I. Sachverhalt
A. Am 9. Februar 2015 veröffentlichte «Blick.ch» den Artikel «Schüler zu dumm für die Lehre». Im Obertitel heisst es: «Firmen-Ausbildner klagen», der Lead lautet: «Der Gymnasiumswahn ist Schuld der Lehrer und Eltern. Gute Schüler werden zur Gymi-Prüfung gedrängt und fehlen als Lehrlinge. Übrig bleiben Schüler mit ungenügenden Schulleistungen.» Ausgehend von der Tatsache, dass für viele Schulabgänger die «heisse Phase» der Stellensuche beginnt und trotz genügend Jobs über 1000 Lehrstellen nicht besetzt werden können, weil sich keine Bewerber dafür finden liessen, lässt der Artikel Berufsbildungsvertreter von Migros, Coop, Swissmem und Gewerbeverband zu Wort kommen. Diese sprechen von ungenügenden Schulleistungen und damit ungenügenden Bewerbern für Berufslehren. Ein Teil des Problems liege zudem darin begründet, dass es weniger Schulabgänger gebe als noch vor 10 Jahren. Überdies würde die Berufslehre im Vergleich zum Gymnasium als weniger wertvoll betrachtet.
B. Am 24. Februar 2015 beschwerten sich die JungsozialistInnen Kanton Zürich (Juso) beim Schweizer Presserat und machten eine Verletzung der Rechte von Lernenden geltend. «Blick» erkläre die Lehrstellensituation so, dass die jährlich 1000 offenen Lehrstellen darauf zurückzuführen seien, dass die potentiellen Lernenden zu dumm seien. Aus Sicht der Juso Kanton Zürich sei dies inakzeptabel, weil die offenbleibenden Lehrstellen nicht bestünden, weil die SchülerInnen zu dumm seien, sondern weil die Lehrbetriebe völlig falsche Anforderungen an die angehenden Lernenden stellten. Zweitens würden Menschen mit unterdurchschnittlichen schulischen Leistungen pauschal als dumm betitelt. «Blick» lasse zudem ausser Acht, dass jährlich 93’000 Schulabgängerinnen eine Lehrstelle suchten, aber nur 76’000 eine fänden. Weiter hätten 6 Prozent der Schulabgänger überhaupt keine Anschlusslösung, was auf einen gewaltigen Lehrstellenmangel hinweise. «Blick» berufe sich jedoch auf lediglich 1000 unbesetzte Lehrstellen jährlich, welche in keinem Verhältnis zu den Lehrstellensuchenden stünden. Die Juso sehen die Wahrheitspflicht (Ziffer 1 der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten», nachfolgend «Erklärung») dadurch verletzt, dass «Blick» die schwierige Lage von SchulabgängerInnen pauschalisiere, indem er sie als zu dumm für die Lehre betitle, jedoch die restlichen Umstände nicht beachte. Mit dem Satz «Umso schlimmer ist die Tatsache, dass viele Schulabgänger offenbar zu dumm für die Lehre sind» stelle «Blick» zudem gezielt eine Gruppe von Personen – nämlich die ca. 17’000 Menschen, die am Ende der obligatorischen Schulzeit ohne Lehrstelle dastehen – als dumm dar und diskriminiere sie. Damit werde Ziffer 8 (Diskriminierungsverbot) der «Erklärung» verletzt.
C. Gemäss Art. 13 Abs. 1 des Geschäftsreglements behandelt das Presseratspräsidium Beschwerden, auf die der Presserat nicht eintritt.
D. Das Presseratspräsidium, bestehend aus Dominique von Burg, Präsident, Francesca Snider, Vizepräsidentin, und Max Trossmann, Vizepräsident, hat die vorliegende Stellungnahme per 2. Juni 2016 auf dem Korrespondenzweg verabschiedet.
II. Erwägungen
1. Gemäss Artikel 11 Absatz 1 seines Geschäftsreglements tritt der Presserat nicht auf eine Beschwerde ein, wenn diese offensichtlich unbegründet erscheint.
2. Ziffer 1 der «Erklärung» verlangt von Journalistinnen und Journalisten, dass sie sich an die Wahrheit ohne Rücksicht auf die sich daraus für sie ergebenden Folgen halten und sich vom Recht der Öffentlichkeit leiten lassen, die Wahrheit zu erfahren. Die Beschwerdeführer sehen eine Verletzung von Ziffer 1 der «Erklärung» insbesondere im Titel «Schüler zu dumm für die Lehre» begründet. Im Artikel findet sich diese Aussage früh relativiert, indem «Blick» festhält: «Umso schlimmer ist die Tatsache, dass viele Schulabgänger offenbar zu dumm für die Lehre sind». Im Text selbst kommen mehrere Berufsbildungsvertreter grosser Firmen zu Wort, welche von ungenügenden Schulleistungen und ungenügenden Bewerbungen sprechen. «Blick» verkürzt deren Aussagen im Titel, indem er Schulabgänger für zu dumm erklärt. Im Obertitel heisst es zudem: «Firmen-Ausbildner klagen». Damit wird klar, dass nicht «Blick» selbst die Schulabgängerinnen als zu dumm bezeichnet, sondern die Aussagen verschiedener Bildungsverantwortlicher von grossen Firmen bzw. Organisationen zugespitzt unter dem Titel «Schüler zu dumm für die Lehre» zusammenfasst. Zuspitzungen in Titeln sind laut Praxis des Presserats erlaubt, sofern sie durch die recherchierten Fakten gedeckt sind. Dies ist vorliegend zweifellos der Fall. Der Lead selbst spricht von Schülern mit ungenügenden Schulleistungen, relativiert die Aussage des Titels somit unmittelbar. Für die Leserschaft besteht keine Gefahr, dass sie einen unzutreffenden Eindruck erhält, eine Verletzung der Wahrheitspflicht liegt demnach offensichtlich nicht vor. Dasselbe gilt für die von den Beschwerdeführenden geltend gemachte Verletzung des Diskriminierungsverbots. Entgegen deren Ausführungen stellt «Blick» nicht alle am Ende ihrer obligatorischen Schulzeit ohne Lehrstelle dastehenden Schulabgänger als dumm dar, sondern fasst die Aussagen mehrerer Ausbildungsverantwortlicher zusammen. Die Beschwerde ist somit offensichtlich unbegründet.
III. Feststellung
Der Presserat tritt auf die Beschwerde nicht ein.