Nr. 13/2010
Wahrheitssuche / Unterschlagung wichtiger Informationen

(Girod/von Graffenried c. «Blick»)

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I. Sachverhalt

A. Am 15. September 2009 berichtete «Blick»: «Max Nötzli, Präsident der Importeure, schlägt wegen CO2-Abgabe Alarm: ‹Schweiz wird Hochpreisland für Autos›». Der Lead des Berichts von Urs Bärtschi, Simon Spengler und Raoul Schwinnen lautet: «Schocknachricht für Schweizer Autofahrer. Bundesrat Moritz Leuenberger plant eine Strafsteuer, die den Preis für ein neues Auto um mehrere Tausend Franken erhöht.». Gemäss Nötzli drohten «Strafsteuern von bis zu 50’000 Franken». Nicht nur Offroader oder Luxusschlitten wären von «Energieminister Leuenbergers neuem Bussenkatalog betroffen». Selbst familienfreundliche Autos wie der Opel Zafira kosteten künftig fast 40 Prozent mehr. «Leuenbergers Idee basiert auf der ab 2015 gültigen europäischen Verordnung, die den durchschnittlichen CO2-Ausstoss von 130 g/km vorschreibt. Nur sind die von Leuenberger vorgesehenen Strafen bei Nichteinhalten massiv höher als in der EU.»

B. Am 17. September 2009 gelangten Bastien Girod und Alec von Graffenried mit einer Beschwerde an den Presserat. «Blick» habe in einseitiger Weise und unter Ausblendung wichtiger Informationen über eine geplante Revision des CO2-Gesetzes berichtet. Die Zeitung habe zudem nicht erwähnt, dass die unkritische Darstellung zu Gunsten eines wichtigen Inserenten erfolgt sei. «Blick» habe damit die Ziffern 1 (Wahrheitssuche) und 3 (Unterschlagung wichtiger Informationen) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt. Insbesondere habe die Zeitung nicht darauf hingewiesen, dass die Busse der Bevölkerung zurückerstattet wird und dass die Benzinkosten gesenkt würden. Zudem hätte die Leserschaft darauf aufmerksam gemacht werden müssen, dass es eigentlich Aufgabe der Autoimporteure wäre, die Zielwerte zu erreichen, statt die Busse einfach auf die Autokäufer abzuwälzen. Und schliesslich habe der Bericht unterschlagen, dass die Autoimporteure ein finanzielles Interesse daran hätten, ineffiziente Fahrzeuge zu verkaufen, weil sie auf diesen eine höhere Marge hätten.

C. Am 5. Oktober 2009 wies die anwaltlich vertretene Redaktion des «Blick» die Beschwerde als unbegründet zurück. Die beiden Beschwerdeführer würden in der Beschwerde vornehm verschweigen, dass sie beide Nationalräte der Grünen sind, im Unterstützungskomitee der Klima-Initiative mitwirken und die Beschwerde somit als aktive Umweltpolitiker führten. Diese erscheine damit als Teil des politischen Kampfes gegen die Automobilindustrie. Der von den Beschwerdeführern nicht näher begründete Vorwurf einer «finanziellen Abhängigkeit» zwischen «Blick» und den Autoimporteuren sei haltlos. Höchstens die einzelnen in harter Konkurrenz untereinander stehenden Unternehmen der Autoindustrie gehörten zu den gelegentlichen Inserenten im «Blick», nicht aber «autoschweiz» als Verband der Autoimporteure. Insofern bestehe keine finanzielle Abhängigkeit. Zudem weise der beanstandete Artikel unzweideutig aus, dass darin der Standpunkt von «autoschweiz» zu Wort kommt. Der Presserat habe wiederholt darauf hingewiesen, dass aus den Ziffern 1 und 3 der «Erklärung» keine Verpflichtung zu objektiver Information abgeleitet werden kann. Entsprechend habe es dem «Blick» freigestanden, die geplante Revision des CO2-Gesetzes einzig aus der Sicht der Autoimporteure darzustellen und die Redaktion sei nicht verpflichtet gewesen, auf die von den Beschwerdeführern als fehlend beanstandeten Punkte hinzuweisen.

D. Am 13. Oktober 2009 teilte der Presserat den Parteien mit, die Beschwerde werde vom Presseratspräsidium behandelt, bestehend aus dem Präsidenten Dominique von Burg, Vizepräsidentin Esther Diener-Morscher und Vizepräsident Edy Salmina.

E Das Presseratspräsidium hat die vorliegende Stellungnahme per 16. April 2010 auf dem Korrespondenzweg verabschiedet.

II. Erwägungen

1. Gemäss Art. 6 Abs. 1 des Geschäftsreglements des Presserates ist jedermann beschwerdeberechtigt. Für die Beurteilung der vorliegenden Beschwerde spielt es somit keine Rolle, ob die beiden Beschwerdeführer ihre Eingabe mit oder ohne Angabe ihrer politischen Funktionen eingereicht haben. Zumal letztere ohnehin allgemein bekannt sind.

2. Der Presserat hält in konstanter Praxis fest, dass aus der «Erklärung» keine Pflicht zu «objektiver Berichterstattung» abgeleitet werden kann (vgl. hierzu zuletzt die Stellungnahmen 3/2010 sowie 10, 52 und 54/2009). Danach ist auch eine einseitige, parteiergreifende Berichterstattung berufsethisch zulässig. Aus der Pflicht zur «Wahrheitssuche» (Richtlinie 1.1 zur «Erklärung») ist entsprechend nicht abzuleiten, dass Medien in jedem Fall verpflichtet sind, einseitige Parteidarstellungen durch ergänzende Recherchen zu «objektivieren». Zumal der beanstandete Bericht in aller Deutlichkeit darauf hinweist, dass er die Sichtweise der Autoimporteure dargelegt. Selbst der Titel «Schweiz wird Hochpreisland für Autos» ist ausdrücklich als Zitat des Präsidenten von «autoschweiz» gekennzeichnet. Die Leserschaft wird dadurch in die Lage versetzt, eine Parteidarstellung im Rahmen der politischen Auseinandersetzung über eine vorerst nur zur Diskussion gestellte Gesetzesrevision als solche wahrzunehmen und einzuordnen.

3. Ebenso wenig sieht der Presserat eine Verletzung von Ziffer 3 der «Erklärung». Zwar wäre es aus Sicht der Leserschaft durchaus wünschenswert, auch über die Sichtweise anderer Akteure orientiert zu werden, insbesondere diejenige des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) und der Umweltverbände. Immerhin hat «Blick» am Tag nach der Veröffentlichung des von den Beschwerdeführern beanstandeten Berichts auch die Sichtweise des Bundesamts für Energie wiedergegeben. Nach dessen Auffassung würde die durchschnittliche «Geldbusse» bei optimalem Verhalten der Autoimporteure bei null Franken liegen.

Ungeachtet der deklarierten Einseitigkeit des Berichts vom 15. September 2009 enthält dieser zudem – ausgehend von den Unterlagen, welche die Parteien eingereicht haben – keine für den Presserat erkennbare Unwahrheiten. Weder belegen die Beschwerdeführer ihre Behauptung, die «Busse» werde der Bevölkerung zurückerstattet, noch dass die Benzinkosten aufgrund der Revision des CO2-Gesetzes gesenkt würden. Und dass «autoschweiz» die wirtschaftlichen Interessen der Autoimporteure vertritt, muss der Leserschaft nicht speziell erklärt werden. Zudem nennt der Artikel – wenn auch stark verkürzt – die wichtigsten Fakten: Das Uvek schlage im Rahmen der geplanten Revision des CO2-Gesetzes in Anlehnung an die EU-Normen einen verbindlichen CO2-Emissionszielwert von 130g /km vor. Bei dessen Überschreitung schulden die Autoimporteure eine von «Blick» als «Busse» bezeichnete Emissionsüberschreitungsabgabe, die gemäss den (eher hoch erscheinenden) Berechnungen von «autoschweiz» bei unverändertem CO-2-Ausstoss zu massiven Preisaufschlägen bei vielen in der Schweiz heute häufig verkauften Modellen führen würde. Gleichzeitig weist eine zur Illustration abgedruckte Tabelle darauf hin, dass diese Abgabe bei etlichen Modellen entfällt oder zumindest geringer ausfällt, falls es gelingt, den CO2-Ausstoss innert nützlicher Frist erheblich zu reduzieren.

III. Feststellungen

1. Die Beschwerde wird abgewiesen.

2. «Blick» hat mit der Veröffentlichung des Berichts «Max Nötzli, Präsident der Importeure, schlägt wegen CO2-Abgabe Alarm: ‹Schweiz wird Hochpreisland für Autos›» vom 15. September 2009 die Ziffern 1 (Wahrheit) und 3 (Unterschlagung von wichtigen Informationen) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» nicht verletzt.