Nr. 54/2024
Wahrheit / Unterschlagen wichtiger Informationen / Berichtigung

(«Baba News» c. Tamedia)

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I. Sachverhalt

A. Die vorliegende Beschwerde betrifft drei verschiedene Medienartikel:

1. Am 29. Oktober 2023 veröffentlichte «20 Minuten» (online) einen Artikel, gezeichnet von Claudia Blumer, unter dem Titel «Pro-Palästina-Beiträge – Bund geht auf Distanz zu Migranten-Magazin» (im Folgenden: Beitrag 1). Unter «Darum gehts» wird in drei Punkten erklärt: Ein Podcast des staatlich unterstützten Onlinemagazins «Baba News» zum Thema Israel gebe zu reden. Die Autorinnen nähmen darin die Perspektive der Palästinenser ein. Und die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus kritisiere den Beitrag, das Staatssekretariat für Migration verlange eine Erklärung.

Im Text wird berichtet, «Baba News», ein Magazin für Personen mit Migrationshintergrund, «unterstützt von Bundes- und weiteren öffentlichen Stellen», habe unter dem Titel «Bedingungslose Solidarität mit Israel widerspricht jeglichen demokratischen Grundsätzen» einen einstündigen Podcast veröffentlicht. Darin beschwerten sich die beiden Macherinnen darüber, «dass man wegen Israelkritik gleich als antisemitisch gelte». Und dass man nicht einmal den «Kontext» erwähnen dürfe. Mit «Kontext» meine «Baba News»: «Die Terrorattacke vom 7. Oktober auf Israel nicht bedingungslos zu verurteilen, sondern auf die historischen Hintergründe und die Situation der Palästinenser hinzuweisen», schreibt «20 Minuten».

Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG) sei vom Podcast erschüttert, fährt der Text fort. Es werde über den Terrorangriff auf die israelische Zivilbevölkerung kaum geredet, gleichzeitig werde Israel zum Alleinschuldigen hochstilisiert. Hier werde mörderischer Terror zum Freiheitskampf hochstilisiert und Gewalt auf perverse Weise verherrlicht.

Beim Bund sei man ebenfalls irritiert. Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) halte den Podcast wie auch weitere Publikationen von «Baba News» zu Israel für einseitig und voreingenommen. Wie die EKR darauf reagiere, sei derzeit noch nicht zu erfahren, dies sei Gegenstand von Gesprächen. Auch das Staatssekretariat für Migration (SEM), welches frühere Beiträge von «Baba News» unterstützt habe und dort unter «Freunde und Partner» gelistet sei, fordere eine Stellungnahme der Medienplattform. Die Antwort sei noch nicht beim SEM eingetroffen, sage dessen Sprecher. Das SEM wolle aber nicht mehr als Partner bei «Baba News» aufgeführt werden, dies sei irreführend.

Anschliessend wird die Chefredaktorin von «Baba News» zitiert, welche die Vorwürfe zurückweise. Ziel des Podcasts sei es gewesen, die aktuellen Ereignisse in einen gesamtheitlichen Kontext zu setzen, insbesondere in den der israelischen Besatzungspolitik. Es seien auch israelische Stimmen einbezogen worden. In keiner Weise sei es um die jüdische Gemeinschaft an sich gegangen, sondern um die Kritik an einem Staat, der gemäss der Einschätzung von Amnesty International ein Apartheidregime aufrechterhalte.

2. Am 2. November 2023 erschien auf der Website des «Bund», gezeichnet von Bernhard Ott, ein ausführlicherer Artikel zum gleichen Thema unter dem Titel «Vorzeige-Onlinemagazin ‹Baba News› gerät in die Kritik» (Beitrag 2). Hier wird zunächst darauf hingewiesen, dass «Baba News» als Vorzeigeprojekt für Integration gelte, verschiedentlich ausgezeichnet worden sei und von verschiedenen staatlichen Gremien unterstützt werde. Es folgt auch hier der Hinweis auf den Titel des Podcasts «Bedingungslose Solidarität mit Israel widerspricht jeglichen demokratischen Grundsätzen». Die «Baba News»-Macherinnen würden es «zwar als ‹schrecklich› bezeichnen, dass beim Angriff auf Israel Menschen gestorben seien», aber – so der «Bund» weiter – danach kritisierten sie eine Stunde lang den Siedlerkolonialismus Israels, der als Kontext herangezogen werden müsse. Die von der Berner Stadtregierung angeordnete Beleuchtung des Zytglogge-Turms mit der israelischen Fahne werde als «Hohn» und «Schlag ins Gesicht» der Menschen in Palästina und der oppositionellen Israelis bezeichnet.

Es folgt auch im «Bund»-Text die Kritik des SIG, der von «Propaganda» spricht, «die einen mörderischen Terror zum Freiheitskampf verklärt und Gewalt auf perverse Weise verherrlicht». Weiter ist ebenfalls kurz die Rede von der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus, welche die Publikationen auf dem Portal für einseitig und voreingenommen halte. Und es wird auch auf das Staatssekretariat für Migration verwiesen, welches «auf Distanz geht und nicht mehr als Partner auf der ‹Baba News›-Website aufgeführt werden» wolle.

Zudem wird die eidgenössische Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB) erwähnt, welche «Baba News» in den vorhergehenden fünf Jahren mit insgesamt 68’500 Franken unterstützt habe. Die Leiterin der FRB begründet gegenüber dem «Bund»-Journalisten die Unterstützung damit, dass das Portal eine grosse Reichweite unter jungen migrantischen Menschen habe und Themen aufgreife, die in anderen Medien wenig Platz fänden. «Baba News» dürfe nicht auf die umstrittenen Beiträge reduziert werden, sagt die Leiterin. Dennoch nehme die FRB die Vorwürfe ernst, man habe eine Stellungnahme verlangt und das Portal aufgefordert, die Grundsätze der Nichtdiskriminierung einzuhalten und den Dialog unter den verschiedenen Bevölkerungsgruppen zu fördern, um Hass vorzubeugen.

Es wird weiter in diesem Text auf die Diskussionen in den Parlamenten der Kantone Zürich und Bern hingewiesen, in denen «Baba News» scharf kritisiert und teilweise gefordert worden sei, die Plattform künftig nicht mehr zu unterstützen.

Am Ende des Textes kommt die Redaktion von «Baba News» zu Wort. Sie verwahrt sich gegen die Kritik und verweist auf die Medienfreiheit, die hier in die Schranken gewiesen werden soll. Ihnen sei es darum gegangen, die Ereignisse in Israel und Gaza einzubetten und den öffentlichen Diskurs dazu kritisch zu hinterfragen. Dabei sei es nie um Kritik an der «jüdischen Gemeinschaft an sich» gegangen, sondern um einen Staat, der Völkerrecht missachte und über zwei Millionen Menschen einer grausamen Kollektivstrafe aussetze, zitiert der «Bund» die «Baba News»-Macherinnen. Schliesslich konzedieren die Autorinnen laut «Bund», sie hätten es verpasst, auch proisraelische Stimmen zu Wort kommen zu lassen, um damit auch die innerjüdische Vielfalt noch stärker sichtbar zu machen, wenn es um den Nahostkonflikt gehe. Deshalb habe man den Israelitischen Gemeindebund eingeladen, an der nächsten Podcast-Folge teilzunehmen.

3. Ein weiterer Artikel zu diesem Thema erschien am 23. November 2023 auf der Onlinesite des «Bund». Titel: «Stadt Bern zahlte ‹Baba News› über 27’000 Franken» (Beitrag 3). Es wird vermeldet, das Onlinemedium habe in den vergangenen fünf Jahren von der Stadt Bern insgesamt 27’600 Franken erhalten. Bei den finanziellen Zuwendungen handle es sich allerdings nicht um Fördergelder, sondern um einen Preisgewinn von 10’000 Franken sowie um Auftragshonorare und Projektbeiträge. Es wird weiter festgestellt, der Kanton Bern habe, anders als die Stadt, seine Zusammenarbeit mit dem Onlinemagazin aufgekündigt, nachdem man zuvor eine Podcast-Reihe zum Thema Integration mit 20’000 Franken unterstützt habe.

Weiter heisst es: «Auch der Bund ging auf Distanz zu ‹Baba News›.» Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus habe den Podcast als einseitig und voreingenommen bezeichnet.

B. Am 30. November 2023 reichte Albina Muhtari, die Chefredaktorin von «Baba News», gegen die drei Artikel beim Schweizer Presserat Beschwerde ein. Die Beschwerdeführerin macht Verstösse gegen die Ziffern 1 (Wahrheit), 3 (Unterschlagen wichtiger Elemente von Informationen) und 5 (Berichtigungspflicht) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» (nachfolgend: «Erklärung») geltend.

Zur Begründung bemerkt sie einleitend, bei der Berichterstattung über Themen von hoher gesellschaftlicher Relevanz und grosser Komplexität sei besondere Sorgfalt geboten. Das habe der Presserat in Stellungnahme 91/2020 ausdrücklich so festgehalten. Dies müsse insbesondere bei einem dermassen umfassend und kontrovers diskutierten Thema wie dem Nahostkonflikt gelten.

In Beitrag 1 verletzen nach Auffassung der Beschwerdeführerin zwei Passagen die Ziffern 1, 3 und 5 der «Erklärung». Zum einen der Titel: «Pro-Palästina-Beiträge – Bund geht auf Distanz zu Migranten-Magazin» und zum Zweiten die Passage im Text: «Auch das Staatssekretariat für Migration (SEM), das in der Vergangenheit Beiträge von ‹Baba News› unterstützt hat und unter ‹Freunde und Partner› gelistet ist, fordert eine Stellungnahme von der Medienplattform. ‹Diese ist noch nicht bei uns eingetroffen›, sagt Kommunikationschef Daniel Bach. Auch wolle das SEM nicht mehr als Partner auf der ‹Baba News›-Website aufgeführt werden, das sei ‹irreführend›.»

Die Passage im Text sei falsch, weil der Bund – anders als mit dieser Passage insinuiert – nicht auf Distanz gegangen sei.

Das Staatssekretariat für Migration SEM habe in der Tat eine Stellungnahme von «Baba News» verlangt. Es habe vorgängig festgestellt, dass seine Erwähnung als Partnerorganisation auf der «Baba News»-Website «irreführend sei» und wünsche, dass die gelöscht werde. Die beiden Vorgänge hätten aber – anders als von «20min.ch» mit der Konjunktion «auch» insinuiert – keinen direkten Zusammenhang. Das SEM habe nicht Stellung genommen, sondern auf die noch fehlende Stellungnahme der Redaktion von «Baba News» verwiesen.

Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus habe zwar den Inhalt des Podcast kritisiert, habe aber ausdrücklich noch nicht offiziell Stellung genommen. Die entsprechende Formulierung habe gelautet: «Wie die EKR darauf reagiert, ist derzeit nicht zu erfahren.» Zudem gebe es zwischen der EKR und «Baba News» keine Zusammenarbeit, also sei eine Distanzierung gar nicht möglich.

Kurz: Die EKR habe zwar kritisiert, sei aber nicht auf Distanz gegangen, das SEM habe erst eine Stellungnahme verlangt, sei aber ebenfalls nicht auf Distanz gegangen, und – von «20min.ch» nicht erwähnt – die eidgenössische Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB) habe ausdrücklich mitgeteilt, dass sie «Baba News» weiter unterstütze. Entsprechend sei die Feststellung im Titel, wonach der «Bund» auf Distanz gehe, falsch (Ziffer 1), unterschlage wichtige Tatsachen (Ziffer 3) und sei nie berichtigt worden (Ziffer 5). Hinzu komme, dass nach Studien 60 Prozent aller LeserInnen Artikel ungelesen, allein aufgrund des Titels teilen, entsprechend hoch müsse der Anspruch an die inhaltliche Wahrheit der Titel sein. Die Auswirkung dieser Berichterstattung auf «Baba News» sei gravierend gewesen und werde es weiterhin sein. Andere Institutionen sähen sich gezwungen, sich von der Redaktion zu distanzieren, da der Bund dies vermeintlich schon getan habe.

Im Beitrag 2 kritisiert die Beschwerdeführerin die folgende Passage als Verstoss gegen die Ziffern 1, 3 und 5 der «Erklärung»: «Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) hält den Podcast und weitere Publikationen auf dem Portal für ‹einseitig und voreingenommen›. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) wiederum geht auf Distanz und möchte nicht mehr als Partner auf der ‹Baba News›-Website aufgeführt werden.» Zur Begründung wird auf diejenige zum Beitrag 1 verwiesen: Das SEM habe sich nicht von «Baba News» distanziert, die Bitte, nicht mehr als Partner aufgeführt zu werden, habe keinen Zusammenhang mit dem Podcast. Hier werde der falsche Eindruck eines bestehenden Zusammenhangs noch dadurch verstärkt, dass das «irreführend» weggelassen worden sei, also die Begründung des SEM für die Bitte, die angebliche Partnerschaft zu entfernen. Auch hier seien in gleicher Weise wie bei Beitrag 1 die Ziffern 3 und 5 der «Erklärung» mitbetroffen.

Beim Beitrag 3 kritisiert die Beschwerdeführerin, die Passage aus einer Stellungnahme des Gemeinderates, wonach die Stadt Bern «Baba News» bisher 27’600 Franken ausgerichtet habe und den darauffolgenden Hinweis, dass der Kanton seine Zusammenarbeit mit «Baba News» aufgekündigt habe (bisher 20’000 Franken für eine Podcast-Serie). Hier fehle der entscheidende Teil aus der Antwort des Gemeinderates, nämlich, dass die Stadt ihre Zusammenarbeit ausdrücklich weiterführen wolle. Diese Unterschlagung vermittle ein falsches Bild (Ziffer 3) und sei bisher nicht berichtigt worden. Entsprechend sei gegen die Ziffern 1, 3 und 5 der «Erklärung» verstossen worden.

C. Am 7. Juni 2024 nahm die Rechtsabteilung der TX Group – deren Tochter Tamedia gibt «20 Minuten» und den «Bund» heraus – zur Beschwerde Stellung. Sie plädiert auf Nichteintreten respektive Abweisung der Beschwerde.

1. Zur einleitenden Bemerkung der Beschwerdeführerin, wonach bei einem so kontroversen und heiss diskutierten Thema besonders hohe Anforderungen bezüglich Sorgfaltspflicht zu stellen seien, wendet TX Group ein, es gehe hier gar nicht um den Nahostkonflikt, sondern um die Berichterstattung von «Baba News» über diesen Konflikt.

Was Beitrag 1, erschienen auf «20min.ch», betrifft, so bestreitet Tamedia die Darstellung von «Baba News». Das SEM habe seine Erwähnung als Partner von «Baba News» streichen lassen, nachdem und weil man vom fraglichen Podcast gehört habe. Die Streichung sei eine kausale Folge des Podcasts. Andernfalls hätte das SEM die Streichung schon früher verlangt. Untermauert werde dies durch den Umstand, dass das SEM «Baba News» zu einer Stellungnahme aufgefordert habe. Auch habe die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) sich distanziert, indem sie den Podcast und weitere Publikationen als «einseitig und voreingenommen» bezeichnet habe. Die Fachstelle für Rassismusbekämpfung beim Bund habe inhaltlich nicht Stellung genommen, aber geschrieben, sie nehme Kritik ernst und habe entsprechend eine Stellungnahme von «Baba News» verlangt.

Weiter treffe der Vorwurf von «Baba News» nicht zu, wonach der Titel des Artikels «Pro-Palästina-Beiträge – Bund geht auf Distanz zu Migranten-Magazin» falsch sei. Tamedia habe vielmehr dargelegt, dass genau dies, eine inhaltliche Distanzierung seitens dreier Institutionen des Bundes, stattgefunden habe.

2. Zum Beitrag 2 verweist Tamedia auf die Erläuterungen zu Beitrag 1. Die Redaktion geht darüber hinaus vor allem auf den Kritikpunkt von «Baba News» ein, wonach der vom SEM verwendete Ausdruck «irrtümlich» fehle, wenn es um die Erklärung dafür gehe, warum das SEM um Entfernung des Hinweises auf die angebliche Partnerschaft mit «Baba News» gebeten habe. Das Unterschlagen von «irrtümlich» aus der Antwort des SEM belegt laut «Baba News», dass im zweiten Artikel noch verstärkt der falsche Eindruck erweckt werde, die Streichung der Partnerschaft sei eine Folge des Podcast. Diese Argumentation, so der Rechtsdienst der TX Group, überzeuge nicht. Der Podcast sei klar der Auslöser der Aufforderung gewesen, den Hinweis zu entfernen. Im Übrigen beziehe sich der zweite Artikel im «Bund» nicht nur auf diesen einen Podcast, sondern auf die Frage, ob es bei «Baba News» schon andere derartige Vorfälle gegeben habe. Der Beitrag 2 enthalte keine falschen Angaben im Sinne der «Erklärung».

3. Zum Beitrag 3, bei welchem vor allem moniert wird, im Artikel werde zwar erwähnt, die Stadt habe bisher 27’600 Franken an «Baba News» bezahlt, dabei unterschlage der Text aber, dass der Gemeinderat nach der Diskussion um den Podcast entschieden habe, «Baba News» weiter zu unterstützen: Hier wendet die Tamedia-Redaktion ein, weder der Text der Nachrichtenagentur SDA, auf den man sich gestützt habe noch die der Beschwerdeantwort beigelegte schriftliche Antwort des Gemeinderates auf die entsprechende Frage im Parlament enthalte einen Hinweis in diese Richtung. Im Übrigen sei es in dieser Passage vor allem darum gegangen, aufzuzeigen, dass sich neben dem Bund auch andere Instanzen mit dieser Problematik auseinandergesetzt hätten.

D. Am 15. November 2024 teilte der Presserat den Parteien mit, die Beschwerde werde gemäss Artikel 13 Abs. 1 vom Präsidium behandelt, bestehend aus Susan Boos, Präsidentin, Annik Dubied, Vizepräsidentin, Jan Grüebler, Vizepräsident, und Ursina Wey, Geschäftsführerin.

E. Das Präsidium des Presserats hat die vorliegende Stellungnahme am 19. Dezember 2024 verabschiedet.

 

 II. Erwägungen

1. Die von der Beschwerdeführerin «Baba News» einleitend grundsätzlich geforderte besondere Sorgfalt bei komplexen, heiklen und emotional aufgeladenen Kontroversen wird vom Presserat, wie schon in Stellungnahme 91/2020, weiterhin gefordert. Der Einwand der Redaktion Tamedia, es gehe in diesem Fall hier nicht um den Nahostkonflikt gehe, sondern nur um die Berichterstattung darüber, erscheint nur beschränkt plausibel. Es geht bei der Berichterstattung über den Nahostkonflikt eben auch um den Nahostkonflikt. Die im vorliegenden Fall strittigen Fragen beziehen sich letztlich immer wieder darauf. Diese Anforderung erhöhter journalistischer Sorgfalt gilt für alle Beteiligten – auch für die journalistische Arbeit der Beschwerdeführerinnen.

2. Die zentrale Frage, welche alle drei Beiträge betrifft, lautet: Hat sich der Bund, das heisst, haben sich Institutionen des Bundesstaates von «Baba News» und seiner Berichterstattung aufgrund des fraglichen Podcasts distanziert? Dies war die Grundaussage der drei Beiträge, in einem Fall sogar so im Titel festgehalten.

Im Falle des Sekretariats für Migration schreibt dieses in der Antwort auf die entsprechenden Fragen lediglich: «Das SEM ist kein Partner von ‹Baba News›. Diese Bezeichnung auf der Website ist irreführend. Wir werden das mit den Verantwortlichen besprechen.» Nach einer Aufzählung von Projekten, die mit «Baba News» abgewickelt wurden und der Kriterien, die dabei gegolten haben, kommt der abschliessende Satz: «An die Erstellung der von Ihnen angesprochenen Podcasts hat das SEM keinen Beitrag geleistet, dennoch hat das SEM die Verantwortlichen von ‹Baba News› mit der Kritik an den Podcasts konfrontiert und eine Stellungnahme dazu verlangt. Diese ist noch nicht bei uns eingetroffen.» Das SEM macht damit deutlich, dass es noch auf eine Stellungnahme wartet, bevor es selber Position bezieht. Die erste Passage hinsichtlich der Bezeichnung «Partner» auf der Website entspricht zudem viel eher einer Klarstellung als einem Protest über eine verfehlte Berichterstattung.

Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) spricht deutlich von einer «einseitigen und voreingenommenen Berichterstattung», wenn es um den Podcast und frühere Publikationen von «Baba News» geht.

Die Fachstelle für Rassismusbekämpfung hatte allerdings zum fraglichen Zeitpunkt noch nicht Stellung genommen. Sie hatte von «Baba News» eine Stellungnahme erbeten, aber damals noch nicht erhalten.

Es stellt sich die Frage, was unter der Aussage «Der Bund geht auf Distanz» subsumiert wird. Selbst in der offiziellen Broschüre «Der Bund kurz erklärt» fehlt eine klare Definition des Begriffs «Bund». Zweifellos ist die Fachstelle für Rassismusbekämpfung eine Bundesinstitution. Bei der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus wird es schwieriger. Sie wird vom Bundesrat eingesetzt und finanziert, ist zweifellos eine bundesstaatliche Institution, agiert aber von Gesetzes wegen vollkommen unabhängig von der Exekutive.

Journalistisch wird der Begriff «der Bund» gerne etwas unscharf als zusammenfassender Begriff für bundesstaatliche Instanzen verwendet. So gesehen lässt sich auch die EKR zum Bund zählen.

Die pauschale Feststellung im Titel von Beitrag 1 «Der Bund geht auf Distanz» ist zwar stark zugespitzt. Nur eine der zwei Institutionen (die EKR) hatte bereits klare Kritik geäussert, aber noch nicht entschieden, wie sie genau reagieren wird. Die andere Institution wartete zu jenem Zeitpunkt noch auf eine Stellungnahme von «Baba News». Die Zuspitzung im Titel kann aber als journalistische Ungenauigkeit durchgehen, insbesondere weil das Thema bereits im Untertitel mit drei Aufzählungspunkten differenziert wird und im folgenden Lauftext die Haltung der drei Institutionen korrekt dargestellt wird. Ziffer 1 der «Erklärung» (Wahrheit) wurde nicht verletzt.

Ähnliches gilt für Beitrag 2. Auch dieser schildert den Sachverhalt korrekt, mit Ausnahme einer Passage, in welcher festgestellt wird, das SEM gehe auf Distanz und wolle nicht mehr als Partner aufgeführt werden. Es ist – wie erwähnt – aus Sicht des Presserates nicht schlüssig, dass der Vorbehalt hinsichtlich der Auflistung als «Partner» als Distanznahme zu verstehen ist. In der hier vorliegenden Form eines einzigen Satzes in einem längeren, sonst einwandfreien Text taxiert der Presserat die Formulierung aber ebenfalls als journalistische Ungenauigkeit und nicht als eigentlichen Verstoss gegen die Wahrheitspflicht. Dies insbesondere, weil der Autor nicht pauschal von einer Distanznahme des Bundes spricht, sondern das nur auf das SEM bezieht. Die Ziffern 1 und 3 der «Erklärung» sind knapp nicht verletzt.

Zum Beitrag 3 bemängelt die Beschwerdeführerin, dass zwar berichtet werde, dass der Kanton Bern seine Beiträge streiche, dass aber unterschlagen werde, dass die Stadt ihre Unterstützung weiterführen werde. Die Redaktion bestreitet diesen Sachverhalt unter Hinweis auf die damals verwendete Quelle SDA, auf die man sich verlassen habe [was bei einer Agentur als Quelle ohne zusätzliche Recherche zulässig ist – der Presserat] und auf die schriftliche Beantwortung der parlamentarischen Anfrage seitens des Gemeinderates, in welcher nichts von einer Weiterführung erwähnt werde. «Baba News» umgekehrt stützt sich auf die journalistische Zusammenfassung des Onlinemagazins «Hauptstadt» (www.hauptstadt.be/a/privateigentum-stadtrat-brief-19), in der dies explizit festgehalten ist. Der Presserat kann aufgrund der ihm vorliegenden, sich widersprechenden Informationen keine Bewertung vornehmen. Die Ziffer 3 (Unterschlagen wichtiger Informationselemente) der «Erklärung» ist nicht verletzt.

3. Die Beschwerdeführerin weist verschiedentlich darauf hin, dass die aus ihrer Sicht falschen Darstellungen nicht berichtigt worden seien. Wie oben ausgeführt liegt keine Verletzung der Wahrheitspflicht (Ziffer 1 der «Erklärung») vor. Entsprechend kann die fehlende Berichtigung auch nicht gerügt werden. Die Ziffer 5 (Berichtigungspflicht) wurde nicht verletzt.

 

III. Feststellungen

1. Der Presserat weist die Beschwerde ab.

2. «20min.ch» hat mit dem Artikel «Pro-Palästina-Beiträge – Bund geht auf Distanz zu Migranten-Magazin» vom 29. Oktober 2023 die Ziffern 1 (Wahrheit), 3 (Unterschlagen wichtiger Elemente von Informationen) und 5 (Berichtigung) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» nicht verletzt.

3. «Der Bund» hat mit den Beiträgen «Vorzeige-Onlinemagazin ‹Baba News› gerät in die Kritik» vom 2. November 2023 und «Stadt Bern zahlte ‹Baba News› über 27’000 Franken» vom 23. November 2023 die Ziffern 1 (Wahrheit), 3 (Unterschlagen wichtiger Elemente von Informationen) und 5 (Berichtigung) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» nicht verletzt.