Nr. 30/2008
Zitatverfälschung / Berichtigungspflicht

(UBS c. «Sonntag») Stellungnahme des Presserates vom 13. Juli 2008

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I. Sachverhalt

Am 24. Februar 2008 titelte die Zeitung «Sonntag» auf der Frontseite: «Also doch: Ospel tritt zurück». Der Untertitel präzisierte: «UBS-Präsident geht, sobald ein Nachfolger gefunden ist.» Dem von Arthur Rutishauser und Yves Demuth gezeichneten Artikel war zu entnehmen, «Marcel Ospel will nicht mehr länger am Sessel des Verwaltungsratspräsidenten der UBS kleben. Wie sein Sprecher Christoph G. Meier gegenüber dem ‹Sonntag› sagt, hat sich Ospel zwar bereit erklärt, noch maximal ein Jahr an der Spitze der UBS zu bleiben – doch für die Zeit danach habe er definitiv ‹keine Pläne mehr›. Wenn ein geeigneter Nachfolger gefunden wird, geht Ospel bereits früher. Weiter heisst es bei der UBS, dass ein neues Verwaltungsratsmitglied gesucht werde mit Bankerfahrung.»

Der Artikel von Arthur Ruthishauser auf Seite 25 der gleichen Ausgabe («Singapur-Milliarden reichen nicht») und die Online-Version des Artikels enthielten ein leicht anders lautendes Statement von Christoph G. Meier: «Marcel Ospel hat sich bereit erklärt, sich nochmals für ein Jahr wählen zu lassen. Darüber hinaus hat er keine Pläne.»

B. Am 2. März 2008 berichtete «Sonntag» unter dem Titel «‹Definitiv› oder eher weniger definitiv?»: «Letzte Woche schrieb der ‹Sonntag›, UBS-Sprecher Christoph Meier habe gesagt, dass Ospel noch ein Jahr im Amt bleibe und dann definitiv ‹keine Pläne mehr› habe. In einigen Agenturmeldungen rutschte dann das Anführungszeichen vor das Wort ‹definitiv› und machte es auch zum Zitat Meier. Das ist definitiv falsch. Definitiv klar ist, dass uns ein UBS-Insider mit direktem Draht zu Marcel Ospel sagte, Ospel wolle spätestens in einem Jahr gehen. Bis dann sollte der Nachfolger gefunden sein, den man jetzt suche.»

C. Am 13. März 2008 gelangte die UBS AG mit einer Beschwerde gegen «Sonntag» an den Schweizer Presserat. Die Zeitung habe im Bericht vom 24. Februar 2008 ein Zitat von UBS-Pressesprecher Christoph G. Meier ohne Rücksprache abgeändert und damit dessen Statement entstellt und falsch wiedergegeben. Das auf der Frontseite publizierte Zitat unterscheide sich inhaltlich wesentlich von demjenigen, das der Pressesprecher der Zeitung zwei Tage vorher zugestellt habe. Und anstatt eine Berichtigung zu veröffentlichen, habe die Zeitung im Bericht vom 2. März 2008 mit Wortspielereien versucht, von ihrem Fehler abzulenken. Damit habe «Sonntag» gegen die Richtlinien 4.6 (Rechercheinterview; Zitatverfälschung) und 5.1 (Berichtigung) zur «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verstossen.

D. Am 22. April 2008 wies Chefredaktor Patrick Müller die Beschwerde namens der Redaktion von «Sonntag» als unbegründet zurück. Alles, was im Artikel stehe, sei zwischenzeitlich eingetreten. Es sei deshalb nicht nachvollziehbar, wie die UBS zum Schluss komme, der Artikel sei inhaltlich falsch. Der beanstandete Frontseitenanriss sei nie auf der Internetseite aufgeschaltet gewesen. Entsprechend habe es dort auch keinen Grund zur Korrektur gegeben. Trotzdem habe Rutishauser das Thema eine Woche später noch einmal aufgegriffen, weil die Nachrichtenagenturen teilweise das Wort «definitiv» in Anführungszeichen gesetzt und damit zum direkten Zitat gemacht hätten. Hingegen sei das Zitat von Pressesprecher Meier durch die beanstandete Wortwahl im Frontartikel vom 24. Februar 2008 in keiner Art und Weise verfälscht worden. Vielmehr gebe es den Sinn korrekt wieder. Rutishauser habe sich am Abend des 23. Februar 2008 beim Vorgesetzten von Christoph Meier, Michael Willi, rückversichert, ob man Meiers Zitat so interpretieren könne, «dass Ospel tatsächlich nach spätestens einem Jahr zurücktreten wolle, wenn eine Nachfolge gefunden sei. Willi bestätigte dies.»

E. Der Presserat wies die Beschwerde der 1. Kammer zu, der Edy Salmina (Kammerpräsident), Luisa Ghiringhelli Mazza, Pia Horlacher, Philip Kübler, Klaus Lange, Sonja Schmidmeister und Francesca Snider (Mitglieder) angehören.

F. Die 1. Kammer behandelte die Beschwerde an ihrer Sitzung vom 10. Juli 2008 sowie auf dem Korrespondenzweg.

II. Erwägungen

1. In Ihrer Beschwerdeantwort wendet die Redaktion von «Sonntag» ein, nachdem sich die beanstandete Meldung – «Also doch: Ospel tritt zurück» – in der Zwischenzeit in allen Teilen als wahr erwiesen habe, falle der Beschwerdegegenstand dahin. Für die Beurteilung durch den Presserat ist allerdings nicht entscheidend, ob sich eine zum Zeitpunkt der Publikation nicht bestätigte oder zumindest nicht durch die im Medienbericht genannte Quelle bestätigte Information nachträglich als zutreffend erweist oder nicht. Massgebend für die berufsethische Beurteilung sind allein die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Aufgrund dieser ist zu prüfen, ob die Redaktion «Sonntag» die von der Beschwerdeführerin beanstandeten Sorgfaltspflichtverletzungen begangen hat oder nicht.

2. a) Da die UBS von der Hypothekenkrise in den Vereinigten Staaten besonders stark betroffen war – sie musste in diesem Zusammenhang bekanntlich über 40 Milliarden Franken abschreiben – wurde im ersten Halbjahr 2008 auch die berufliche Zukunft des damaligen UBS-Präsidenten Marcel Ospel zum Medienthema. Dasjenige Medium, das seinen Rücktritt als erstes glaubhaft meldete, würde einen vielbeachteten Scoop landen. Es erscheint deshalb merkwürdig, dass der Artikel «Also doch: Ospel tritt zurück» in der Ausgabe von «Sonntag» vom 24. Februar 2008 zwar auf Seite eins platziert war – dies aber auffallend unprominent: unten rechts, als Zweispalter. Und der Text war nicht mehr als ein Anriss mit Verweis auf den Bericht weiter hinten im Blatt. Aber auch dort, auf Seite 25, war der Tenor eigenartig verhalten. Die Überschrift vermeldete nicht die Sensation des bevorstehenden Ospel-Rücktritts, sondern lediglich: «Singapur-Milliarden reichen nicht».

b) Wie entstand das von «Sonntag» veröffentlichte Zitat? Der Autor des Artikels, der stellvertretende Chefredaktor Arthur Rutishauser, stellte dem Schweizer UBS-Sprecher Christoph G. Meier am 22. Februar 2008 per E-Mail die schlichte Frage: «Tritt Herr Ospel nach einem Jahr zurück?» Worauf Meier ebenso lapidar schriftlich antwortete: «Marcel Ospel hat sich bereit erklärt, sich nochmals für ein Jahr wählen zu lassen. Darüber hinaus hat er keine Pläne.» Währenddem dieses ausweichende Non-Statement auf Seite 25 im Wirtschaftsteil sowie in der Onlinefassung unverändert wiedergegeben wurde, veränderte «Sonntag» auf der Frontseite den Satz «Darüber hinaus hat er keine Pläne.» in «Für die Zeit danach habe er definitiv ‹keine Pläne mehr›.»

c) Ist diese Veränderung noch als zulässiges, zuspitzendes (d.h. auf den Punkt bringendes) Bearbeiten und Kürzen einer Äusserung zu werten oder hat «Sonntag» das Statement von Pressesprecher Meier entstellt und dessen Aussage in sinnwidriger Weise überspitzt? Der Presserat hat diese Frage lange und kontrovers diskutiert, letztlich aber bejaht. Durch die sprachliche Manipulation wurde aus dem Zitat mehr und etwas anderes, als UBS-Sprecher Meier geantwortet hatte. Dessen Aussage lässt sich bloss entnehmen, dass Ospel voraussichtlich vorerst einmal noch ein Jahr (statt gleich für drei Jahre) an der UBS-Spitze bleiben würde und dass für die Zeit danach noch nichts definitiv entschieden sei. «Sonntag» erweckt durch das abgeänderte Zitat zusammen mit den weiteren Aussagen auf der Frontseite bei seiner Leserschaft hingegen den wesentlich weiter gehenden Eindruck, UBS-Sprecher Meier habe offiziell bestätigt, Ospel verbleibe noch maximal ein Jahr im Amt. Wenn «Sonntag» aus anderen zuverlässigen Quellen bereits damals wusste, dass Ospel spätestens im Frühjahr 2009 zurücktreten würde, hätte sie nicht den Eindruck erwecken dürfen, diese Information stamme von UBS-Pressesprecher Meier. Vielmehr hätte die Zeitung der Leserschaft auch
die Quelle dieser Information – soweit vom Quellenschutz her möglich – nennen sollen.

3. Wäre «Sonntag» darüber hinaus verpflichtet gewesen, die Zitatverfälschung zu berichtigen? Die Veröffentlichung einer Berichtigung ist dann angezeigt, wenn ein Medium materiell unrichtige Fakten veröffentlicht hat. Ob «Sonntag» aber bei der Publikation des beanstandeten Artikels tatsächlich über zuverlässige Quellen verfügte, die bestätigten, dass Ospel spätestens im Frühjahr 2009 abtreten würde, kann der Presserat nicht beurteilen. Immerhin gibt die Zeitung in ihrer Stellungnahme zur Beschwerde aber an, Arthur Rutishauser habe sich am Vorabend der Publikation beim Vorgesetzten von Christoph Meier, Michael Willi, rückversichert, ob man das Zitat von Meier so interpretieren könne, dass Ospel tatsächlich nach spätestens einem Jahr zurücktreten wolle, wenn eine Nachfolge gefunden sei. Willi habe dies bestätigt. Aus der Optik der Leserschaft war nicht entscheidend, ob diese Information von Meier oder Willi stammte. Die Veröffentlichung einer Berichtigung war unter diesen Umständen deshalb nicht zwingend. Allerdings wirkt es widersprüchlich, wenn «Sonntag» in der Ausgabe vom 2. März darauf hinwies, einige Agenturmeldungen hätten das Wort «definitiv» fälschlicherweise dem Zitat von UBS-Sprecher Meier hinzugefügt, ohne die eigene Zitatverfälschung zu erwähnen.

III. Feststellungen

1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen.

2. «Sonntag» hat mit der unautorisierten Erweiterung und verfälschenden Interpretation eines Zitats von UBS-Pressesprecher Christoph Meier im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Berichts «Also doch: Ospel tritt zurück» die Ziffer 4 der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» (Recherchegespräche) verletzt.

3. Darüber hinausgehend wird die Beschwerde abgewiesen.

4. «Sonntag» hat die Ziffer 5 der «Erklärung» (Berichtigungspflicht) nicht verletzt.