I. Sachverhalt
A. Am 22. September 2004 vermeldete der «Tages-Anzeiger»: «Phonak-Captain Tyler Hamilton wurde positiv getestet». Gemäss dem Bericht wurde der Radrennfahrer am 11. September 2004 nach seinem Sieg im ersten Zeitfahren der Spanienrundfahrt positiv auf Blutdoping getestet. Der Amerikaner bestreite jede Schuld und zweifle die Glaubwürdigkeit des Analyseverfahrens an. Teambesitzer Andy Rihs stelle sich voll und ganz hinter seinen prominenten Fahrer und wolle mit diesem gemeinsam gegen das Internationale Olympische Komitee und den Radsport-Weltverband vorgehen. Der Bericht war mit einer Karikatur von Nico illustriert. Sie zeigt unter dem Titel «Phonak Hearing System» den Teambesitzer Andy Rihs, der über ein Megafon mit dem eine Apotheke tragenden Fahrer Hamilton spricht. Die Legende lautet: «Bist Du schwerhörig, Hamilton? Ich habe gesagt, ohne Apotheke».
B. Am 18. Oktober 2004 gelangte X. mit einer Beschwerde gegen den «Tages-Anzeiger» an den Presserat. Er rügte, die Zeitung habe mit der Publikation der Karikatur die Ziffer 8 (Diskriminierung) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt. «Das Megafon, die unsichere Haltung der vermeintlich schwerhörigen Person auf dem Bild und die beleidigende Textpassage stellen die Schwerhörigkeit bloss. Die Tatsache, dass Doping im Spiel war, wird auf die Schwerhörigkeit zurückgeführt. Obwohl die Ironie der Karikatur zum Teil erkennbar ist, wird ein unübersehbarer Zusammenhang zwischen Schwerhörigkeit und Dummheit hergestellt.»
C. Gemäss Art. 9 Abs. 3 des Geschäftsreglements des Schweizer Presserates sind offensichtlich unbegründete Beschwerden durch das Presseratspräsidium zurückzuweisen.
D. Das Presseratspräsidium bestehend aus dem Presseratspräsidenten Peter Studer und den beiden Vizepräsidentinnen Sylvie Arsever und Esther Diener-Morscher hat die vorliegende Stellungnahme per 1. April 2005 auf dem Korrespondenzweg verabschiedet.
II. Erwägung
Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers thematisiert die Karikatur von Nico in erkennbarer Weise nicht die Schwerhörigkeit als körperliches Gebrechen, sondern vielmehr die offizielle Politik des Hörgeräteherstellers und Hauptsponsors des Teams Phonak, ausschliesslich dopingfreie Radrennfahrer zu beschäftigen. Unter dem Titel «Schwerhörigkeit» wird zweierlei überspitzt dargestellt: die Diskrepanz zwischen den hehren Ansprüchen und der laut den erhobenen Vorwürfen offenbar gewordenen Realität sowie das Versagen der auf dem Bekenntnis zur Dopingfreiheit beruhenden öffentlichen Kommunikation des Unternehmens Phonak. Für die Leserinnen und Leser sind sowohl der satirische Charakter der Darstellung wie auch der ihr zugrundeliegende wahre Tatsachenkern ohne weiteres ersichtlich.
III. Feststellung
Die Beschwerde wird als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen.