Nr. 48/2022
Wahrheit / Entstellen von Tatsachen / Berichtigung

(X. c. «watson»)

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Zusammenfassung

Beim Presserat ging eine Beschwerde gegen einen Kommentar von Philipp Löpfe auf «watson» ein. In dessen Lead heisst es: «Ob SVP oder Weltwoche, ob Republikaner oder Fox News: Sie alle stehen stramm hinter dem russischen Präsidenten und seinem absurden Krieg.» Löpfe zitiert SVP-Politiker Franz Grüter, wie er sich im «Blick» geäussert habe. Zudem sei die jüngste Ausgabe der «Weltwoche» eine Huldigung an den russischen Diktator durch Chefredaktor Roger Köppel. Der Beschwerdeführer macht eine Verletzung der Wahrheitspflicht, ein Entstellen von Tatsachen geltend.

Für «watson»-Chefredaktor Maurice Thiriet hätten in der hierarchisch geführten Volkspartei ranghöchste Exponenten aus der Bundesversammlung und des Präsidiums verlauten lassen, dass die russische Aggression ihr Gutes habe. Thiriet verweist auf mehrere Artikel, die seine Aussage belegen sollen. Der Vorwurf im Kommentar möge überspitzt sein. Weil der Fokus aber auf der propagandistischen Schützenhilfe liege, sei diese Zuspitzung zulässig. Die Beschwerde sei abzuweisen.

Der kritisierte Kommentar erschien am 24. Februar 2022, also am Tag des Kriegsausbruchs. Auch in Kommentaren sind jedoch die Fakten zu respektieren. Wenn der Autor Aussagen von Grüter und Köppel zitiert, die vor Kriegsausbruch gemacht wurden, können diese aus Sicht des Presserats genauso wenig als Beleg für die Kommentaraussage dienen wie diejenigen, welche Thiriet ins Feld führt. Diese sind erst nach Erscheinen des Kommentars publiziert worden.

Es gibt somit keine Quellen, die zum Publikationszeitpunkt darauf hingewiesen hätten, dass es eine Kriegsunterstützung durch die SVP oder die «Weltwoche» gab. Die Wahrheitspflicht ist verletzt und Tatsachen wurden entstellt. Der Presserat heisst die Beschwerde teilweise gut.

Résumé

Le Conseil de la presse a reçu une plainte contre un commentaire de Philipp Löpfe sur «watson.ch». Le chapeau de sa contribution mentionnait: «Ob SVP oder Weltwoche, ob Republikaner oder Fox News: Sie alle stehen stramm hinter dem russischen Präsidenten und seinem absurden Krieg» (qu’il s’agisse de l’UDC ou de la «Weltwoche», des Républicains ou de Fox News: tous soutiennent fermement le président russe et sa guerre absurde). Löpfe cite les propos du politicien UDC Franz Grüter dans le «Blick». Il qualifie par ailleurs la dernière édition de la «Weltwoche» d’hommage du rédacteur en chef Roger Köppel au dictateur russe.

Le plaignant invoque une violation de la recherche de la vérité et une déformation des faits. Il reproche à Philipp Löpfe de violer la liberté de commentaire.

Le rédacteur en chef de «watson» Maurice Thiriet souligne que certains des plus hauts responsables de l’UDC – parti organisé de manière hiérarchique –, dont des membres de l’Assemblée fédérale et de la présidence, ont fait savoir que l’agression russe avait du bon. Il renvoie à plusieurs articles qui sous-tendent son affirmation. Il admet que les reproches exprimés dans le commentaire de Philipp Löpfe sont peut-être exagérés, mais défend cette exagération en rappelant que le commentaire se focalise sur le soutien à la propagande. Il demande que la plainte soit rejetée.

Le commentaire incriminé a été publié le 24 février 2022, le jour où la guerre a éclaté. La liberté de commentaire implique que les faits commentés soient exacts. L’auteur, en citant des déclarations de Franz Grüter et de Roger Köppel antérieures au début de la guerre n’est, de l’avis du Conseil suisse de la presse, pas en mesure de prouver les allégations qu’il fait dans son commentaire. Les déclarations mises en avant par Maurice Thiriet, publiées après la parution dudit commentaire, ne le sont pas davantage.

Au moment de la publication du commentaire, aucune source n’indiquait que l’UDC ou la «Weltwoche» soutenaient la guerre. Le devoir de vérité n’est pas respecté et les faits ont été déformés. Le Conseil de la presse admet la plainte partiellement.

Riassunto

Nel marzo 2022, il Consiglio della stampa ha ricevuto un reclamo contro un commento di Philipp Löpfe su «watson.ch», che all’inizio dell’articolo scrive: «Che si tratti di UDC o di Weltwoche, che si tratti di repubblicani o di Fox News: tutti sostengono con fermezza il presidente russo e la sua assurda guerra.» Löpfe cita il politico dell’UDC Franz Grüter così come si è espresso su «Blick» e afferma inoltre che l’ultimo numero della «Weltwoche» è stato un omaggio al dittatore russo da parte del caporedattore Roger Köppel.
Il reclamante fa valere una violazione del rispetto della verità e una distorsione dei fatti e ritiene che Löpfe violi la libertà di commento.

Il caporedattore di «watson», Maurice Thiriet, ritiene che nell’UDC, guidata in modo gerarchico, i più alti esponenti dell’Assemblea federale e della direzione del partito avrebbero lasciato intendere che l’aggressione russa ha il suo lato positivo. Thiriet fa riferimento a diversi articoli che dovrebbero sostenere la sua affermazione. L’accusa contenuta nel commento può essere eccessiva. Tuttavia, poiché l’attenzione è rivolta al supporto propagandistico, tale esacerbazione è ammissibile. Il reclamo va respinto.

Il commento criticato è apparso il 24 febbraio 2022, ossia il giorno dello scoppio della guerra. Tuttavia, nonostante la libertà riguardo ai commenti, la veridicità dei fatti dev’essere rispettata. Se l’autore cita dichiarazioni di Grüter e Köppel rilasciate prima dello scoppio della guerra, secondo il Consiglio della stampa queste non possono servire come prova di commento più di quanto non lo facciano quelle di Thiriet. Quest’ultime sono state diffuse solo dopo la pubblicazione del commento.

Non ci sono dunque fonti che attestino un sostegno della guerra da parte dell’UDC o della «Weltwoche» al momento della pubblicazione. Il dovere della verità è stato violato e i fatti sono stati distorti. Il Consiglio della stampa accoglie parzialmente il reclamo.

I. Sachverhalt

A. Am 24. Februar 2022 publizierte «watson.ch» einen Kommentar von Philipp Löpfe mit dem Titel «Wladimir Putin gewinnt die erste Propaganda-Schlacht – dank der Rechten». Im Lead heisst es: «Ob SVP oder ‹Weltwoche›, ob Republikaner oder Fox News: Sie alle stehen stramm hinter dem russischen Präsidenten und seinem absurden Krieg.» Im Kommentar heisst es, nun habe Putin den Krieg gegen die Ukraine ausgelöst. «Die Rechtspopulisten hingegen gehen in die Offensive und küssen Putins Ring. Franz Grüter beispielsweise, eigentlich ein eher gemässigter SVP-Nationalrat, vertritt die Argumente, die sich auf Putins Propaganda-Sender RT seit Wochen in einer Endlosschleife befinden.» Der Autor zitiert Grüter, wie er sich gegenüber dem «Blick» geäussert habe: «Russland muss von den USA und der Nato die Garantie erhalten, dass die Ukraine nicht Nato-Mitglied wird. Das ist das Minimum.» Zudem sei die jüngste Ausgabe der «Weltwoche» eine einzige Huldigung an den russischen Diktator. Chefredaktor Roger Köppel schwärme, «Putin taktiert geschickt», im Unterschied zum Westen habe er eine Strategie. Seine Militärmacht diene der Abschreckung wohl eher als der Eroberung. Putins Botschaft sei: «Bis hierhin und nicht weiter.» Weiter heisst es, SVP und «Weltwoche» würden seit Jahrzehnten aus dem gleichen Gesangbuch singen wie die amerikanischen Republikaner und Fox News. Der Autor schliesst mit der Feststellung: «Wahrscheinlich heissen nicht alle SVP-Mitglieder Köppels peinlichen Kniefall vor dem russischen Präsidenten gut. Doch vorläufig kann Putin einen wichtigen Sieg an der Propaganda-Front verbuchen.»

B. Am 8. März 2022 reichte X. (nachfolgend «Beschwerdeführer») beim Schweizer Presserat Beschwerde gegen den Lead «Ob SVP oder ‹Weltwoche›, ob Republikaner oder Fox News: Sie alle stehen stramm hinter dem russischen Präsidenten und seinem absurden Krieg» ein. Dass die SVP «stramm hinter dem Krieg von Putin» stehe, führe Löpfe mit keinem Wort aus. «Er stellt dies als Fakt hin», so der Beschwerdeführer. Die Behauptung sei absurd und faktenfrei. Damit verletze er die Kommentarfreiheit und verstosse gegen den Journalistenkodex, der zur Wahrheitssuche verpflichtet, genauer gegen die Pflichten 1, 3 und 5 des Journalistenkodex. Es sei dem Autor nicht um die Wahrheit, sondern um die Beschmutzung einer ihm offensichtlich unliebsamen Partei gegangen.

C. Am 18. August 2022 nahm der Chefredaktor von «watson.ch», Maurice Thiriet, (nachfolgend «Beschwerdegegner») Stellung zur Beschwerde. Der Vorwurf des Verstosses gegen die Ziffern 1, 3 und 5 der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» (nachfolgend «Erklärung») beschränke sich summa summarum darauf, dass es nicht der Wahrheit entspreche, dass die Schweizerische Volkspartei SVP den Angriffskrieg Wladimir Putins auf die Ukraine tendenziell begrüsse beziehungsweise unterstütze. Der Beschwerdegegner weist dies zurück. In der streng hierarchisch geführten Schweizerischen Volkspartei hätten ranghöchste Exponenten aus der Bundesversammlung und dem Präsidium wie Roger Köppel, Andreas Glarner und Christoph Blocher verschiedentlich verlauten lassen, dass die russische Aggression auch ihr Gutes habe, beziehungsweise dass die Schweiz sich weder an Sanktionen gegen Russland noch Hilfe für die Ukraine beteiligen solle und dass die von Russland bereits besetzten Gebiete rasch an Russland abzutreten seien, um den Konflikt zu beenden. Thiriet verweist auf Editoriale von Köppel in der «Weltwoche» und Blocher in seinen Gratiszeitungen sowie auf einen Artikel Glarners in der «Schweizerzeit». Die Aussage, die SVP stehe stramm hinter dem russischen Präsidenten, möge insofern überspitzt sein, als nicht alle Mitglieder beziehungsweise das ganze Personal der SVP den russischen Angriff auf die Ukraine befürworteten. Da der Fokus des Kommentars jedoch nicht die tatsächliche Unterstützung, sondern die propagandistische Schützenhilfe sei, sei diese Zuspitzung zulässig. Die drei für politische Propaganda massgeblich verantwortlichen SVP-Exponenten hätten sich entsprechend geäussert. Zudem gälten bei Kommentaren / Meinungsäusserungen weniger strenge Anforderungen an die Wahrhaftigkeit. Wertende Verknappungen / Zuspitzungen zur Illustration der publizierten Meinung seien absolut legitim. Die Beschwerde sei deshalb abzuweisen.

D. Das Präsidium des Presserats hat die Beschwerde seiner 3. Kammer zugewiesen. Dieser gehören Jan Grüebler (Kammerpräsident), Annika Bangerter, Monika Dommann, Christina Neuhaus, Simone Rau, Pascal Tischhauser und Hilary von Arx an.

E. Die 3. Kammer behandelte die Beschwerde an ihrer Sitzung vom 14. November 2022 sowie auf dem Korrespondenzweg.

II. Erwägungen

1. Der Beschwerdeführer sieht die Ziffern 1 (Wahrheitspflicht), 3 (Entstellen von Tatsachen) und 5 (Berichtigungspflicht) der «Erklärung» als verletzt an. Ziffer 1 der «Erklärung» verlangt von Journalistinnen und Journalisten, dass sie sich an die Wahrheit ohne Rücksicht auf die sich daraus für sie ergebenden Folgen halten und sich vom Recht der Öffentlichkeit leiten lassen, die Wahrheit zu erfahren. Ziffer 3 der «Erklärung» hält fest: «Sie veröffentlichen nur Informationen, Dokumente, Bilder und Töne, deren Quellen ihnen bekannt sind. Sie unterschlagen keine wichtigen Elemente von Informationen und entstellen weder Tatsachen, Dokumente, Bilder und Töne noch von anderen geäusserte Meinungen. Sie bezeichnen unbestätigte Meldungen, Bilder und Tonmontagen ausdrücklich als solche.»

Der Beschwerdeführer macht geltend, der Lead «Ob SVP oder ‹Weltwoche›, ob Republikaner oder Fox News: Sie alle stehen stramm hinter dem russischen Präsidenten und seinem absurden Krieg» verletze die Wahrheitspflicht, dem Autor gehe es nicht um die Wahrheitssuche, eine Beweisführung unterbleibe. Der Presserat prüft nachfolgend die geltend gemachten Ziffern 1 und 3 der «Erklärung» gemeinsam.

Der Kommentar wurde am 24. Februar 2022, dem Tag des Kriegsausbruchs publiziert. Die Informationen dazu waren noch spärlich. Aktuelle Reaktionen auf den Überfall auf die Ukraine gab es kaum. Der Beschwerdeführer zitiert eine am 24. Februar 2022 versendete Medienmitteilung der SVP Schweiz: «Aus Sicht der SVP muss die neutrale Schweiz zwingend ihre Rolle als Vermittlerin wahren. Mit dem Angebot der traditionellen Guten Dienste leistet unser Land einen wertvollen Beitrag zum Erreichen friedlicher Lösungen. Das kann sie aber nur, wenn sie nicht einseitig Partei nimmt.» Löpfe führe in seinem Kommentar mit keinem Wort aus, warum die SVP «stramm hinter dem Krieg» von Putin stehen solle.

«watson» verweist in seiner Beschwerdeantwort darauf, ranghöchste Exponenten aus der Bundesversammlung und dem Präsidium wie Roger Köppel, Andreas Glarner und Christoph Blocher hätten verschiedentlich verlauten lassen, die russische Aggression habe auch ihr Gutes, die Schweiz solle sich weder an Sanktionen gegen Russland noch an Hilfe für die Ukraine beteiligen. Die von Russland bereits besetzten Gebiete seien rasch an Russland abzutreten, um den Konflikt zu beenden.

Beim kritisierten Beitrag handelt es sich um einen Kommentar. Der Presserat hat in ständiger Praxis immer wieder betont, dass dem Kommentar ein grosser Freiraum bezüglich Tonalität zu gewähren ist. Bei aller Freiheit sind aber die Fakten zu respektieren (vgl. Stellungnahme 27/2001). Zu untersuchen ist nachfolgend, ob dies der Fall ist.

Der Autor zitiert zum einen Aussagen Franz Grüters im «Blick» vom 22. Februar 2022, die dieser im Artikel «Sanktionen zwingen Russland nicht in die Knie» machte. Dort sagt der SVP-Politiker nur, was man tun müsse, um den Konflikt zu entschärfen («Russland muss von den USA und der Nato die Garantie erhalten, dass die Ukraine nicht Nato-Mitglied wird. Das ist das Minimum»). Zum Krieg, der damals noch nicht ausgebrochen war, sagt Grüter nichts.

Der Autor zitiert zum anderen «Weltwoche»-Chefredaktor Roger Köppel: «Putin taktiert geschickt», sagt Köppel da etwa. «lm Unterschied zum Westen hat er eine Strategie. Seine Militärmacht dient der Abschreckung wohl eher als der Eroberung.» Diese Einschätzung findet sich in der «Weltwoche»-Ausgabe vom 24. Februar 2022. Unter Berücksichtigung der Produktionszeiten des Wochenblatts sind diese also ebenfalls vor Kriegsausbruch geschrieben worden. Auch sie können somit nicht dazu dienen, den Angriff auf die Ukraine zu verteidigen.

Der Chefredaktor von «watson.ch» verweist in seiner Stellungnahme auf einen Beitrag von Christoph Blocher, der in dessen Gratiszeitungen der Swiss Regio Media AG in der Rubrik «Der Verleger hat das Wort» unter dem Titel «Halbe Wahrheit» (Datum unbekannt) veröffentlicht worden ist. Dieser ist offensichtlich erst nach Publikation von Löpfes Kommentar erschienen und kann damit nicht in die Beurteilung einfliessen. Weiter verweist «watson.ch» auf einen «Schweizerzeit»-Artikel von Andreas Glarner vom 25. März 2022. Dort stehe «Wenn dieses Angebot nicht angenommen wird, sind die EU und die USA ganz klar schuld an jedem weiteren Opfer dieses Krieges». Der Artikel beginnt mit der folgenden Aussage: «Mit keinem Wort – dies sei gleich zu Beginn betont und mit allem Nachdruck bekräftigt – möchte ich den von Wladimir Putin gegen die Ukraine angezettelten Krieg rechtfertigen.» Dieser Text erschien rund einen Monat nach Veröffentlichung des Kommentars. Und auch die Delegiertenversammlung der SVP Zürich, an welcher Finanzdirektor Ernst Stocker die von «watson» angeführte Aussage machte, die Partei verliere Wahlen, weil man wegen gewisser Exponenten in der Öffentlichkeit «unterdessen die Partei der Putinversteher» sei, fand erst im März 2022 statt.

Zwar können all diese Aussagen von SVP-Exponenten und in «Weltwoche»-Beiträgen dahingehend interpretiert werden, dass darin tatsächlich ein gewisses Verständnis für die Haltung Putins zum Ausdruck gebracht wird. Damit liesse sich allenfalls der erste Satzteil «Sie alle stehen stramm hinter dem russischen Präsidenten» im Rahmen eines Kommentars rechtfertigen, keinesfalls jedoch der zweite «(…) und seinem absurden Krieg». Im Ergebnis ist eine Kriegsunterstützung durch SVP oder «Weltwoche» zum Zeitpunkt der Publikation des Kommentars mit diesen Beispielen nicht belegt. Die Ziffern 1 (Wahrheit) und Ziffer 3 (Entstellen von Tatsachen) der «Erklärung» sind somit verletzt.

2. Der Beschwerdeführer macht weiter eine Verletzung von Ziffer 5 (Berichtigung) der «Erklärung» geltend. Diese Bestimmung verpflichtet Journalistinnen und Journalisten, jede von ihnen veröffentlichte Meldung, deren materieller Inhalt sich ganz oder teilweise als falsch erweist, zu berichtigen. «watson.ch» ist somit verpflichtet, eine Berichtigung vorzunehmen.

III. Feststellungen

1. Der Presserat heisst die Beschwerde teilweise gut.

2. «Watson» hat mit dem Artikel «Wladimir Putin gewinnt die erste Propaganda-Schlacht – dank der Rechten» vom 24. Februar 2022 die Ziffer 1 (Wahrheitspflicht) und 3 (Entstellen von Tatsachen) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» dadurch verletzt, dass «watson.ch» der SVP und der «Weltwoche» unterstellte, sich stramm hinter den Krieg gegen die Ukraine zu stellen. Es gibt jedoch keine Quellen, die zum Publikationszeitpunkt darauf hinweisen, dass sie das getan hätten.

3. Darüber hinausgehend wird die Beschwerde abgewiesen.