I. Sachverhalt
A. Am 1. Mai 2006 berichtete das «Grenchner Tagblatt» unter dem Titel «Dart-Weltrekord in Grenchen geknackt», das Dart-Team des Dartclubs Wild Animals aus Grenchen habe den seit 1998 bestehenden Weltrekord über 24 Stunden deutlich geknackt und die alte Marke von 1’120’42 Punkten um 240’000 Punkte übertroffen.
B. Am 7. Mai 2006 beschwerte sich X. beim Presserat über den obengenannten Artikel. Der von einem «Laienschreiber» verfasste Bericht enthalte falsche Angaben. Die im Bericht erwähnten Namen «Daniel Kuster und Connie Flükiger» würden richtigerweise «Daniel Muster und Conny Flükiger» heissen.
C. Gemäss Art. 12 Abs. 1 des Geschäftsreglements des Presserats werden Beschwerden, auf die der Presserat nicht eintritt, vom Presseratspräsidium behandelt.
D. Das Presseratspräsidium bestehend aus Presseratspräsident Dominique von Burg, Vizepräsidentin Esther Diener-Morscher und Vizepräsident Edy Salmina hat die vorliegende Stellungnahme per 26. September 2008 auf dem Korrespondenzweg verabschiedet.
II. Erwägung
Gemäss Art. 10 Abs. 1 seines Geschäftsreglements tritt der Presserat nicht auf offensichtlich unbegründete Beschwerde ein. Bagatellen und blosse Verschreiber, wie sie von der Beschwerdeführerin beanstandet werden, genügen nicht, um eine Verletzung von berufsethischen Pflichten zu begründen.
III. Feststellung
Der Presserat tritt nicht auf die Beschwerde ein.