I. Sachverhalt
A. Unter dem Titel «Der grüne Messias» veröffentlichte der «Tages-Anzeiger» am 3. Mai 2011 ein Porträt von René Donzé über Benno Büeler, einen der Exponenten der Ecopop-Initiative «Stopp der Überbevölkerung – zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen». Der Lead lautet: «Benno Büeler will die Schweiz vor der Überbevölkerung retten. Mit seinem Kampf gegen die Zuwanderung stösst er die etablierte Politik vor den Kopf.» Der Lauftext beginnt mit einer Episode aus der «Arena» des Schweizer Fernsehens vom 15. April 2011 zu den Themen Flüchtlinge und Personenfreizügigkeit. Der Autor beschreibt Büeler in diesem Zusammenhang als «schmächtigen Herrn im eleganten Anzug lässig zurückgelehnt am ‹Arena›-Geländer». Donzé schreibt weiter: «Benno Büeler ist ein Missionar im Auftrag seines ökologischen Gewissens. Bei unserem Treffen im Kongresshaus-Restaurant trägt er sportliche Schuhe, graue Hosen, ein graues Sweatshirt.» (…) Nun will der smarte Finanzchef der kleinen liechtensteinischen Versicherung Elipse Life die Welt – oder wenigstens die Schweiz – vor der Überbevölkerung retten.» Auf die Frage des Journalisten, ob die Ecopop-Initiative nicht bloss eine «Neuauflage der Schwarzenbach-Initiative in sozialem Mäntelchen sei» wehre sich Büeler, der eine mexikanische Schwiegertochter hat: «Wir sind nicht xenophob (…) Wir dürfen doch die Lebensqualität in der Schweiz ohne schlechtes Gewissen verteidigen.» Der Artikel gibt zudem den vollständigen Text der Ecopop-Initiative wieder.
B. Am 12. und 20. Mai 2011 beschwerte sich X. beim Presserat über den obengenannten Bericht des «Tages-Anzeiger». Die Bezeichnung von Benno Büeler als «Messias» sei deplaziert und diejenige als «grün» halte einer objektiven Betrachtung kaum stand, weil Bevölkerungswachstum und Wirtschaftswachstum mit «grün» wenig gemeinsam hätten. Die Anspielung auf die Schwarzenbach-Initiative sei verfehlt, weil die Situation heute wegen der bestehenden hohen Bevölkerungsdichte grundlegend anders sei als zu jener Zeit. «Das Thema Überbevölkerung ist viel zu ernst, um mit solch fragwürdigen Ausdrücken eine negative Stimmung gegen die Sache und die Initiative beziehungsweise den Initianten zu machen.» Nach Auffassung des Beschwerdeführers verletzt der beanstandete Bericht die Ziffern 2 (Kommentarfreiheit), 7 (Persönlichkeitsschutz) und 8 (Menschenwürde) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten».
C. Gemäss Art. 12 Abs. 1 des Geschäftsreglements behandelt das Presseratspräsidium Beschwerden, auf die der Presserat nicht eintritt.
D. Das Presseratspräsidium, bestehend aus Presseratspräsident Dominique von Burg, Vizepräsidentin Esther Diener-Morscher und Vizepräsident Edy Salmina, hat die vorliegende Stellungnahme per 3. Juni 2011 auf dem Korrespondenzweg verabschiedet.
II. Erwägungen
1. Gemäss Art. 10 Abs. 2 seines Geschäftsreglements tritt der Presserat nicht auf eine Beschwerde ein, wenn diese offensichtlich unbegründet erscheint.
2. Nach Auffassung des Presserates handelt es sich beim vom Beschwerdeführer beanstandeten Bericht um ein harmloses Porträt, das sich in jeder Hinsicht innerhalb der durch die berufsethischen Normen festgelegten Grenzen journalistischer Tätigkeit bewegt und insbesondere auch Schranken der Freiheit des Kommentars und der Kritik (Ziffer 2 der «Erklärung») bei Weitem nicht ausreizt. Wer sich als Exponent einer eidgenössischen Volksinitiative in die politische Arena begibt, nimmt damit in Kauf, dass ihn die Medien kritisch beurteilen. Allein aus der Tatsache, dass der Beschwerdeführer einen Teil der im Artikel enthaltenen Wertungen (z.B. «grüner Messias») als deplatziert kritisiert und Beschreibungen über Äusserlichkeiten überflüssig findet, lässt sich weder eine Verletzung von Ziffer 7 (Persönlichkeitsschutz) noch gar eine solche von Ziffer 8 (Respektierung der Menschenwürde) der «Erklärung» ableiten. Die Leserschaft ist gestützt auf die Angaben des Berichts, die erkennbaren Wertungen des Autors sowie auf den Initiativtext durchaus in der Lage, sich ein eigenes Bild sowohl über die Stossrichtung der Initiative als auch über die Gründe des Engagements von Büeler zu machen.
III. Feststellungen
Der Presserat tritt nicht auf die Beschwerde ein.