine berichtet und dabei eine schusssichere Weste getragen habe, obwohl sie weder mitten im Kugelhagel gestanden habe noch in Kiew zu diesem Zeitpunkt geschossen worden sei.

Der Beschwerdeführer monierte, dass sich Moosers «abschätziger Kommentar» auf eine ungenügende Grundlage oder gar auf eine blosse Vermutung stütze. Der Artikel entstelle damit die reale Sicherheitsgefahr für Tschirky – der Autor habe es unterlassen, den genauen Standort Luzia Tschirkys zu eruieren.

Der Presserat hat die Beschwerde abgewiesen, weil er in Betracht gezogen hat, dass die Lage vor Ort am 24. Februar 2022 während laufender Ereignisse durchaus verworren und der Artikel für das Publikum klar als subjektiv verfasster Meinungsbeitrag erkennbar war. Er hält jedoch fest, dass aus berufsethischer Sicht solche Kommentare über die gefährliche Arbeit von Medienschaffenden in Kriegs- und Konfliktgebieten zynisch und unangebracht sind.

Zur Stellungnahme 45/2022