Ab dritter Beschwerde pro Jahr: Kostenbeteiligung auch für Privatpersonen

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Von Privatpersonen eingereichte Beschwerden behandelt der Presserat, ohne eine Kostenbeteiligung zu verlangen. An diesem Grundsatz hält er fest. Ab dem 1. Mai 2021 kostet die dritte Beschwerde der gleichen Person innerhalb eines Kalenderjahres 500 Franken, die vierte und alle weiteren 1000 Franken. Diese Änderung des Geschäftsreglements hat der Stiftungsrat an seiner Sitzung vom 20. April 2021 verabschiedet. Es ist dies eine Massnahme, um vielfach Beschwerde Führenden zu begegnen.