Im Mai 2023 reichte X. beim Presserat eine Beschwerde gegen die SRF-Nachrichtensendung «Tagesschau» ein. Es ging um den Bericht mit dem Titel «Autohändler in der Schweiz umgehen Abgas-Strafgebühren», der sich auf eine Untersuchung der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) stützte. Der Presserat ist der Ansicht, dass die im Bericht genutzten Begriffe «Umgehung» und «Trick» suggerieren, dass Schweizer Autohändler und -Importeure Gesetzeslücken ausgenutzt hätten. Ein Eindruck, der nicht der Wahrheit entspricht: Tatsächlich stellt die im Beitrag beschriebene Methode des Imports – und insbesondere die Möglichkeit der Bildung von Emissionsgemeinschaften (CO2-Pooling), Übernahme von Fahrzeugen (punktuelle Abtretung) und entsprechende Regelung (Bonus-Malus-System) – eine gesetzlich ausdrücklich vorgesehene Option dar. Nach Ansicht des Presserates hat die Redaktion der «Tagesschau» die Kritik der EFK an der Gesetzgebung zur Reduktion der CO2-Emissionen in einen unberechtigten Vorwurf an die Autohändler umgewandelt, die entsprechenden Vorschriften zu umgehen. Dadurch wurde die Wahrheitspflicht der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt.