Nr. 69/2009
Kommentarfreiheit / Identische Beschwerden

(X. c. «Berner Zeitung Online») Stellungnahme des Presserates vom 31. Dezember 2009

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I. Sachverhalt

A. Am 19. November 2009 berichtete die Online-Ausgabe der «Berner Zeitung» über die zweite Lesung der Revision des Gesetzes über die Motorfahrzeugsteuer im Berner Grossrat. Der Titel des Artikels lautete: «Wer ‹Dreckschleuder› fährt muss zahlen». Dem Bericht war zu entnehmen, das bernische Kantonsparlament habe eine Revision des Gesetzes über die Motorfahrzeugsteuern definitiv verabschiedet. Diese trete 2011 in Kraft. Basis zur Berechnung der Autosteuern werde neu die vom Bund definierte Energieetikette für Motorfahrzeuge. «Es gelten Effizienzkategorien von A bis G.» Besonders energieeffiziente Fahrzeuge erhielten für eine begrenzte Zeit nach der Inverkehrsetzung eine Steuerermässigung von bis zu 80 Prozent. Halter besonders umweltschädlicher Fahrzeuge zahlten hingegen dauerhaft einen Zuschlag von bis zu 30 Prozent.

B. Am 23. November 2009 gelangte X. mit einer Beschwerde gegen den obengenannten Bericht von «Berner Zeitung Online» an den Schweizer Presserat. «Seit Anfang der 80er-Jahre des letzten Jahrhunderts wurden die schweizerischen Abgasnormen laufend verschärft. Mit dem Dreiweg-Katalysator wurde der Ausstoss an schädlichen Abgasen, CO (Kohlenmonoxyd), HC (Kohlenwasserstoffen) und NOx (Stickoxyden) um rund 90% gesenkt. Laufende Verbesserungen an den Motor- und Abgas-Systemen haben dazu geführt, dass die Reduktion heute noch weit höher liegt. (…) Da noch von ‹Dreckschleudern› zu reden ist also nicht nur reine Polemik und Stimmungsmache, sondern vor allem sachlich falsch.»

C. Am 23. November 2009 wies das Presseratssekretariat den Beschwerdeführer darauf hin, dass der Presserat in der Stellungnahme 43/2009 auf eine praktisch gleichlautende Beschwerde nicht eintrat.

D. Am 14. Dezember 2009 teilte der Beschwerdeführer mit, er halte an seiner Beschwerde fest. Er hoffe, der Presserat komme auf den vorgenannten Entscheid zurück und heisse seine Beschwerde gut.

E. Gemäss Art. 12 Abs. 1 des Geschäftsreglements des Presserats werden Beschwerden, auf die der Presserat nicht eintritt, vom Presseratspräsidium behandelt.

F. Das Presseratspräsidium, bestehend aus Presseratspräsident Dominique von Burg und Vizepräsident Edy Salmina, hat die vorliegende Stellungnahme per 31. Dezember 2009 auf dem Korrespondenzweg verabschiedet. Vizepräsidentin Esther Diener-Morscher, freie Mitarbeiterin der «Berner Zeitung», trat von sich aus in den Ausstand.

II. Erwägungen

1. Der Presserat ist in der Stellungnahme 43/2009 auf eine zu weiten Teilen gleich lautende Beschwerde gegen das «Bieler Tagblatt» nicht eingetreten. Er wies dabei auf frühere Stellungnahmen (6/2002, 56/2002) hin, wonach es nicht Aufgabe eines berufsethischen Gremiums ist, sich im Sinne einer «Sprachpolizei» verbindlich zur Zulässigkeit bestimmter Termini zu äussern. Der beanstandete Terminus «Dreckschleuder» sei für das Publikum ebenso wie dessen faktische Grundlage (Zuordnung zu den Energieklassen F und G) ohne Weiteres als Wertung erkennbar. Selbst wenn dem Beschwerdeführer zuzugestehen sei, dass der Terminus «Energieschleuder» eigentlich näher liegen würde, liege es jedenfalls innerhalb des weit zu ziehenden Rahmens der Freiheit des Kommentars und der Kritik, ein Motorfahrzeug der Energieklasse F und G als «Dreckschleuder» zu bezeichnen.

2. Angesichts des identischen Sachverhalts hat der Presserat in Bezug auf die beanstandete Berichterstattung von «Berner Zeitung Online» keine Veranlassung, von seiner bisherigen, nur wenige Wochen zurückliegenden Beurteilung abzuweichen.

III. Feststellungen

Der Presserat tritt nicht auf die Beschwerde ein.