I. Sachverhalt
A. Am 9. Juni 2017 veröffentlichte «20minuten.ch» den Artikel «Ärzte wollen Filmdoku von Impfgegnern verbieten», verfasst von B. Zanni. Der Untertitel lautet: «Ein Dokumentarfilm prangert das Impfen an. Ärzte fordern, dass der Streifen in den Kinos nicht gezeigt wird.» Der Artikel befasst sich mit dem Film «Vaxxed – die schockierende Wahrheit», welcher die Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln als «gefährlichen Stoff, der Autismus verursacht», darstellt. Während der Film aus dem Tribeca-Filmfestival 2016 in New York gestrichen worden sei, würde er in der Schweiz gezeigt. «20minuten.ch» zitiert mehrere Fachärzte und -spezialisten, welche alle vor dem Film warnen. Laut Adriano Aguzzi, Direktor des Instituts für Neuropathologie am Universitätsspital Zürich, sei es unverantwortlich, einen Film zu zeigen, der Lügen verbreite und eine ganze Bevölkerung gefährde. Gemäss Aguzzi habe der Film bereits viele Todesfälle an Masern verursacht, indem er suggeriere, Impfen sei gefährlich. Die zitierten Spezialisten warnen ausserdem vor Hirnhautentzündung, Sprach- und Gehverlust sowie subakuter sklerosierender Panenzephalitis als Folge einer Nicht-Impfung.
B. Am 10. Juni 2017 reichte Daniel Trappitsch im Namen des Netzwerks Impfentscheid beim Schweizer Presserat Beschwerde gegen den Artikel von «20minuten.ch» ein. Er macht eine Verletzung der Ziffern 1 und 3 der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» (nachfolgend «Erklärung») geltend. Der Beschwerdeführer bestreitet die Richtigkeit der Aussagen von «20minuten.ch» bzw. von Aguzzi bezüglich Impfstoffen und Masern. Er stützt sich in seiner Argumentation auf einen Auszug aus dem Buch «Autismus und Impfen» von Wolfram Klingele, um aufzuzeigen, dass ein Zusammenhang zwischen Impfung und Autismus nicht ausgeschlossen werden kann. Weiter setzt Trappitsch die Anzahl Todesopfer als Folge von Masern in Relation zur Anzahl Todesopfer als Folge der Masernimpfung. Er bringt ausserdem vor, dass nur ein Jahr nach der Veröffentlichung des Films noch keine Rückschlüsse über dessen Auswirkungen auf das Impfverhalten gezogen werden könnten. Schliesslich stellt er auch den im Artikel erwähnten Zusammenhang zwischen Masern und Hirnhautentzündung in Frage. Zusammenfassend lautet der Vorwurf des Netzwerks Impfentscheid, «20minuten.ch» habe die Aussagen der Wissenschaftler vor der Veröffentlichung nicht auf deren Richtigkeit überprüft, der Artikel enthalte somit Falschaussagen. Diese seien gestützt auf Ziffer 5 der «Erklärung» zu berichtigen.
C. Gemäss Art. 13 Abs. 1 des Geschäftsreglements behandelt das Presserats-präsidium, bestehend aus Dominique von Burg, Präsident, Francesca Snider, Vizepräsidentin, und Max Trossmann, Vizepräsident, Beschwerden, auf die der Presserat nicht eintritt.
D. Das Presseratspräsidium hat die vorliegende Stellungnahme per 13. September 2018 auf dem Korrespondenzweg verabschiedet.
II. Erwägungen
1. Gemäss Art. 11 Abs. 1 seines Geschäftsreglements tritt der Presserat nicht auf eine Beschwerde ein, die offensichtlich unbegründet ist.
2. Der Beschwerdeführer macht eine Verletzung von Ziffer 1 der «Erklärung» geltend. Ziffer 1 der «Erklärung» verlangt von Journalistinnen und Journalisten, dass sie sich an die Wahrheit halten und sich vom Recht der Öffentlichkeit leiten lassen, die Wahrheit zu erfahren. Das Netzwerk Impfentscheid bringt vor, die im Artikel genannten Fakten zu Impfungen entsprächen nicht der Wahrheit. Der Artikel thematisiert die Reaktionen von Ärzten auf einen Dokumentarfilm, der das Impfen anprangert und in den Kinos gezeigt wird. Schweizer Ärzte und Wissenschaftler zeigten sich entsetzt und hätten die Redaktion von «20 Minuten» angeschrieben, einige sprächen von einem Lügen-Film und forderten ein Verbot. Es ist nicht Aufgabe des Presserats, darüber zu urteilen, ob die Aussagen der Wissenschaftler stimmen. Aus dem Artikel geht klar hervor, dass es sich um eine höchst umstrittene Debatte zwischen Impfgegnern und Ärzten bzw. Wissenschaftlern handelt. Für die Leserschaft ist dies erkennbar. Das Netzwerk Impfentscheid macht nicht geltend, die Aussagen der verschiedenen Protagonisten seien nicht wahrheitsgemäss und korrekt zitiert worden, ganz im Gegenteil: Es gesteht «20minuten.ch» korrektes Zitieren zu. Im Ergebnis liegt somit offensichtlich keine Verletzung von Ziffer 1 vor. Ist aber die Wahrheitspflicht nicht verletzt, kann auch Ziffer 5 (Berichtigung) der «Erklärung» nicht zur Anwendung kommen.
3. Weiter moniert das Netzwerk eine Verletzung von Ziffer 3 der «Erklärung. Ziffer 3 verlangt von Journalisten, nur Informationen, Dokumente, Bilder und Töne, deren Quellen ihnen bekannt sind, zu veröffentlichen. Für den Presserat ist nicht ersichtlich, inwiefern Ziffer 3 der «Erklärung» verletzt sein sollte. «20minuten.ch» bezeichnet klar, wer welche Meinung im Artikel vertritt und nennt die betreffenden Wissenschaftler explizit. Der Leser kann sich so ein differenziertes Bild machen. Auch eine Verletzung von Ziffer 3 der «Erklärung» liegt somit offensichtlich nicht vor.
III. Feststellungen
Der Presserat tritt auf die Beschwerde nicht ein.