I. Sachverhalt
A. Am 18. Februar 2017 veröffentlichte die «Luzerner Zeitung» (LZ) den Artikel «Reicht der Skandal bis nach Rom?», verfasst von Dominik Weingartner. Der Lead lautet: «Sexueller Missbrauch. Seit Tagen sorgt der Fall eines katholischen Paters, der Dutzende Kinder missbraucht hat, für Schlagzeilen. Doch wer hat den heute 76- Jährigen all die Jahre gedeckt? Die Spuren führen in den Vatikan.» Der Artikel bezieht sich auf eine Artikelserie des «Blick», wonach sich ein Kapuzinerpater jahrzehntelang an Dutzenden von Kindern vergriffen habe. Hintergrund war die Veröffentlichung des Buches eines Betroffenen, das mit dem Vorwort von Papst Franziskus besondere Aufmerksamkeit erlangte. Im Artikel wird ausgeführt, auch Kirchenmänner, welche die Taten des Paters gedeckt und ihn so vor der Strafverfolgung geschützt haben, hätten Schuld auf sich geladen. Im «Blick» werde vor allem der Luzerner Ephrem Bucher, zwischen 2001 und 2013 zweimal oberster Schweizer Kapuziner, verantwortlich gemacht. Dieser sei aufgrund der Enthüllungen aus dem Fachgremium «Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld» der Schweizer Bischofskonferenz zurückgetreten. Die «Luzerner Zeitung» fragt, ob Bucher wirklich verantwortlich für die Vertuschung der Verbrechen oder nur der Sündenbock sei. Ein Insider der katholischen Kirche, der anonym bleiben möchte, habe gegenüber der Zeitung die Mutmassung geäussert, dass vielmehr Buchers Vorgänger, der seit 2006 als Chef der Kapuziner weltweit in Rom amte, die Verantwortung trage. 1989 sei der pädophile Pater ein erstes Mal versetzt worden, nachdem sexuelle Übergriffe bekannt geworden waren. 2011 sei er in Frankreich denn auch verurteilt worden. Doch auch in der Folge habe der Kapuzinerorden kein kirchliches Verfahren gegen den pädophilen Pater eingeleitet. Fast schon zynisch muteten vor diesem Hintergrund die Äusserungen des heutigen Schweizer Kapuzinerchefs Agostino del Pietro an, der in einem Interview verkündet habe, es gelte die «Nulltoleranzregel» bei Pädophilie.
Am 23. Februar 2017 folgte ein weiterer Artikel mit dem Titel «Pädophilenskandal: Bistumssprecher erhob Vorwürfe gegen Kapuzinerchef». Der Lead lautet: «Kirche. Der Pädophilieskandal bei den Kapuzinern ist zu einem innerkirchlichen Politikum mutiert.
Giuseppe Gracia, Sprecher des Bistums Chur, erklärt seine Anschuldigungen gegenüber dem obersten Kapuziner Mauro Jöhri.» Wer hat wann was gewusst und dennoch nichts unternommen? Diese Frage beschäftige den Kapuzinerorden seit den «Blick»-Enthüllungen rund um den pädophilen Pater Joël. Unklar sei bis heute, was der oberste Kapuziner, Generalminister Mauro Jöhri, von dem Fall gewusst habe. Der Insider der katholischen Kirche, welcher Mutmassungen über die Rolle Jöhris im Fall des pädophilen Paters geäussert habe, habe sich in der Öffentlichkeit geoutet. In einem Schreiben, das der «Luzerner Zeitung» vorliege, erkläre Giuseppe Gracia, Sprecher des Bistums Chur, wieso er sich mit seinem Verdacht an die Medien gewandt habe: «Ich empfand es als meine Pflicht, darauf aufmerksam zu machen, dass nicht allein Ephrem Bucher, sondern der heute weltweit oberste Kapuziner in Rom während mehrerer Jahre des Wirkens von Pater Joël für die Aufsicht verantwortlich war.» Gracia bezeichne Bucher in seinem Schreiben als «Bauernopfer». Mauro Jöhri selber wolle sich zum konkreten Fall nicht äussern.
Am 25. Februar erschien unter dem Titel «Schlicht unglaublich» ein Kommentar zum Kirchenstreit. Darin hält Dominik Weingartner fest, es handle sich um einen besonders schlimmen Fall von Kindsmissbrauch, der zurzeit den Kapuzinerorden erschüttere, darin seien sich alle einig. Und doch sei darob ein Zwist in der katholischen Kirche entbrannt. Nachdem die «Luzerner Zeitung» einen Bericht publiziert hatte, der nach der Rolle des einstigen obersten Schweizer Kapuziners Mauro Jöhri fragte, hätten dessen Unterstützer zurückgeschlagen und eine Kampagne aus konservativen Kreisen gegen Jöhri vermutet. Jöhri gelte als Kandidat für das Amt des apostolischen Administrators im Bistum Chur. Und tatsächlich sei der Hinweis von Bischof Huonders Mediensprecher Giuseppe Gracia gekommen. Die Unterstützer Jöhris hätten sich bestätigt gesehen. Doch sie würden es sich zu einfach machen. Relevant sei die Frage, ob der oberste Kapuziner der Welt bei der Vertuschung des Falles mitgewirkt habe. Doch die Beantwortung dieser Frage verhindere ausgerechnet Mauro Jöhri selber. Die Vorgänge zeigten einmal mehr, wie schwer sich die katholische Kirche nach wie vor tue, mit Missbrauchsfällen umzugehen.
B. Am 27. Februar 2017 beschwerte sich X. beim Schweizer Presserat gegen die drei Artikel. Im ersten Bericht vom 18. Februar 2017 erwähne Dominik Weingartner, dass er seine Informationen durch einen Insider der katholischen Kirche erhalten habe, der anonym bleiben wolle. Dominik Weingartner übernehme diese zugespielte Information, ohne sie auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüft zu haben und streue so Verdächtigungen gegen einen in diesem Bericht noch nicht namentlich erwähnten Kapuzinerchef. Der Name dieses mutmasslichen «Vertuschers» habe sich aber aufgrund der angegebenen Daten mit Leichtigkeit ergoogeln lassen. Der Autor stütze sich damit auf die Information «eines Insiders der katholischen Kirche, der anonym bleiben möchte», der zudem seine Aussage wohl selbst als blosse «Mutmassung» bezeichne. Im zweiten Bericht vom 23. Februar 2017 schreibe der Autor, der anonyme Informant habe sich geoutet, es handle sich um Giuseppe Gracia, Sprecher des Bistums Chur. Zudem werde jetzt der Name des mutmasslichen «Vertuschers» Mauro Jöhri genannt, und ein Foto soll das Gesicht des Kapuzinerchefs allen Lesern der «Luzerner Zeitung» bekannt machen. Aber erneut sei die Rede von einem blossen «Verdacht», der aber Mauro Jöhri öffentlich belaste. In späteren Berichten – namentlich der NZZ – erfahre man dann, dass Gracia selber nicht gewusst haben wolle, worüber und ab wann Jöhri informiert war und ob er aktiv an der Vertuschung beteiligt war. Der Beschwerdeführer hält fest, seiner Meinung nach missachte Dominik Weingartner Ziffer 7 der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten»
(nachfolgend: «Erklärung»).
C. In seiner Beschwerdeantwort vom 10. April 2017 beantragte Jérôme Martinu, Chefredaktor der «Luzerner Zeitung», die Abweisung der Beschwerde. Aus seiner Sicht sei im Fall des Kapuzinerchefs Mauro Jöhri das öffentliche Interesse klar gegeben, auch aufgrund seines unmittelbaren Bezugs zum Fall des pädophilen Kapuzinerpaters. Jöhri sei Generalminister des Kapuzinerordens in Rom und habe somit ein wichtiges öffentliches Amt inne. Die Berichterstattung der «Luzerner Zeitung» habe sich auf Jöhris Tätigkeit als Provinzial des Schweizer Kapuzinerordens zum Zeitpunkt, als der pädophile Pater Joël in die Schweiz zurückkehrte, bezogen. Im Artikel vom 18. Februar sei die Zeitung der Frage nachgegangen, welche Rolle Mauro Jöhri damals gespielt habe. Zu diesem Zweck sei unter anderem Jöhri am 17. Februar 2017 eine Anfrage per Mail geschickt worden, die bis Redaktionsschluss unbeantwortet geblieben sei. Mauro Jöhris Name sei in diesem Artikel bewusst nicht genannt worden. Hintergrund für die Frage nach seiner Rolle sei unter anderem gewesen, dass sich Jöhris Vorgänger als Schweizer Provinzial, Ephrem Bucher, für seine Rolle im Fall Pater Joël via Medien entschuldigt habe. Es sei deshalb journalistisch legitim gewesen, nach der Rolle des Provinzials zu fragen, der im Amt war, als Pater Joël schliesslich in die Schweiz zurückkehrte. Dass die LZ in diesem Kontext Daten bzw. Amtszeiten publiziert habe, sei zwecks faktischer Herleitung unumgänglich gewesen. Die Nachverfolgbarkeit der Daten aufgrund einer Internetrecherche habe die Zeitung in Kauf nehmen müssen. Der Name Mauro Jöhri sei zum ersten Mal vom Online-Portal «kath.ch» als Reaktion auf den Artikel der «Luzerner Zeitung» öffentlich gemacht worden. Die Namensnennung wiederum sei vom Kapuzinerorden ausgegangen. Anschliessend habe es aus Sicht der Redaktion keinen haltbaren Grund mehr gegeben, den Kapuziner-Generalminister nicht namentlich zu nennen. Zum Vorwurf des Beschwerdeführers, die LZ habe anonyme und sachlich nicht gerechtfertigte Anschuldigungen öffentlich gemacht, hält der Chefredaktor fest, dass der Name der Redaktion selbstverständlich bekannt gewesen sei und diese keine Fakten oder Aussagen aus ungeprüften und unbekannten Quellen publiziere. Die Anonymisierung der Quelle im ersten Bericht entspreche dem branchenüblichen Quellenschutz. Zu keinem Zeitpunkt habe die Zeitung sachlich nicht gerechtfertigte Anschuldigungen erhoben. Die Berichte seien lediglich der Frage nachgegangen, welche Rolle Jöhri, der immerhin der weltweit höchste Kapuziner sei, im Fall Pater Joël gespielt habe. Wie sich dann herausgestellt habe, habe Mauro Jöhri in diesem Fall durchaus eine Rolle gespielt, wie die Schweizer Kapuziner am 24. Februar 2017 selber mitgeteilt hätten und wie die «Luzerner Zeitung» in der Folgeberichterstattung wiedergegeben habe. Dass sich die Quelle, der Churer Bistumssprecher Giuseppe Gracia, im Zuge der weiteren Berichterstattungen selber öffentlich zu erkennen gegeben habe, möge die Lesart der Vorkommnisse beeinflussen, was indes an der bis dato bekannten Faktenlage nichts ändere. In Bezug auf die Kommentierung der «Luzerner Zeitung» verweist der Chefredaktor auf die mediale Kommentarfreiheit entlang der geltenden Leitlinien. Inhaltlich könne man darüber streiten, ob es sich bei den Massnahmen, die Jöhri gegen Pater Joël nach dessen Rückkehr in die Schweiz ergriffen habe, um ein offizielles kirchenrechtliches Verfahren handle. Fakt sei jedoch, dass Pater Joël zurückkehrte, nachdem in Frankreich die Staatsanwaltschaft gegen ihn ermittelte. Durch seine Rückkehr in die Schweiz habe er sich diesem Verfahren in Frankreich nicht stellen müssen. Und dass Jöhri bei der Rückkehr von Pater Joël eine Rolle gespielt habe, hätten die Kapuziner selber zugegeben. Gemäss Wertung der LZ seien die Motive der (bekanntermassen) streitbaren Quelle zweitrangig, die Faktenlage habe unzweifelhaft Priorität gehabt. Die Redaktion stehe nach wie vor zu ihrer Kommentierung.
D. Am 5. Mai 2017 teilte der Presserat den Parteien mit, die Beschwerde werde vom Presseratspräsidium behandelt, bestehend aus dem Präsidenten Dominique von Burg, Vizepräsidentin Francesca Snider und Vizepräsident Max Trossmann.
E. Das Presseratspräsidium hat die vorliegende Stellungnahme per 19. Februar 2018 auf dem Korrespondenzweg verabschiedet.
II. Erwägungen
1. Ziffer 7 der «Erklärung» auferlegt Journalistinnen und Journalisten die Pflicht, die Privatsphäre der einzelnen Personen zu respektieren, sofern das öffentliche Interesse nicht das Gegenteil verlangt. Sie unterlassen anonyme und sachlich nicht gerechtfertigte Anschuldigungen.
a) Artikel «Reicht der Skandal bis nach Rom?» vom 18. Februar 2017: Der Beschwerdeführer macht geltend, der Autor erwähne, er habe seine Informationen durch einen Insider der katholischen Kirche erhalten, der anonym bleiben wolle. Der Autor habe diese zugespielte Information übernommen, ohne sie auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüft zu haben und streue so Verdächtigungen gegen einen in diesem Bericht noch nicht namentlich erwähnten Kapuzinerchef. Der Name dieses mutmasslichen «Vertuschers» lasse sich aber aufgrund der Daten mit Leichtigkeit ergoogeln. Dazu führt Chefredaktor Jérôme Martinu aus, der Artikel vom 18. Februar sei der Frage nachgegangen, welche Rolle Mauro Jöhri damals gespielt habe. Zu diesem Zweck sei Jöhri am 17. Februar eine Anfrage per Mail geschickt worden, die er unbeantwortet liess. Es sei journalistisch legitim, nach der Rolle des Provinzials zu fragen, der im Amt war, als Pater Joël in die Schweiz zurückgekehrt sei. Dass die «Luzerner Zeitung» in diesem Kontext Daten bzw. Amtszeiten publiziert habe, sei zwecks faktischer Herleitung unumgänglich gewesen.
Zu fragen ist somit, ob die «Luzerner Zeitung» anonyme und sachlich nicht gerechtfertigte Anschuldigungen erhoben hat. Der Autor führt aus, ein Insider der katholischen Kirche, der anonym bleiben möchte, habe gegenüber der Zeitung die Mutmassung geäussert, dass vielmehr Buchers Vorgänger, der seit 2006 als Chef der Kapuziner weltweit in Rom amte, die Verantwortung trage. Dies vor dem Hintergrund, dass «Blick» in seiner Artikelserie Ephrem Bucher als Verantwortlichen genannt hatte. Bereits aus der Wortwahl des Autors geht hervor, dass der Zeitung der Name des Informanten bekannt war. Somit handelt es sich um keine anonymen Anschuldigungen. Dass die Zeitung den Namen des Informanten auf dessen Wunsch nicht genannt hat, entspricht dem üblichen Quellenschutz. Richtlinie 6.1 (Redaktionsgeheimnis) hält u.a. fest, dass das Redaktionsgeheimnis Informantinnen und Informanten schützt, sofern sie ihre Mitteilungen unter der Voraussetzung abgegeben haben, dass sie bei einer Publikation nicht identifizierbar gemacht werden dürfen. Martinu hält zudem fest, zu keinem Zeitpunkt habe die LZ sachlich nicht gerechtfertigte Anschuldigungen erhoben, die Berichterstattung sei lediglich der Frage nachgegangen, welche Rolle Jöhri im Fall Pater Joël gespielt habe. Für den Presserat handelt es sich bei diesem Vorgehen um ein journalistisch absolut legitimes Vorgehen. Die Nennung der Daten über die Amtszeit der beiden Kapuzinerprovinziale dienten der Illustration der Legitimität eben dieser Fragen. Angesichts des brisanten Themas und der Stellung des höchsten Kapuziners bestand zudem offensichtlich ein öffentliches Interesse daran, diesen Fragen nachzugehen. Der weitere Verlauf dieser Geschichte bestätigte in der Folge dieses Vorgehen. Die Nennung der Daten kann der «Luzerner Zeitung» nicht zum Vorwurf gemacht werden. Dass sich der Name einer Person mittels Google-Suche in Erfahrung bringen lässt, konstituiert für sich allein noch keine Persönlichkeitsverletzung.
b) Artikel «Pädophilenskandal: Bistumssprecher erhob Vorwürfe gegen Kapuzinerchef» vom 23. Februar 2017: X. moniert, in diesem Artikel werde der Name des mutmasslichen «Vertuschers» Mauro Jöhri genannt und ein Foto von ihm veröffentlicht. Aber erneut sei die Rede von einem blossen «Verdacht», der aber Jöhri öffentlich belaste. Der Chefredaktor der «Luzerner Zeitung» macht demgegenüber geltend, den Namen Mauro Jöhri habe zum ersten Mal das Online-Portal «kath.ch» als Reaktion auf den Artikel der LZ öffentlich gemacht. Die Namensnennung wiederum sei vom Kapuzinerorden ausgegangen. Anschliessend habe die Redaktion keinen Grund mehr gesehen, den Kapuziner-Generalminister nicht namentlich zu nennen. In der Tat veröffentlichte «kath.ch» am 20. Februar 2017 unter dem Titel «Kapuziner vermuten kirchenpolitische Instrumentalisierung des Falls Pittet» einen Artikel, in dem der Informationsbeauftragte der Schweizer Kapuziner die Vermutung äussert, konservative Kreise um den Churer Bischof Vitus Huonder wollten Jöhri als Kandidaten für den Posten eines apostolischen Administrators «abschiessen». Nachdem der Orden selbst Jöhris Namen genannt hatte, bestand für die LZ kein Anlass mehr, den Namen Jöhris zu schützen. Auch die Veröffentlichung eines Fotos Jöhris ist der «Luzerner Zeitung» nicht vorzuwerfen. Wie bereits erwähnt bestand ein öffentliches Interesse daran, die Frage zu untersuchen, welche Rolle Jöhri im erwähnten Missbrauchsfall spielte.
c) Kommentar vom 25. Februar 2017 mit dem Titel «Schlicht unglaublich»: In seinem Kommentar zum Streit, welchen das Buch über Pater Joël in der katholischen Kirche ausgelöst hat, verweist Dominik Weingartner darauf, relevant sei allein die Frage, ob der oberste Kapuziner der Welt bei der Vertuschung des Falles mitgewirkt habe. Doch die Beantwortung verhindere ausgerechnet Mauro Jöhri selber. Die Vorgänge zeigten, wie schwer sich die katholische Kirche nach wie vor mit Missbrauchsfällen tue. Martinu führt dazu aus, Fakt sei, dass Pater Joël zurückkehrte, nachdem in Frankreich die Staatsanwaltschaft gegen ihn ermittelte. Durch seine Rückkehr in die Schweiz sei er diesem Verfahren in Frankreich entgangen. Und dass Jöhri bei der Rückkehr des Paters eine Rolle gespielt habe, hätten die Kapuziner selber zugegeben.
Die LZ stellte im Ergebnis auch in diesem Kommentar die legitime Frage, welche Rolle Jöhri im Missbrauchsfall gespielt hat. Der Autor bewertet zudem die Haltung der katholischen Kirche sowie von Mauro Jöhri diesbezüglich. Die Wertungen im Kommentar sind als solche zu erkennen und zulässig. Die «Luzerner Zeitung» hat somit Ziffer 7 der «Erklärung» in ihren Berichten über diese Affäre respektiert.
III. Feststellung
1. Die Beschwerde wird abgewiesen.
2. Die «Luzerner Zeitung» hat mit den Artikeln «Reicht der Skandal bis nach Rom?» vom 18. Februar 2017, «Pädophilenskandal: Bistumssprecher erhob Vorwürfe gegen Kapuzinerchef» vom 23. Februar 2017 und dem Kommentar «Schlicht unglaublich» vom 25. Februar 2017 Ziffer 7 (Identifizierung / Anonyme und sachlich nicht gerechtfertigte Anschuldigungen) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» nicht verletzt.