I. Sachverhalt
A. Am 23. Juni 2009 veröffentlichte das «Bieler Tagblatt» unter dem Titel «Die Senkung nicht bis 2014 verzögern» einen Bericht von Dominic Ramel zur geplanten Ökologisierung und gleichzeitigen Senkung der Motorfahrzeugsteuern im Kanton Bern. Der Lead lautete: «Im September wird der Grosse Rat entscheiden, ob die Motorfahrzeugsteuern wie vom Regierungsrat vorgeschlagen ökologisiert werden. Die Regierung will neu in Verkehr gesetzte Autos mit geringer Umweltbelastung begünstigen, Dreckschleudern mit einem Zuschlag stärker zur Kasse bitten. Weil die Halter umweltbelastender Autos künftig mehr bezahlen müssten, gibt es laut Regierung Spielraum für eine ‹moderate› Senkung der Motorfahrzeugsteuern. Diese sind im Kanton Bern schweizweit am höchsten.» Künftig solle die Steuer mit einem Bonus-Malus-System auf der Grundlage der vom Bund eingeführten Energieetikette mit sieben Kategorien von A bis G sein. «Für die saubersten Autos der Kategorien A und B sieht die Gesetzesvorlage einen Rabatt von 60 bis 80 respektive 20 bis 40 Prozent vor; und zwar während bis zu vier Jahren. (…) Für Autos der Kategorien C und D müsste der normale Ansatz der Motorfahrzeugsteuer bezahlt werden. Für Autos der Kategorie E soll ein Zuschlag von bis zu 20 Prozent, für die Dreckschleudern der Kategorien F und G ein Zuschlag von 20 bis 40 respektive 40 bis 60 Prozent erhoben werden. Diese Zuschläge würden zeitlich unbefristet erhoben.»
B. Gleichentags gelangte X. mit einer Beschwerde gegen die negative Qualifikation von Motorfahrzeugen der Energieklasse F und G als «Dreckschleudern» im obengenannten Artikel des «Bieler Tagblatt» an den Presserat. «Seit Anfang der 80er-Jahre des letzten Jahrhunderts wurden die schweizerischen Abgasnormen laufend verschärft. Mit dem Dreiweg-Katalysator wurde der Ausstoss an schädlichen Abgasen, CO (Kohlenmonoxyd), HC (Kohlenwasserstoffen) und NOx (Stickoxyden) um rund 90% gesenkt. Laufende Verbesserungen an den Motor- und Abgas-Systemen haben dazu geführt, dass die Reduktion heute noch weit höher liegt. (…) Da noch von ‹Dreckschleudern› zu reden ist also nicht nur reine Polemik und Stimmungsmache, sondern vor allem sachlich falsch.» Das «Bieler Tagblatt» sei deshalb anzuhalten, bezüglich des Abgasausstosses von Motorfahrzeugen künftig auf die Bezeichnung «Dreckschleuder» oder ähnlich lautende Qualifikationen zu verzichten.
C. Gemäss Art. 12 Abs. 1 des Geschäftsreglements behandelt das Presseratspräsidium Beschwerden, auf die der Presserat nicht eintritt.
D. Das Presseratspräsidium, bestehend aus Presseratspräsident Dominique von Burg und Vizepräsident Edy Salmina hat die vorliegende Stellungnahme per 4. September 2009 auf dem Korrespondenzweg verabschiedet. Vizepräsidentin Esther Diener-Morscher, freie Mitarbeiterin der «Berner Zeitung», trat in den Ausstand, weil der Artikel von Dominic Ramel gleichzeitig in dieser Zeitung erschienen ist.
II. Erwägungen
1. Der Presserat hat bereits in früheren Stellungnahmen (6/2002, 56/2002) darauf hingewiesen, dass es nicht Aufgabe eines berufsethischen Gremiums ist, sich im Sinne einer «Sprachpolizei» verbindlich zur Zulässigkeit bestimmter Termini zu äussern.
2. Das «Bieler Tagblatt» verwendet den beanstandeten Terminus «Dreckschleuder» wertend. Für das Publikum ist die Wertung ebenso wie deren faktische Grundlage (Zuordnung zu den Energieklassen F und G) ohne Weiteres erkennbar. Selbst wenn dem Beschwerdeführer zuzugestehen ist, dass der Terminus «Energieschleuder» eigentlich näher liegen würde, liegt es jedenfalls innerhalb des weit zu ziehenden Rahmens der Freiheit des Kommentars und der Kritik, ein Motorfahrzeug der Energieklasse F und G als «Dreckschleuder» zu bezeichnen.
III. Feststellungen
Der Presserat tritt nicht auf die Beschwerde ein.