I. Sachverhalt
A. Am 28. Februar 2011 strahlte der Zentralschweizer Lokalfernsehsender Tele 1 in den «Nachrichten» einen Beitrag mit dem Titel «Zündstoff-Video» über den «Wahlsong» des Luzerner SVP-Grossratskandidaten Anian Liebrand aus. Die Moderatorin kündigt den Beitrag wie folgt an: «Im Luzern Wahlkampf sorgt ein Wahlkampfvideo mit nationalsozialistischen Aussagen für Wirbel. Die SVP ist bereits bekannt für ihre provokative Wahlkampfpropaganda. Die aktuelle Wahlkampagne eines der jüngsten SVP-Mitglieder übertrumpft jetzt aber alles. Mit einem selber komponierten Song, der eher an die Zeit der Nationalsozialisten in Deutschland erinnert, geht der 21-jährige Anian Liebrand auf Stimmenfang. Äusserst provokative und extrem patriotische Songzeilen sollen ihm so einen Sitz im Kantonsrat eintragen.» (Originaltext in Mundart)
Nach einem kurzen Einblender aus dem auf Youtube veröffentlichten «Wahlsong» fährt der Beitrag mit einem Off-Kommentar fort: «Ein unabhängiges freies Schweizer Heimatland ohne Ausländer, das wünscht sich der SVP-Mann Anian Liebrand in seinem Lied.»
B. Am 2. März 2011 berichtigte Tele 1 – wiederum in den «Nachrichten» – den Beitrag vom 28. Februar. Die Aussage, der «Wahlsong» von Anian Liebrand enthalte nationalsozialistische Inhalte, sei nicht korrekt. Vielmehr erinnere der Song lediglich an den Nationalsozialismus, wie eine Umfrage bei verschiedensten Personen ergeben habe.
C. Am 3. März 2011 beschwerte sich Anian Liebrand gegen die Berichterstattung von Tele 1 über seinen «Wahlsong», die gegen die Ziffern 1 (Wahrheit), 7 (sachlich nicht gerechtfertigte Anschuldigungen) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» sowie gegen das der «Erklärung» zugrunde liegende Fairnessprinzip verstosse. Insbesondere die «ungeheuerliche Behauptung» der Moderatorin, sein Wahlsong enthalte «nationalsozialistische Aussagen» und erinnere an «nationalsozialistische Zeiten in Deutschland» entbehre jeglicher Grundlage. Es komme einem nicht zu akzeptierenden Rufmord gleich, wenn ein Fernsehsender «eine demokratisch gesinnte politisch tätige Person mit einem Terrorregime in Verbindung setze, unter dem Millionen von Menschen in unwürdigster Weise leiden mussten – ohne dies auch nur ansatzweise zu begründen.» Unwahr sei zudem auch die im Beitrag geäusserte Behauptung, er wünsche sich «eine Schweiz ohne Ausländer».
Zudem habe der Lokalfernsehsender eine unzureichende Richtigstellung ausgestrahlt. Darin distanziere sich Tele 1 nicht von seinem «Nazi-Vergleich», sondern bekräftige diesen sogar noch.
D. Am 21. April 2011 wies Chefredaktor Oliver Kuhn die Beschwerde namens der Redaktion von Tele 1 als unbegründet zurück. Gespräche mit verschiedenen Experten aus den Bereichen Politik, Rassismus und Kommunikation hätten gezeigt, dass sich die Befragten durch den Wahlsong von SVP-Kantonsratskandidat Anian Liebrand an den Nationalsozialismus erinnert fühlten. Im Beitrag habe es allerdings fälschlicherweise geheissen, der Song habe nationalsozialistische Inhalte. Auf entsprechende Reklamation von Anian Liebrand hin habe dies Tele 1 jedoch richtiggestellt und betont, dass der Inhalt die von der Redaktion befragten Personen lediglich an den Nationalsozialismus erinnere. Mithin habe Tele 1 richtiggestellt, was richtigzustellen gewesen sei.
E. Am 26. April 2011 teilte der Presserat den Parteien mit, die Beschwerde werde vom Presseratspräsidium behandelt, bestehend aus dem Präsidenten Dominique von Burg, Vizepräsidentin Esther Diener-Morscher und Vizepräsident Edy Salmina.
F. Das Presseratspräsidium hat die vorliegende Stellungnahme per 23. September 2011 auf dem Korrespondenzweg verabschiedet.
II. Erwägungen
1. a) Der Presserat prüft eine allfällige Verletzung der Ziffer 1 (Wahrheit) der «Erklärung», der Ziffer 7 (sachliche ungerechtfertigte Anschuldigungen) und des Fairnessprinzips, das der «Erklärung» zugrundeliegt nicht je separat, weil die Rügen im vorliegenden Fall alle auf den selben Vorwurf hinauslaufen.
b) Wie auch Tele 1 in seiner Stellungnahme zur Beschwerde von Anian Liebrand – sowie bereits in der am 1. März 2011 ausgestrahlten – Berichtigung einräumt, ist der Vorwurf, der «Wahlsong» des Beschwerdeführers enthalte nationalsozialistische Inhalte, unzutreffend. Die Songzeilen «Drogen, Einbrüche, Überfälle; Überfremdung, fremde Täter, alle Linken schauen weg (…) Schweiz ist doch ein Sonderfall (…) Schweizer Wähler was willst Du? Unser Land in Schweizer Hand. Freiheit, Unabhängigkeit. Darum Liebrand für Heimatland» entstammen – wie dies auch ein Kommunikationsexperte im Beitrag vom 28. Februar 2011 festhält -vielmehr gängigem SVP-Vokabular. Nicht als wahrheitswidrig erscheint in diesem Kontext hingegen die weitere Aussage der Moderatorin, Liebrand wünsche sich in seinem Lied eine Schweiz ohne Ausländer. Auch wenn der Beschwerdeführer dies im Lied nicht wörtlich so singt, werden die Zuschauer von Tele 1 durch die journalistische Zuspitzung nicht getäuscht.
2. Hat Tele 1 – wie dies der Beschwerdeführer sinngemäss («unzureichende Richtigstellung») behauptet – zudem die Ziffer 5 der «Erklärung» (Berichtigung) verletzt? Nach Auffassung des Presserates ist dies zu verneinen. Tele 1 hat die unwahre Aussage, der «Wahlsong» von SVP-Grossratskandidat Anian Liebrand enthalte nationalsozialistische Inhalte am 1. März 2011 korrekt berichtigt. Demgegenüber handelt es sich bei der weiteren vom Beschwerdeführer beanstandeten Aussage, der Wahlsong erinnere an den Nationalsozialismus um eine sich im weit auszulegenden Rahmen der Kommentarfreiheit bewegende Wertung, die als solche im Gegensatz zu eine Faktenbehauptung nicht der Berichtigung zugänglich ist. Tele 1 unterstellt dem Beschwerdeführer mit dem Vergleich keineswegs, er verbreite nationalsozialistisches Gedankengut. Vielmehr tut die Moderatorin damit bloss ihre Meinung kund, der von ihr als «provokativ und extrem patriotisch» eingestufte «Wahlsong» sei methodisch mit der politischen Propaganda der Nationalsozialisten vergleichbar, ohne damit beides gleichzusetzen.
III. Feststellungen
1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen.
2. Tele 1 hat mit der im Bericht «Zündstoff-Video» in den «Nachrichten» vom 28. Februar 2011 enthaltenen Aussage, der «Wahlsong» des SVP-Grossratskandidaten Anian Liebrand enthalte nationalsozialistische Inhalte, die Ziffer 1 der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» (Wahrheit) verletzt.
3. Darüber hinausgehend wird die Beschwerde abgewiesen.
4. Tele 1 hat die Ziffer 5 (Berichtigung) nicht verletzt.