I. Sachverhalt
A. Die Zeitungen berichteten im Dezember 2014 über die Budgetdebatte des Nationalrats. Dieser erhöhte das Budget für die Landwirtschaft im Vergleich zum Vorschlag des Bundesrates um 116 Millionen Franken auf 3,7 Milliarden Franken.
B. Am 23. Dezember 2014 reichte X. als Mitglied und Vertreter der Neuen Bauernkoordination Schweiz eine Beschwerde beim Schweizer Presserat gegen Printveröffentlichungen von «Blick», «NZZ», «Berner Zeitung», «Handelszeitung», SDA etc. ein. Seine Beschwerde richtet sich gegen die Aussage, die Bauern seien die Gewinner der Budgetdebatte, denn es werde der Eindruck erweckt, das Budget für die Landwirtschaft sei in der Wintersession der Räte 2014 für die nächsten Jahre erhöht worden. Für X. handelt es sich um Stimmungsmache, die auf falsch vermittelten Fakten beruht. Er sieht die Ziffern 1 (Wahrheit) und 5 (Berichtigung) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt. Der Grund für die Fehler sei, dass die Redaktionen über keine kompetenten Redaktoren verfügten, die die Zusammenhänge in der Schweizer Landwirtschaft analysieren und für den Leser verständlich und neutral präsentieren könnten. Einzig die Fachpublikationen, speziell der «Schweizer Bauer», hätten korrekt berichtet.
C. Gemäss Art. 13 Abs. 1 des Geschäftsreglements behandelt das Presseratspräsidium Beschwerden, auf die der Presserat nicht eintritt.
D. Das Presseratspräsidium, bestehend aus Dominique von Burg, Präsident, Francesca Snider, Vizepräsidentin und Max Trossmann, Vizepräsident, hat die vorliegende Stellungnahme per 11. Mai 2015 auf dem Korrespondenzweg verabschiedet.
II. Erwägungen
1. Gestützt auf Artikel 11 Absatz 1 seines Geschäftsreglements tritt der Presserat nicht auf eine Beschwerde ein, wenn diese offensichtlich unbegründet erscheint.
2. Hauptpunkt der Beschwerde ist die Kritik an diversen Schweizer Printpublikationen inklusive der Nachrichtenagentur SDA in Bezug auf deren Berichterstattung über die Budgetdebatte im Nationalrat. Darin seien die Bauern fälschlicherweise als Gewinner dargestellt worden. Die vom Beschwerdeführer kritisierte Berichterstattung erwähnt, dass das Parlament in der Budgetdebatte letztlich die vom Bundesrat vorgeschlagenen Einsparungen im Landwirtschaftsbereich nur zum Teil gebilligt hat. Sie hält weiter fest, der Nationalrat habe das Budget der Landwirtschaft gegenüber der Variante des Bundesrats insgesamt um 116 Mio. Franken erhöht, was fast dem Niveau von 2014 entspreche. Aus Sicht der Bauernvertreter sehe der Bundesrat in der Landwirtschaft übertriebene Sparmassnahmen vor.
X. macht geltend, nur der «Schweizer Bauer» habe korrekt berichtet. Dieser hält im Lead seines Artikels «Wie aus weniger mehr wird» vom 13. Dezember 2014 fest, der Bundesrat habe bei der Landwirtschaft 128 Millionen einsparen wollen, das Parlament habe dagegen gehalten und das Budget «nur» um 29 Millionen gekürzt. Die Zahl von 29 Millionen wird in den Artikeln der anderen Zeitungen nicht genannt, deren Aussagen sind jedoch korrekt, X. beanstandet sie nicht. Fakt ist, dass die Landwirte und ihre Lobby letztlich die Mehrheit des Nationalrats für ihre Anliegen gewinnen konnten. Dies hält der «Schweizer Bauer» im Übrigen ausdrücklich selber fest: «Frohe Kunde aus dem Bundeshaus» lautet der Eingangssatz seines Artikels vom 13. Dezember 2014. Die Berichterstattung der erwähnten Printpublikationen ist somit unter dem Gesichtspunkt der Wahrheitspflicht (Ziffer 1 der «Erklärung») nicht zu beanstanden. Insofern besteht auch kein Anlass zu einer Berichtigung. Die Beschwerde ist deshalb offensichtlich unbegründet.
III. Feststellung
Der Presserat tritt nicht auf die Beschwerde ein.