I. Sachverhalt
A. Am 17. Dezember 2018 schaltete «20min.ch» einen Aufruf «Schick uns ein Bild deiner Büro-Weihnachtsfeier». Die daraufhin von LeserInnen hochgeladenen Bilder konnten anschliessend über die App von «20min.ch» und auch anderweitig über das Internet angeschaut werden.
B. X. reichte am 18. Dezember 2018 Beschwerde beim Schweizer Presserat ein und machte eine Verletzung des Schutzes der Privatsphäre geltend, also von Ziffer 7 der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» (nachfolgend «Erklärung») und insbesondere auch von der zur «Erklärung» gehörenden Richtlinie 7.1 (Schutz der Privatsphäre). Er begründete dies damit, dass auf der Aufrufseite jeder Hinweis zum Datenschutz fehle, deswegen müsse davon ausgegangen werden, dass hier Bilder hochgeladen würden, bei welchen jedes Einverständnis der betreffenden Personen für eine Veröffentlichung fehle. Entsprechend sei von Verletzungen des Rechts am eigenen Bild auszugehen.
C. Mit Schreiben vom 13. Februar 2019 beantwortete die Rechtsabteilung von Tamedia im Namen von «20 Minuten» die Beschwerde und beantragte deren Abweisung soweit überhaupt darauf einzutreten sei. Zur Begründung erläutert die Redaktion, die teilnehmenden Leser-Reporter würden beim Prozess des Hochladens der Bilder darauf hingewiesen, dass sie mit diesem Hochladen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmten. Die Beschwerdegegnerin hat den Wortlaut der AGB ihrem Schreiben beigelegt. Daraus geht hervor, dass Teilnehmende ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass sie die Privatsphäre anderer Menschen zu respektieren haben und dass sie sicherzustellen haben, dass alle abgebildeten Personen mit der Veröffentlichung ihres Bildes einverstanden sind.
Den impliziten Vorwurf des Beschwerdeführers, wonach wegen der fehlenden Datenschutzerklärung beim Aufruf Teilnehmende nicht gewahr sein könnten, dass sie hier Bilder hochladen, die über die App allen LeserInnen zugänglich werden, lehnt die Redaktion ebenfalls ab. Erstens wüssten alle, die Bilder auf «20min.ch» hochladen, dass diese zur Veröffentlichung bestimmt seien. Und zusätzlich erhielten sie beim Hochladen ja noch die AGB, welche sie auf all die fraglichen Probleme hinweise.
D. Am 20. Februar 2019 teilte der Presserat den Parteien mit, die Beschwerde werde vom Presseratspräsidium behandelt, bestehend aus dem Präsidenten Dominique von Burg, Vizepräsidentin Francesca Snider und Vizepräsident Max Trossmann.
E. Das Presseratspräsidium hat die vorliegende Stellungnahme per 25. November 2019 auf dem Korrespondenzweg verabschiedet.
II. Erwägung
Der Beschwerdeführer geht aufgrund der äusserlich sichtbaren Darstellung des Aufrufs zum Hochladen der Bilder davon aus, dass der Datenschutz nicht gewährleistet war. Die Beschwerdegegnerin hingegen belegt, dass der Datenschutz in solchen Fällen insofern gewährleistet sei, als die Teilnehmenden beim Prozess des Hochladens der Bilder auf die Datenschutz-Problematik hingewiesen werden und dass sie gemäss der ihnen beim Hochladen vorgelegten Formulierung in den AGB mit der Einsendung erklären, dass sie sichergestellt haben, dass alle Abgebildeten mit der Veröffentlichung einverstanden seien.
Die Annahme des Beschwerdeführers, wonach «angenommen werden muss», dass das Einverständnis der Betroffenen zur Publikation ihres Bildes fehle, ist demnach so nicht zutreffend. Der Verlag trägt dem Datenschutz Rechnung, indem er die Verantwortung für den Schutz der Persönlichkeit auf diejenigen überträgt, welche die Bilder hochladen.
III. Feststellungen
1. Die Beschwerde wird abgewiesen.
2. «20min.ch» hat mit der Rubrik «Schick uns ein Bild deiner Büro-Weihnachtsfeier» vom 17. Dezember 2018 die Ziffer 7 der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» (Privatsphäre) nicht verletzt.