Nr. 3/2026
Wahrheit / Unterschlagen wichtiger Informationselemente

(Insel Gruppe c. «Gesundheitstipp»)

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Zusammenfassung

Am 17. April 2024 veröffentlichte der «Gesundheitstipp» einen Text unter dem Titel «Wechseljahre: Hormonexpertin im Dienst der Industrie». Der Lead lautete: Prof. Dr. Z. «gilt als Expertin für die Wechseljahre. Doch unabhängige Fachleute kritisieren, sie verharmlose die Risiken der Hormone. Das Pikante: Z. bekommt Geld von der Pharmaindustrie». Im Artikel wird festgestellt, dass die Ärztin bestimmte Hormonpräparate als Mittel der Wahl für Hitzewallungen und Wechseljahrbeschwerden anpreise, sie verschweige dabei, dass Frauen mit Hormonpräparaten Brustkrebs, Herzinfarkt und Schlaganfall riskierten und dass die Hormone weder Knochenbrüche noch Demenz verhinderten. Dafür seien sie auch gar nicht zugelassen. Weiter wird der Professorin vorgeworfen, sich von der Pharmaindustrie etwa an Kongressen für Werbezwecke bezahlen zu lassen.
Der Presserat hiess die Beschwerde gegen den Beitrag in zwei Punkten gut: Zum einen hat die Autorin eine ihr vorliegende, sehr gründliche Erläuterung der Problematik durch einen führenden Wissenschafter gänzlich unerwähnt gelassen. Diese widersprach der Kritik an der Professorin. Das erachtete der Presserat als ein «Unterschlagen wichtiger Informationselemente». Und zum Zweiten erachtete der Rat die Kombination von Titel und Untertitel als Vorwurf, die Professorin sage gegen Bezahlung, was der Industrie nütze. Die dafür vorgelegten Argumente reichten aber nicht aus, so der Presserat, um diesen schweren Vorwurf zu belegen. Insofern verstiessen Titel und Lead in ihrer Kombination gegen die Wahrheitspflicht.

Résumé

Le 17 avril 2024, le magazine «Gesundheitstipp» a publié un article intitulé «Wechseljahre: Hormonexpertin im Dienst der Industrie» (Ménopause: une experte des hormones au service de l’industrie). Le chapeau mentionnait que des spécialistes indépendants critiquaient la prof. Z., considérée comme une experte de la ménopause, du fait qu’elle banalise les risques des traitements hormonaux. Il indiquait également que ladite professeure recevait de l’argent de la part de l’industrie pharmaceutique. L’article lui-même constatait qu’elle faisait l’apologie de certaines préparations à base d’hormones pour leurs effets contre les bouffées de chaleur et d’autres troubles liés à la ménopause et occultait le risque de cancer du sein, d’infarctus et d’accident vasculaire cérébral lié à ces préparations. Il indiquait par ailleurs qu’elle taisait le fait que ces hormones n’empêchaient en rien les fractures ni la démence, applications pour lesquelles elles ne sont d’ailleurs pas homologuées. Il accusait enfin la professeure de se faire payer par l’industrie pharmaceutique pour faire la promotion des traitements hormonaux, notamment à l’occasion de congrès.
Le Conseil suisse de la presse a admis la plainte sur deux points. D’une part, l’autrice de l’article n’a nullement mentionné les explications approfondies fournies par un scientifique de renom et contredisant les critiques avancées à l’encontre de la professeure. Le Conseil suisse de la presse y a vu une suppression d’éléments d’information importants. Deuxièmement, il a considéré que l’association du titre et du chapeau constituait un reproche visant la professeure, accusée de se faire payer pour défendre les besoins de l’industrie. Selon lui, les arguments avancés ne suffisaient cependant pas à étayer ce reproche grave, si bien que l’association des éléments susmentionnés était contraire à l’obligation de rechercher la vérité.

Riassunto

Il 17 aprile 2024 «Gesundheitstipp» ha pubblicato un articolo intitolato «Wechseljahre: Hormonexpertin im Dienst der Industrie» (Menopausa: un’esperta di ormoni al servizio dell’industria). Il lead recitava: la prof.ssa Z. «è considerata un’esperta di menopausa. Tuttavia, specialisti indipendenti la criticano perché minimizzerebbe i rischi legati agli ormoni. L’aspetto più delicato: Z. riceve denaro dall’industria farmaceutica.» Nel testo si afferma che la dottoressa promuoverebbe alcuni preparati ormonali come trattamento di prima scelta contro vampate di calore e disturbi della menopausa, senza però menzionare che l’assunzione di tali preparati espone le donne al rischio di cancro al seno, infarto e ictus, e che gli ormoni non prevengono né le fratture ossee né la demenza. Per questi effetti, inoltre, non sarebbero nemmeno autorizzati. Alla professoressa viene poi rimproverato di farsi remunerare dall’industria farmaceutica per finalità promozionali, ad esempio in occasione di congressi.
Il Consiglio della stampa ha accolto il reclamo contro l’articolo su due punti. In primo luogo, l’autrice ha omesso di menzionare una spiegazione, molto approfondita, fornita da un eminente scienziato, che contraddiceva le critiche rivolte alla professoressa. Il Consiglio della stampa l’ha considerato un «omissione di informazioni importanti». In secondo luogo, il Consiglio ha ritenuto che la combinazione di titolo e lead veicolasse l’accusa secondo cui la professoressa, dietro compenso, direbbe ciò che giova all’industria. Tuttavia, il Consiglio della stampa ritiene che gli argomenti presentati a sostegno di un’accusa tanto grave, non sono sufficienti a dimostrarne la fondatezza. Di conseguenza, titolo e lead, considerati nel loro insieme, violano l’obbligo di verità.

 

I. Sachverhalt

A. Am 17. April 2024 veröffentlichte der «Gesundheitstipp» einen Text von Katharina Baumann unter dem Titel «Wechseljahre: Hormonexpertin im Dienst der Industrie». Der Lead lautete: «Petra Stute gilt als Expertin für die Wechseljahre. Doch unabhängige Fachleute kritisieren, sie verharmlose die Risiken der Hormone. Das Pikante: Stute bekommt Geld von der Pharmaindustrie.»

Im Artikel wird ausgeführt, Petra Stute, Leiterin des Menopausen-Zentrums am Inselspital Bern, bezeichne das neue Präparat Veoza, das gegen Hitzewallungen eingesetzt wird, als «theoretisch für alle Frauen geeignet». Was sie dabei nicht erwähne: das Präparat sei umstritten. Eine Fachzeitschrift und eine Frauenärztin rieten von dessen Gebrauch ab. Es sei nur wenige Monate lang getestet worden. Petra Stute sei für die Herstellerfirma Astellas als Beraterin tätig, habe sich an deren Studien beteiligt und sei an einer Medienkonferenz für Veoza aufgetreten.

Weiter empfehle Stute in verschiedenen Medien auch Hormonpräparate gegen Wechseljahrbeschwerden. Hormone seien «weltweit der Ansatz der ersten Wahl». Die Hormontherapie verringere das Risiko für Diabetes, Knochenbrüche, Darmkrebs und Demenz sowie für Kreislaufprobleme. Was Stute auch hier verschweige: Die Hormontherapie in den Wechseljahren sei höchst umstritten. Seit Jahren sei bekannt, dass Frauen mit Hormonpräparaten Brustkrebs, Herzinfarkt und Schlaganfall riskierten und dass die Hormone weder Knochenbrüche noch Demenz verhinderten, dafür seien sie auch gar nicht zugelassen.

Dabei falle auf, dass ein Medienartikel über Hormonpräparate von deren Herstellerfirma Theramex finanziert worden sei. Ein anderer Hormonpräparat-Produzent, Hexal, habe Stute ein Ärzteseminar mit über 10’000 Franken finanziert. Dort habe sie Studien präsentiert, welche die positiven Eigenschaften von Hormonpräparaten belegten. Sie stützte sich dabei auf eine Studie, die sie selber durchgeführt habe – auch diese Studie sei von der Pharmaindustrie bezahlt worden. Eines ihrer Referate an einer Internet-Fortbildung sei vom Hormonhersteller Gedeon Richter mit 8500 Franken unterstützt worden. Auch die von Stute organisierten Kongresse seien von Pharmafirmen finanziert worden.

Fachleute, so der Artikel, sähen das kritisch. Der Arzt des «Gesundheitstipp» sage zur Rolle Stutes beim Medikament Veoza, das sei «reine Werbung unter dem Deckmantel der Professionalität». Der Herausgeber einer deutschen Arznei-Fachzeitschrift kritisiere einen Interessenkonflikt, wenn jemand Honorare von einer Firma erhalte und gleichzeitig Patientinnen zum selben Thema berate, insbesondere wenn der Nutzen von Hormonen in Bereichen angepriesen würde, für die sie gar nicht zugelassen seien.

Im Folgenden wird Petra Stute als anerkannte Expertin beschrieben. Die Grundlage für ihren Erfolg 2013 habe sie mit einem Buch gelegt, in dem sie dargelegt habe, was Hormone bei Frauen auslösten und wie entsprechende Präparate wirkten. Eine Berner Ärztin sagt über Stute, sie sei eine kompetente und gut vernetzte, anerkannte Referentin. Solcher Erfolg hätte auch zur Folge, dass man von der Industrie umgarnt werde und aufpassen müsse, dass man nicht für Marketingzwecke instrumentalisiert werde.

Am Ende des Textes heisst es, das Inselspital Bern stelle zum Thema Veoza fest, dieses sei eine Behandlungsoption bei Hitzewallungen: «Der Nutzen der Hormonersatztherapie (HRT) würde die Risiken überwiegen. Frauen würden heute Hormone in niedrigeren Dosen erhalten.» Im Weiteren halte das Inselspital fest: «Frau Stute stehe in keinem geschäftlichen Verhältnis zu Pharmafirmen.» Eine Zusammenarbeit mit «Industriepartnern» sei bei der Insel Gruppe «gängige Praxis». Eine Zusammenarbeit erfolge jeweils im Namen der Insel Gruppe, diese sei klar geregelt. Und die im Artikel genannten bezahlten Beträge seien «überzogen und somit falsch».

Die Firma Gedeon Richter bestätige hingegen – so die Autorin – den genannten Betrag. Die Bayrische Ärztekammer habe aber die betreffende Weiterbildung überprüft, eine Einflussnahme durch die Firma sei «daher ausgeschlossen». Die Firma Astellas schreibe, Expertinnen wie Frau Stute seien wichtige Partner, da sie medizinisches Wissen und Erfahrung mit Patienten mitbrächten. Und die Pharmafirma Merck sage, die Zusammenarbeit von Industrie und Vertretern des Gesundheitswesens sei klar geregelt. Petra Stute selber habe auf eine Stellungnahme verzichtet.

B. Am 19. Juni 2024 reichte die Insel Gruppe Beschwerde beim Schweizer Presserat ein. Sie macht geltend, der Artikel verletze die Ziffern 1 (Wahrheit) und 3 (Unterschlagen wichtiger Elemente von Informationen) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» (nachfolgend «Erklärung») sowie die Richtlinie 1.1 zur «Erklärung» (Wahrheitssuche).

Zur Begründung führt die Beschwerdeführerin an, der Titel des Artikels insinuiere fälschlicherweise, Prof. Stute lasse sich ideell und wirtschaftlich von der Pharmaindustrie vereinnahmen. Dabei werde unterschlagen, dass die Insel Gruppe der Autorin dargelegt habe, dass Prof. Stute lediglich Aufwandentschädigungen erhalten habe, aber keine weitergehenden Vergütungen. Die einseitige Darstellung «Stute bekommt Geld von der Pharmaindustrie» unterstelle ein finanziell motiviertes Berufsethos und diskreditiere Stute als Fachärztin.

Alle Experten und Expertinnen im Bereich Medizin erforschten Entwicklungen im Pharmabereich und setzten diese auch ein. Die Autorin lasse alles weg, was zum Verständnis der Tätigkeit einer Professorin eines Universitätsspitals sowie den Mechanismen und Branchenstandards bezüglich der Entwicklung von Medikamenten beitragen könnte. All dies hätte die Autorin anhand der Antworten der Insel Gruppe, von Astellas oder Gedeon Richter problemlos erläutern können. Die gesamte Passage über Referate und die Forschungszusammenarbeit verletze die Ziffern 1 (Wahrheit), 3 (Unterschlagen wichtiger Informationselemente) und Richtlinie 1.1 (Verpflichtung zur Wahrheitssuche).

Um Prof. Stute finanzielle Interessen anzudichten, stelle die Journalistin angebliche Honorare verzerrt dar, indem sie Budgets für gesamte Events als Honorare für Prof. Stute ausgebe. Dazu stelle sie etwa die Antwort der Firma Gedeon Richter falsch dar.

Die voreingenommene Haltung der Autorin bezüglich Hormonersatztherapie in den Wechseljahren basiere auf einer in Fachkreisen längst falsifizierten Studie aus dem Jahr 2002 sowie auf Meinungen von «sogenannten Experten ohne wissenschaftlichen Leistungsausweis». Die Insel Gruppe zitiert drei neuere Studien, welche aus ihrer Sicht die Wirksamkeit von Hormonersatztherapie belegen. Zudem hätten der Autorin mit den ausführlichen Antworten von Prof. Martin Birkhäuser eine Fülle von Informationen bezüglich aktueller Studien zur Verfügung gestanden, die aber im Artikel allesamt keine Erwähnung gefunden hätten. Diese neueren Studien entsprächen der heutigen Lehrmeinung und bildeten auch die Basis der geltenden Behandlungsrichtlinien im Fall der HRT. Die im Artikel angesprochenen Bedenken seien längst überholt, würden aber von der Autorin als Wahrheit dargestellt.

C. Mit Beschwerdeantwort vom 8. April 2025 beantragte der Anwalt der Konsumenteninfo AG im Namen des «Gesundheitstipp», die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei. Zur Begründung legt die Redaktion zunächst diverse Belege bei, die ausweisen, dass Prof. Petra Stute zwischen 2015 und 2023 insgesamt 13’119 Franken von Pharmafirmen bekommen habe [gemäss dieser Liste vor allem Vortragshonorare, bisweilen auch Beratung und gelegentlich Spesenvergütungen, der Presserat]. Weiter sind Unterlagen angeführt, die belegten, dass Stute die im Artikel erwähnten Texte verfasst, respektive im Falle wissenschaftlicher Studien mitverfasst habe. Ebenso werden Belege angeführt, wonach eine Vortragsveranstaltung von Hexal mit rund 10’000 und eine Internet-Fortbildung von Gedeon Richter mit 8500 Franken unterstützt worden seien. Weitere Veranstaltungen seien gesponsert worden. Auch sei Prof. Stute an der Entwicklung des neuen Medikaments Veoza als Beraterin beteiligt gewesen und habe bei der Pressekonferenz anlässlich der Marktzulassung des Präparates referiert.

Es wird auch ein anderer Artikel des «Gesundheitstipp» von 2024 zitiert, in dem zwei Ärztinnen vor den Nebenwirkungen von Veoza warnen. Zudem legt die Redaktion einen Artikel aus der Publikation «Arzneimittelbrief» bei, der vor Veoza warnt. Ferner führt der «Gesundheitstipp» einen Warnhinweis des Herstellers Astellas an, in dem die Firma darauf hinweist, dass das Präparat bei einer gesundheitlichen Prädisposition zu Leberschäden führen kann. Der «Gesundheitstipp» argumentiert auch, die Insel Gruppe behaupte, die WHI-Studie aus dem Jahr 2002 sei falsifiziert, doch das treffe nicht zu, sie habe immer noch ihre Gültigkeit. Die Redaktion führt mehrere neuere Studien an, die die früheren Ergebnisse der WHI-Studie bestätigten.

Der Titel des Beitrags sei nicht diffamierend, er insinuiere auch nicht, dass sich Prof. Stute ideell und wirtschaftlich von der Pharmaindustrie vereinnahmen lasse. Der Satz «Stute bekommt Geld von der Pharmaindustrie» ziele nicht darauf ab, den Ruf von Prof. Stute zu diskreditieren. Er dichte der Professorin auch keine finanziellen Interessen an, wie die Beschwerdeführerin behaupte. Und die von der Insel Gruppe angesprochenen wissenschaftlichen Erläuterungen über die Nebenwirkung der Hormonersatztherapie seien sehr wohl in den Beitrag eingeflossen. Es werde erklärt, dass Stute in die Fussstapfen Birkhäusers getreten sei. Sie führe somit seine Linie fort.

Insgesamt bestreitet die Redaktion «Gesundheitstipp» eine Verletzung der Wahrheitspflicht sowie die von der Insel Gruppe behauptete einseitige Berichterstattung

D. Am 4. September 2025 teilte der Presserat den Parteien mit, die Beschwerde werde von der 1. Kammer des Presserats behandelt, bestehend aus Susan Boos (Präsidentin), Luca Allidi, Catherine Boss, Ursin Cadisch, Stefano Guerra, Erik Schönenberger und Casper Selg. Luca Allidi trat von sich aus in den Ausstand.

E. Die 1. Kammer hat die Beschwerde in ihrer Sitzung vom 20. Oktober 2025 und auf dem Korrespondenzweg verabschiedet.

 

II. Erwägungen

1. Der Presserat entscheidet keine wissenschaftlichen Streitfragen. Das gilt auch für die zwischen den Parteien umstrittene Frage, wie weit Veoza oder neuere Hormonpräparate für Patientinnen eher schädlich oder nützlich seien. Besonders strittig ist dabei der Stellenwert der WHI-Studie von 2002 zur Wirkung der Hormonersatztherapie. Das alles kann und darf der Presserat nicht entscheiden. Es steht Aussage gegen Aussage.

2. Mit der Antwort von Prof. Martin Birkhäuser auf die Fragen der Autorin erhielt diese auf sechs Seiten eine ganze Fülle von Informationen über den gegenwärtigen Stand der Wissenschaft aus seiner Sicht. Diese Hinweise stellen einiges in Frage, was im Text an schädlichen Nebenfolgen aufgrund verschiedener Quellen als wahrscheinlich angenommen wird. So erläutert Prof. Birkhäuser, woher der Widerspruch stammt zwischen der Annahme, eine Hormontherapie sei für Patientinnen potenziell schädlich und der Gegenmeinung, sie sei unter gegebenen Umständen «das Mittel der Wahl». Das beginne – so Birkhäuser – mit der besagten, umstrittenen WHI-Studie selber. Sie habe einzelne Ergebnisse erbracht, die heute noch Geltung hätten. Gleichzeitig habe sie zu erheblichen Fehlschlüssen geführt, weil man damals mit einem zwar grossen, aber zum Teil falschen Sample von Patientinnen gearbeitet habe (die Frauen waren schon zu alt, mit der Therapie war zu spät begonnen worden, Risikofaktoren wie Übergewicht oder Bluthochdruck wurden zu wenig berücksichtigt). Selbst zwei der Autoren der damaligen Studie hätten die Studie 2016 im Rückblick als methodisch fehlerhaft bezeichnet. Hormonersatztherapien, so Birkhäuser, seien durchaus auch nach heutiger Auffassung schädlich, wenn – wie bei jener Studie 2002 – erst 10 Jahre nach Eintritt der Menopause respektive mit über 60 damit begonnen würde und wenn Risikofaktoren wie Übergewicht nicht berücksichtigt würden. In allen übrigen Fällen sei die HRT aber erwiesenermassen von Nutzen und es wäre gegen das offensichtliche Interesse leidender Patientinnen, wenn man sie ihnen verwehrte. Birkhäuser dokumentiert seine Aussagen mit zahlreichen Hinweisen auf den gegenwärtigen, seines Erachtens anerkannten Stand der Wissenschaft zum Thema Hormonersatztherapie.

Diese Auffassung muss die Autorin in ihrem Ergebnis nicht teilen. Im Rahmen ihrer grundsätzlich relevanten Fragestellung, ob die Pharmaindustrie medizinisches Fachpersonal für eigene Zwecke instrumentalisiere, kann sie zu anderen Schlussfolgerungen gelangen. Aber Birkhäusers detaillierte und differenzierte Auskünfte enthalten gewichtige Elemente, die im Rahmen der Wahrheitssuche nicht einfach übergangen werden dürfen. Die Autorin erwähnt Birkhäuser nur gerade mit dem Hinweis, Prof. Stute habe als Nachfolgerin von Birkhäuser grosse Fussstapfen füllen müssen. Mit dem totalen Verzicht auf die Informationen aus der ausführlichen Stellungnahme Birkhäusers hat der «Gesundheitstipp» wichtige Informationselemente unterschlagen und damit die Ziffer 3 der «Erklärung» verletzt.

3. Unabhängig von wissenschaftlichen Streitfragen stellt sich die Frage, ob mit Titel und Lead eine Unwahrheit publiziert wird, wenn festgestellt wird: «Wechseljahre: Hormonexpertin im Dienst der Industrie», Lead: «Petra Stute gilt als Expertin für die Wechseljahre. Doch unabhängige Fachleute kritisieren, sie verharmlose die Risiken der Hormone. Das Pikante: Stute bekommt Geld von der Pharmaindustrie.»

Die Kombination von «Hormonexpertin im Dienst der Industrie», «Fachleute kritisieren Verharmlosung von Risiken» und «Pikant: Sie bekommt Geld von der Industrie» führt bei der Leserschaft zum Eindruck: Sie sagt gegen Bezahlung, was der Industrie nützt. Angesichts von 13’100 Franken, die die Ärztin gemäss «Gesundheitstipp» in acht Jahren für ihre vermutet fragwürdige Arbeit von Pharmafirmen erhalten hat (das wären 1640 Franken pro Jahr), ist die Behauptung der Käuflichkeit nicht genügend begründet. Der Vorwurf, finanzielle Motivation bestimme Teile ihrer Arbeit, wiegt schwer. Der auf den so formulierten Titel folgende Artikel belegt die Kritik nicht ausreichend. Die Ziffer 1 (Wahrheit) der «Erklärung» wurde mit dem Titel verletzt.

III. Feststellungen

1. Der Presserat heisst die Beschwerde gut.

2. Der «Gesundheitstipp» hat mit dem Artikel «Wechseljahre: Hormonexpertin im Dienst der Industrie» die Ziffern 1 (Wahrheit) und 3 (Unterschlagen wichtiger Elemente von Informationen) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt.