Presserat weist Beschwerden gegen NZZ ab: Verstoss gegen die Wahrheitspflicht nicht belegt
Die «Neue Zürcher Zeitung» hat mit einem Kommentar zu Aktivitäten von KlimaaktivistInnen die Wahrheitspflicht nicht verletzt, jedoch den Sachverhalt ungenau beschrieben. Der Autor hatte in seinem Kommentar festgehalten, dass KlimaaktivistInnen, die sich auf Strassen festklebten, erstmals nicht mehr nur als Ärgernis wahrgenommen würden, sondern als Gefährder von Menschenleben. In Berlin sei eine Velofahrerin gestorben, nachdem … Continued