Nr. 20/2008
Wahrheitssuche / Anhörung bei schweren Vorwürfen / Bearbeitung von Zitaten

(Schweizerischer Verband für Atlaslogie c. «Gesundheitstipp») Stellungnahme des Presserates vom 23. Mai 2008

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I. Sachverhalt

A. In der April-Ausgabe 2007 veröffentlichte der «Gesundheitstipp» einen Artikel von Christian Egg mit dem Titel «Das können die sanften Rücken-Therapien». Der Lead lautete: «Das Angebot an Therapien gegen Rückenprobleme ist riesig. ‹Gesundheitstipp›-Arzt Thomas Walser beurteilt acht gängige Methoden.» Eingeleitet wird der Artikel mit dem Erfahrungsbericht einer Patientin, deren Rücken dank einer «Rolfing-Therapie» wieder gerade geworden sei. Schlecht weg kommt hingegen die Atlaslogie. «Diese Therapie geht davon aus, dass ein schiefer oberster Halswirbel die Ursache vieler Beschwerden ist. Laut Walser ein ‹Irrglaube›. Jörg Bohny, Präsident des Schweizerischen Verbandes für Atlaslogie, schreibt zu Walsers Kritik: ‹Wir behaupten nicht, alle gesundheitlichen Probleme lösen zu können.› Seiner Erfahrung nach helfe Atlaslogie aber bei Beschwerden wie Rücken- und Nackenschmerzen, Knieproblemen, Ischias und Schwindel. Bohny räumt ein, dass keine wissenschaftliche Studie die Wirkung der Atlaslogie belegt, aber: ‹Nur weil man ein Phänomen nicht beweisen kann, heisst das nicht, dass es nicht existiert.›» In einem separaten Kasten wurden die acht verglichenen Behandlungsmethoden einander synoptisch gegenübergestellt. Das «Urteil von ‹Gesundheitstipp›-Arzt Thomas Walser» zur Atlaslogie wurde darin wie folgt zusammengefasst: «Kann kaum jemals wirken. Irrglaube, dass es einen Schalter gibt, der alles wieder gut macht.» Illustriert war der Bericht zudem mit einem kleinen Foto des Arztes. Die zugehörige Bildlegende lautete: «Thomas Walser. Hält nichts von Atlaslogie».

B. In der Juni-Ausgabe 2007 doppelte der «Gesundheitstipp» unter dem Titel «Eine Therapie sorgt für Wirbel» mit einem separaten Bericht von Regula Schneider (Mitarbeit: Tobias Frey) zur Atlaslogie nach. «Atlaslogen gehen davon aus, dass der oberste Halswirbel beweglicher ist als die anderen und darum anfälliger für Verschiebungen. Jürg Bohny, Präsident des Schweizerischen Verbands für Atlaslogie: «Der Atlas ist die Verbindung vom Kopf zum restlichen Körper›. Ein verschobener Atlas übe Druck aufs Rückenmark aus und könne Beschwerden auslösen. Atlaslogen richten verschobene Wirbel gerade. Bohny sagt, die Therapeuten könnten Energie auf den Wirbel übertragen. So beginne dieser ‹leicht spürbar› zu schwingen und bewege sich zurück in die optimale Lage. Bohny: ‹Ohne Druck›. Therapeuten setzen die Methode bei Rücken- und Gelenkbeschwerden ein, bei Ischias, Kopfschmerzen und Schleudertrauma.»

Auch wenn die Atlaslogie einzelnen Patienten helfe, sei sie in der Fachwelt umstritten. «Markus Kauer, Allgemeinmediziner aus Niederbipp, arbeitet mit Atlaslogen zusammen – vor allem, wenn Patienten Probleme am Bewegungsapparat haben. Für den Arzt steht zwar fest: Was Patienten helfe, sei auch gut. Doch sei eben keine Methode ein Allheilmittel.» (…) Das sagen sich offenbar auch die Krankenkassen: Die meisten bezahlen die Atlaslogie nicht mal in der Zusatzversicherung. Denn die Methode ist nicht im Erfahrungsmedizinischen Register aufgeführt. Dieses Register prüft die Qualität der Therapeuten.»

C. Am 15. Oktober 2007 gelangte der Schweizerische Verband für Atlaslogie mit einer Beschwerde gegen die beiden obengenannten Berichte an den Presserat. Deren Veröffentlichung habe gegen die Ziffern 1 (Wahrheit), 3 (Entstellung von Informationen), 4 (Lauterkeit der Recherche) und 5 (Berichtigung) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten) sowie das in der «Erklärung» statuierte Fairnessprinzip verstossen.

Der in der April-Ausgabe 2007 des «Gesundheitstipp» veröffentlichte Bericht («Das können die sanften Rücken-Therapien») unterschlage, dass nicht nur das «Rolfing», sondern auch die Atlaslogie und andere Methoden den Rücken wieder «gerade» machen und den Körper «wieder ins Lot» bringen würden. Wahrheitswidrig sei auch die Bildlegende «Lehnt die Atlaslogie ab». Das habe «Gesundheitstipp»-Berater Thomas Walser nicht gesagt. Ebenso habe der Autor das Originalzitat von Dr. Walser im Lauftext in unzulässiger Weise umgeformt. Der Artikel verschweige zudem, dass Walser die von ihm positiv beurteilte Rolfing-Methode selber anbiete. Der angebliche Vorwurf Walsers, wonach die Atlaslogie von einem «Irrglauben» ausgehe, wenn sie glaube, dass ein schiefer Halswirbel viele Beschwerden verursache, sei Jörg Bohny in dieser Form nicht zur Stellungnahme unterbreitet worden. Seine Stellungnahme – notabene zu einem anderen Vorwurf – sei zudem in verkürzter Form publiziert worden. In Bezug auf die Übernahme der Behandlungskosten durch die Krankenkassen enthalte der «Gesundheitstipp» schliesslich seiner Leserschaft die von Jörg Bohny nachträglich gelieferte Information vor, dass die Kostenübernahme bei der Behandlung eines Schleudertraumas gewährleistet sei.

Beim zweiten Bericht («Eine Therapie sorgt für Wirbel») in der Juni-Ausgabe 2007 werde unterschlagen, dass mit «Wirbel» die Reaktion des Beschwerdeführers und weitere Proteste aus der Leserschaft gemeint seien. Der Untertitel behaupte, die Atlaslogie sei in Fachkreisen umstritten und kündige an, die Gründe dafür zu nennen. Die Leserschaft erfahre danach aber weder, wer die angeblichen Fachkreise seien, noch die «Gründe» dieser Kritik. Die positive Äusserung des Allgemeinmediziners Markus Kauer über die Atlaslogie sei durch die verkürzte Wiedergabe zu einem kritischen Votum umgebogen worden. Und die Nichtanerkennung einer Behandlungsmethode durch die Krankenkasse spreche nicht a priori gegen diese Methode. Schliesslich sei die Behauptung, das medizinische Register «prüft die Qualität der Therapeuten» schlicht falsch. Obwohl der Beschwerdeführer die Redaktion nach dem ersten Artikel auf die Fehler aufmerksam gemacht und eine Berichtigung verlangt habe, sei davon im zweiten Bericht nichts zu finden.

D. Am 3. Dezember 2007 wies René Schuhmacher die Beschwerde namens der Redaktion «Gesundheitstipp» als unbegründet zurück. Aus den Ausführungen der Beschwerde und den eingereichten Unterlagen werde deutlich, dass Verbandspräsident Bohny im Rahmen der Recherche zu den beiden beanstandeten Artikeln ausführlich angehört worden sei. Dabei sei er mit seinen besten Argumenten zitiert worden. Aus dem Anhörungsrecht könne aber kein Anspruch abgeleitet werden, umfassend und wörtlich zitiert zu werden. Aus Platzgründen müssten Zitate häufig gekürzt werden.

«Gesundheitstipp»-Facharzt Dr. Thomas Walser habe Anfang März 2007 die letzte Fassung des im April veröffentlichten Artikels «Das können die sanften Rücken-Therapien» einschliesslich der tabellarischen Übersicht und des vom Beschwerdeführer beanstandeten Zitats für gut befunden. Einzig die Legende «Hält nichts von Atlaslogie» habe er nicht gesehen. Hier wäre nachträglich betrachtet die Legende «Hält wenig von Atlaslogie» zutreffender gewesen. Von einer Verletzung der Wahrheitspflicht könne allerdings nicht die Rede sein.

Generell verkenne der Beschwerdeführer, dass aus der «Erklärung» und den zugehörigen Richtlinien kein Anspruch abgeleitet werden könne, dass ein Medienbericht den von ihm gewünschten Gesamteindruck entspricht.

E. Gemäss Art. 10 Abs. 7 des Geschäftsreglements des Schweizer Presserates kann das Präsidium zu Beschwerden, die in ihren Grundzügen mit vom Presserat bereits früher behandelten Fällen übereinstimmen oder von untergeordneter Bedeutung erscheinen, abschliessend Stellung nehmen.

F. Am 14. Dezember 2007 teilte der Presserat den Parteien mit, die Beschwerde werde vom Presseratspräsidium, ab dem 1. Januar 2008 bestehend aus dem Präsidenten Dominique von Burg und dem Vizepräsidenten Edy Salmina, behandelt. Vizepräsidentin Esther Diener-Morscher, freie Mitarbeiterin des «Gesundheitstipp», trat in den Ausstand.

G. Das Presseratspräsidium hat die vorl
iegende Stellungnahme per 23. Mai 2008 auf dem Korrespondenzweg verabschiedet.

II. Erwägungen

1. Der Beschwerdeführer kritisiert die beiden Artikel des «Gesundheitstipps» in seiner Beschwerdeschrift umfassend. Er führt dazu zahlreiche Details von der Themenwahl über die Recherche bis zur Bearbeitung und Veröffentlichung des definitiven Textes an. Er übersieht dabei, dass Journalismus nicht Selbst-, sondern Fremddarstellung ist. Auswahl, Bearbeitung, Gewichtung und Darstellung der zu veröffentlichenden Informationen ist Sache der Redaktion und liegt in deren Ermessen. Aus der «Erklärung» lässt sich keine Pflicht zu «objektiver» Berichterstattung ableiten. Vielmehr sind auch einseitige und parteiergreifende Medienberichte berufsethisch zulässig. Vorauszusetzen ist dabei allerdings, dass von schweren Vorwürfen Betroffene vor der Publikation angehört und ihre Stellungnahme zumindest kurz wiedergegeben wird. Medienberichte dürfen zudem keine Unwahrheiten enthalten, Fakten und Meinungen entstellen oder wesentliche Informationen unterschlagen. Allerdings kann daraus nicht abgeleitet werden, dass ein Medienbericht ein von ihm aufgegriffenes Thema immer vollständig behandeln und vorgängig umfassend recherchieren muss (vgl. hierzu z.B. die Stellungnahme 63/2007).

2. Entsprechend lag es im freien, redaktionellen Ermessen des «Gesundheitstipp», verschiedene «sanfte» Rücken-Therapien zu vergleichen und durch den medizinischen Berater der Redaktion beurteilen zu lassen. Frei war die Redaktion dabei insbesondere auch in der Auswahl der zu vergleichenden Therapien. Die Beschwerdeführerin muss es sich auch gefallen lassen, wenn die von ihr vertretene Therapie durch den «Gesundheitstipp» kritisch oder gar ablehnend beurteilt wird. Für die Information der Leserschaft war es dabei auch nicht zwingend notwendig, sämtliche vom Beschwerdeführer ins Feld geführten Vorteile der Atlaslogie wiederzugeben. Hingegen wäre es aus Sicht der Leserschaft wünschbar gewesen, transparent zu machen, dass die im ersten Bericht sehr positiv erwähnte Rolfing-Methode auch vom «Gesundheitstipp»-Experten Dr. Thomas Walser angeboten und angewendet wird. Zwingend war diese Angabe nach Auffassung des Presserates allerdings nicht, weil Dr. Walser in erster Linie als Allgemeinpraktiker und Hausarzt tätig und die Rolfing-Therapie offenbar nur eine unter mehreren von ihm angewandten Heilmethoden ist.

3. a) Angesichts der negativen Beurteilung der Atlaslogie im Quervergleich mit anderen ausgewählten Therapien in der April-Ausgabe 2007 ist jedoch näher zu prüfen, ob der «Gesundheitstipp» hier die von der Richtlinie 3.8 zur «Erklärung» postulierten Anforderungen erfüllt, wonach Betroffene vor der Publikation schwerer Vorwürfe anzuhören sind und deren Stellungnahme im gleichen Medienbericht kurz und fair wiederzugeben ist.

b) Wie sich aus den von der Beschwerdeführerin dem Presserat eingereichten Unterlagen ergibt, konfrontierte Christian Egg vor der Publikation des ersten Artikels Jörg Bohny am 8. März 2007 per E-Mail mit vier Kritikpunkten: «1. Es sei ein alter Wunschtraum, aber ein Irrglaube, dass es einen Schalter im Körper gebe (den Atlas), den man nur umlegen müsse, und alles werde heil. 2. Es sei unklar, wozu die Atlaslogie geeignet sei. Sie solle gegen alle möglichen Beschwerden nützen. 3. Die Wirksamkeit der Atlaslogie sei nicht belegt. 4. Der Atlas sei ein höchst sensibler Bereich und deshalb jede Behandlung mit einem Risiko behaftet.»

Jörg Bohny nahm am 9. März 2008 auf zweieinhalb A4-Seiten zu diesen Vorwürfen Stellung und fügte zudem eine Kurzfassung seiner Stellungnahme an, die immer noch mehr als eine A4-Seite umfasste. Dazu schrieb er: «Ich hoffe, zu den Kritikpunkten Ihres Experten ausreichend Stellung genommen zu haben. Kürzer war das kaum zu machen. Falls Sie auch meine Kurzversion noch kürzen müssen, gehe ich davon aus, dass Sie dies wohlwollend nach bestem Wissen und Gewissen machen.»

c) Im Lauftext und im Kasten des Artikels «Das können die sanften Rücken-Therapien» wird die Stellungnahme von Jörg Bohny zu dreien der vier Kritikpunkte wiedergegeben: Zum Vorwurf des umfassenden Heilversprechens entgegnet er, «wir behaupten nicht, alle gesundheitlichen Probleme beheben zu können». Ebenso wird seine Äusserung, «seiner Erfahrung nach helfe Atlaslogie (…) bei Beschwerden wie Rücken- und Nackenschmerzen, Knieproblemen, Ischias und Schwindel» der Kritik entgegengestellt, es sei unklar, wogegen die Methode helfe. Den Vorwurf, wonach die Wirksamkeit nicht wissenschaftlich belegt sei, erwidert er mit dem Argument, «nur weil man ein Phänomen nicht beweisen kann, heisst das nicht, dass es nicht existiert». Nicht zu Wort kommt er hingegen zu der im Kasten enthaltenen Bemerkung «Der Atlas ist ein höchst sensibler Bereich». Auch hier wäre es zumindest wünschbar gewesen, wenn der «Gesundheitstipp» die Stellungnahme von Jörg Bohny kurz wiedergegeben hätte, wonach das Risiko einer gesundheitlichen Beeinträchtigung gering sei und ihm auch keinerlei Klagen von Patienten bekannt wären. Nachdem der «Gesundheitstipp» den weitergehenden Teil dieses Kritikpunktes, wonach jede Behandlung mit einem Risiko verbunden sei – bei der Publikation jedoch wegliess, erscheint der erhobene Vorwurf allerdings nicht als derart schwer, dass eine Stellungnahme auch dazu zwingend hätte abgedruckt werden müssen.

4. Die vom Beschwerdeführer weiter gerügte Bildlegende des ersten Berichts «Thomas Walser: Hält nichts von Atlaslogie» entspricht unbestrittenermassen keiner direkten Äusserung des Arztes. Sie ist aber auch nicht in Anführungszeichen gesetzt und ist als stark verkürzte, wertende Zusammenfassung der Beurteilung der Atlaslogie durch den Experten gerade noch haltbar, selbst wenn, wie der «Gesundheitstipp» einräumt, die Aussage «hält wenig von der Atlaslogie» der differenzierten Haltung von Thomas Walser präziser Rechnung getragen hätte. Immerhin geht aber aus der nach der Publikation mit der Beschwerdeführerin geführten Korrespondenz hervor, dass der Arzt offensichtlich kaum etwas von dieser Methode hält. Darin führt er aus, von rund 200 Patienten, mit denen er über die Jahrzehnte gesprochen habe, seien längerfristig bloss 20 Prozent zufrieden und 80 Prozent unzufrieden mit dem Behandlungserfolg gewesen. Aus der Optik der Leserschaft war die Unschärfe der Bildlegende deshalb nicht genügend relevant, um eine Verletzung von Ziffer 1 der «Erklärung» (Wahrheitspflicht) zu begründen.

5. Das im Titel des zweiten Artikels «Eine Therapie sorgt für Wirbel» enthaltene Wortspiel ist als solches selbst dann zulässig, wenn für die Leserschaft nicht alle möglichen Facetten erkennbar waren. Auch der Beschwerdeführer behauptet nicht, dass der Bericht unverständlich gewesen wäre, weil sein Protest und derjenige anderer Leser/innen gegen den ersten Bericht vom «Gesundheitstipp» nicht explizit erwähnt wird. Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführers wird aus dem Text zudem durchaus klar, weshalb die Atlaslogie laut dem «Gesundheitstipp» in «Fachkreisen» umstritten sein soll: weil sie ein allzu generelles und einfach «gestricktes» Heilversprechen mache. Für das Verständnis der Leserschaft kaum relevant erscheint schliesslich der vom Beschwerdeführer als falsch kritisierte Schlusssatz «Dieses Register (das Erfahrungsmedizinische Register) prüft die Qualität der Therapeuten.» Wesentlich ist hier vor allem die Information, wonach diesem Register offenbar eine wesentliche Bedeutung für die Anerkennung einer Therapieform durch die Krankenkassen zukommt.

6. Aus Sicht des Presserates problematisch ist hingegen die Einordnung und Bearbeitung des Zitats des Allgemeinmediziners Markus Kauer im Artikel der Juni-Ausgabe 2007. Das von Dr. Kauer ursprünglich abgesegnete Zitat lautete: «‹Besonders gute Erfahrungen mache ich mit der Atlaslogie bei Krankheiten, die den Bewegungsapparat betreffen›, sagt der Arzt. Vor allem Patienten, die schulmedizinisch gesehen als austherapiert gelten, helfe die
Atlaslogie oft sehr gut. Markus Kauer ist sich bewusst, dass sich die Wirkungsweise der Atlaslogie wissenschaftlich nicht belegen lässt. Doch das ist für ihn kein Grund, die Methode in Frage zu stellen. ‹Die Atlaslogie gehört in den Bereich der Erfahrungsmedizin. Ich bin der Meinung, dass gut ist, was hilft›, sagt der Mediziner bestimmt. Es sei Aufgabe des Arztes, für jeden Patienten den passenden Schlüssel zu finden. Keine Methode könne jedoch als Allheilmittel gelten.»

Daraus machte der «Gesundheitstipp» folgende Aussage: «Doch auch wenn Atlaslogie Patienten wie Meili geholfen hat, ist sie in der Fachwelt umstritten. Markus Kauer, Allgemeinmediziner aus Niederbipp, arbeitet mit Atlaslogen zusammen, vor allem, wenn Patienten Probleme am Bewegungsapparat haben. Für den Arzt stehe zwar fest: Was Patienten helfe, sei auch gut. Doch sei eben keine Methode ein Allheilmittel.»

Wer das unmittelbar nach dem Hinweis – die Atlaslogie sei in der Fachwelt umstritten – eingefügte, gekürzte Zitat von Dr. Kauer liest, erhält den unrichtigen Eindruck, auch dieser Allgemeinmediziner stehe der Atlaslogie kritisch bis negativ gegenüber, währendem er sich in Tat und Wahrheit sehr positiv geäussert hat. Mit dieser den Gehalt der ursprünglichen Aussage Kauers verfälschenden Kürzung und Einbettung seines Zitats hat der «Gesundheitstipp» deshalb die Ziffern 1 (Wahrheit) und 3 (Entstellung von Äusserungen) der «Erklärung» verletzt.

III. Feststellungen

1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen.

2. Der «Gesundheitstipp» hat bei der Veröffentlichung des Artikels «Eine Therapie sorgt für Wirbel» mit der den Gehalt der ursprünglichen Aussage verfälschenden Kürzung und Einbettung eines Zitats die Ziffern 1 (Wahrheit) und 3 (Entstellung von Äusserungen) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt.

3. Der «Gesundheitstipp» hat mit der Veröffentlichung des Artikels «Das können die sanften Rückenmethoden» in der April-Ausgabe 2007 die Ziffern 1 (Wahrheit), 3 (Entstellung von Informationen / Anhörung), 4 (Lauterkeit) und 5 (Berichtigung) der «Erklärung» sowie das berufsethische Fairnessprinzip nicht verletzt.