I. Sachverhalt
A. Am 9. Oktober 2006 berichtete Parzival Meister auf dem von den PGM Medien betriebenen Internetportal grenchen.net, der Grenchner Dartclub Wild Animals stehe unter dem Beschuss des Journalisten X. «Die Vorwürfe: Der Verein sei eine Alkohollobby und fördere die Alkiszene. Zudem bewege sich im Vereinslokal die Skin-Szene. Anklagepunkte, die sich nach einem Gespräch mit beiden Seiten als schwammig herausstellen.» Im Lauftext äussert sich der Inhaber des Dartclubs zu verschiedenen von X. erhobenen Vorwürfen. Abschliessend hält der Bericht fest, die Auseinandersetzung daure nun schon über drei Monate an. Der Dartclub hat bereits verschiedene Anzeigen gegen X. erstattet. Doch auch X. hat einzelne Vereinsmitglieder verzeigt. Dass sich der öffentlich ausgetragene Streit nun legt, ist gut möglich. X. versicherte im Gespräch mit dem citynet, dass er künftig nicht mehr über die Wild Animals schreiben werde und hat sämtliche Berichte von seiner Internetseite entfernt. Auch Marcel Spahr sagt: ‹Wir sind froh, wenn endlich Ruhe einkehrt und wir uns nicht mehr gegen solche Anschuldigungen wehren müssen.›» In einem Nachtrag merkte der Autor an, dass es, kurz bevor er den Artikel aufgeschaltet habe, auf der Website von X. bereits mit der Kritik weitergegangen sei: «Im Visier stehe nun ich, der Verfasser dieser Zeilen.»
B. Am 5. Dezember 2006, beschwerte sich der im obengenannten Bericht erwähnte Journalist X. beim Presserat über die «wahrheitswidrige, verleumderische» Berichterstattung von Parzival Meister. Insbesondere machte er geltend, der Bericht sei erschienen, obwohl die Auseinandersetzung mit der Bar bereits erledigt gewesen sei. Und obwohl er Parzival Meister einen fairen Vergleichsvorschlag unterbreitet habe, habe dieser nicht darauf reagiert. Dessen Haltung verstosse im weitesten Sinne gegen die berufsethischen Pflichten.
C. Am 19. Dezember 2006 veröffentlichte grenchen.net einen Artikel von Paul-Georg Meister mit dem Titel «Grenchen, eine Stadt der Rechtsradikalen». Der Text bezog sich auf einen neuen Weblog-Beitrag von X. Darin habe dieser vor gewaltsamen Auseinandersetzungen mit Alkis und «Dutzenden, oft Hunderten, manchmal sogar Tausenden Männern (und einigen Frauen)» aus der rechtsradikalen Szene «nicht nur in Grenchen» gewarnt. X. sei in Grenchen kein Unbekannter. Seine Anschuldigungen und Briefe nehme man bei www.grenchen.net zwar schon lange nicht mehr ernst. Mit seinen Angriffen habe er nun den Bogen aber überspannt. «Gemäss Auskunft von Stadtschreiber François Scheidegger will man die rechtliche Situation abklären und gegebenenfalls reagieren.» In einem zugehörigen Kommentar führte der Autor aus, es sei «sicher notwendig, dass dem ‹Journalisten› X. das Handwerk gelegt wird. Mit solchen Schreibereien bringt er nämlich nicht nur den Berufsstand der seriösen Journalistinnen und Journalisten in Misskredit, er beschmutzt auch das Ansehen unserer Stadt Grenchen.»
D. In weiteren Eingaben vom 14. Dezember 2006, 7. Januar, 23. Januar, 31. Januar und Ende März 2007 beschwerte sich X. auch über den Bericht vom 19. Dezember 2006 und dokumentierte den Presserat zudem mit Unterlagen über die weitere Entwicklung seiner Auseinandersetzung mit den Journalisten Parzival und Paul-Georg Meister sowie den PGM Medien. Daraus geht unter anderem hervor, dass sich X. in einem gerichtlich abgeschlossenen Vergleich am 20. März 2007 gegenüber der durch Paul-Georg Meister vertretenen PGM Medien für seine «ehrverletzenden Äusserungen und gemachten Verleumdungen» entschuldigte. Zudem verpflichteten sich die Parteien, «künftig keinerlei weiteren beleidigenden und geschäftsschädigenden Presseberichte oder Internet-Meldungen zu veröffentlichen und die heute zur Anzeige gebrachten Artikel sofort zu löschen».
E. Gemäss Art. 12 Abs. 1 des Geschäftsreglements des Presserats werden Beschwerden, auf die der Presserat nicht eintritt, vom Presseratspräsidium behandelt.
F. Das Presseratspräsidium bestehend aus Presseratspräsident Dominique von Burg, Vizepräsidentin Esther Diener-Morscher und Vizepräsident Edy Salmina hat die vorliegende Stellungnahme per 26. September 2008 auf dem Korrespondenzweg verabschiedet.
II. Erwägung
Wie der Beschwerdeführer mehrfach ausführt, ist er wegen einer beruflichen Auseinandersetzung mit zwei anderen Journalisten an den Presserat gelangt. Zwar kann sich der Presserat auch zu derartigen Differenzen äussern und hat dies in der Vergangenheit beispielsweise im Zusammenhang mit einer unterlassenen Quellennennung (Stellungnahme 3/1993 oder einem Plagiatsvorwurf (22/2001) getan. Er sieht seine primäre Aufgabe aber nicht darin, Streitigkeiten unter Berufskolleg/innen zu schlichten. Dies gilt erst recht, wenn gleichzeitig auch gerichtliche Instanzen angerufen werden (Art. 10 Abs. 2 des Geschäftsreglements) und der Konflikt der Parteien mittlerweile durch einen gerichtlichen Vergleich beigelegt worden ist.
Materiell begründet der Beschwerdeführer zudem höchstens rudimentär, inwieweit die Veröffentlichung der beiden Berichte vom 9. Oktober und 19. Dezember 2006 auf grenchen.net gegen berufsethische Pflichten (Wahrheitspflicht, Unterlassung sachlich nicht gerechtfertigter Anschuldigungen) verstossen soll. Im Gegenteil hat er im erwähnten gerichtlichen Vergleich vom 20. März 2007 ausdrücklich anerkannt, dass er es war, der im Zusammenhang mit seiner Auseinandersetzung mit der PGM Medien ehrverletzende und verleumdende Äusserungen verbreitet hat.
III. Feststellung
Der Presserat tritt nicht auf die Beschwerde ein.
Entgegnung von X. zur Stellungnahme 43/2008 |