{"id":17997,"date":"2024-03-07T09:03:26","date_gmt":"2024-03-07T08:03:26","guid":{"rendered":"https:\/\/presserat.ch\/?p=17997"},"modified":"2024-03-07T09:03:27","modified_gmt":"2024-03-07T08:03:27","slug":"newsletter-2-2023-bussen-wegen-geheimer-informationen-weg-mit-artikel-293-stgb","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/presserat.ch\/rm\/newsletter-2-2023-bussen-wegen-geheimer-informationen-weg-mit-artikel-293-stgb\/","title":{"rendered":"Newsletter #2\/2023: Bussen wegen geheimer Informationen &#8211;\u00a0weg mit Artikel 293 StGB!"},"content":{"rendered":"\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Edito Susan Boos, Pr\u00e4sidentin Schweizer Presserat<\/p>\n\n\n\n<p>Indiskretionen elektrisieren journalistische Gem\u00fcter. Aber d\u00fcrfen JournalistInnen geheimes Material in jedem Fall ver\u00f6ffentlichen? Das Statthalteramt des Bezirks Z\u00fcrich befand im Fr\u00fchling 2021: Nein \u2013 und stellte drei Journalisten der Tamedia-Zeitungen und der NZZ einen Strafbefehl aus. Sie sollten Bussen von 400 bis 800 Franken bezahlen. Es ging um das Bauprojekt Rosengarten in der Stadt Z\u00fcrich. Der ehemalige Stadtpr\u00e4sident von Z\u00fcrich hatte im Vorfeld der Rosengartenabstimmung geheime Informationen an die Journalisten weitergegeben. Auch er erhielt einen Strafbefehl und sollte wegen \u00abGehilfenschaft zur Ver\u00f6ffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen\u00bb eine Busse von 800 Franken bezahlen.<\/p>\n\n\n\n<p>Inzwischen sind alle vier Strafbefehle aufgehoben,&nbsp;<a href=\"http:\/\/www.nzz.ch\/zuerich\/geheime-protokolle-zum-rosengarten-journalisten-freigesprochen-ld.1725970\">die Journalisten werden nicht geb\u00fcsst<\/a>, der ehemalige Stadtpr\u00e4sident auch nicht. Doch wo ist die Grenze? Welche Regeln gelten, wenn JournalistInnen geheimes Material zugespielt bekommen?<\/p>\n\n\n\n<p>Die Frage stellte sich auch bei den Coronaleaks, als die&nbsp;<a href=\"https:\/\/epaper.schweizamwochenende.ch\/storefront\/1101344\">\u00abSchweiz am Wochenende\u00bb<\/a> \u00fcber den Mailwechsel von Bundesrat Bersets Kommunikationschef mit dem Ringier-CEO berichtet. Die Mails stammten aus einer noch laufenden Ermittlung. Darf man daraus berichten? Was sagt der JournalistInnenkodex dazu?<\/p>\n\n\n\n<p>Die meisten medienethischen Fragen werden in den Richtlinien 1 bis 10 er\u00f6rtert und beziehen sich auf die Pflichten der JournalistInnen. Die Frage, wie mit Indiskretionen umzugehen ist, wird aber in \u00abRichtlinie a.1\u00bb abgehandelt. Den wenigsten JournalistInnen ist diese Richtlinie gel\u00e4ufig. Das \u00aba\u00bb steht f\u00fcr die Rechte der JournalistInnen, weil der Kodex eben nicht nur aus&nbsp;<a href=\"https:\/\/presserat.ch\/journalistenkodex\/richtlinien\/\">Pflichten, sondern auch aus Rechten<\/a>&nbsp;besteht.<\/p>\n\n\n\n<p>Die \u00abRichtlinie a.1 \u2013 Indiskretionen\u00bb besagt:&nbsp;&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>\u00abMedien d\u00fcrfen Informationen ver\u00f6ffentlichen, die ihnen durch Indiskretionen bekanntgeworden sind, sofern:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>die Informationsquelle dem Medium bekannt ist;<\/li>\n\n\n\n<li>das Thema von \u00f6ffentlichem Interesse ist;<\/li>\n\n\n\n<li>die Ver\u00f6ffentlichung keine \u00e4usserst wichtigen Interessen wie z.B. sch\u00fctzenswerte Rechte, Geheimnisse usw. tangiert;<\/li>\n\n\n\n<li>es keine \u00fcberwiegenden Gr\u00fcnde gibt, mit der Publikation zuzuwarten;<\/li>\n\n\n\n<li>die Indiskretion durch die Informantin \/ den Informanten absichtlich und freiwillig erfolgt ist.\u00bb<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Sowohl bei der Rosengarten-Geschichte wie bei den Coronaleaks gab es unbestritten ein \u00f6ffentliches Interesse. Die Informationsquelle war im Fall Rosengarten offensichtlich, im Fall der Coronaleaks kann man davon ausgehen, dass sie den Autoren bekannt ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Aus journalistischer Sicht ist klar: Beide Geschichten durften und mussten publiziert werden. Trotzdem riskieren JournalistInnen, verurteilt zu werden, wenn sie \u00fcber relevante Indiskretionen berichten. Und das liegt an Artikel 293 StGB, der schon 1937 in die erste Version des Schweizerischen Strafgesetzbuches reingeschrieben wurde. Er besagt: \u00abWer aus Akten, Verhandlungen oder Untersuchungen einer Beh\u00f6rde, die durch Gesetz oder durch einen gesetzm\u00e4ssigen Beschluss der Beh\u00f6rde als geheim erkl\u00e4rt worden sind, etwas an die \u00d6ffentlichkeit bringt, wird mit Busse bestraft.\u00bb Und: \u00abDie Gehilfenschaft ist strafbar.\u00bb<\/p>\n\n\n\n<p>Der Artikel gilt seit Jahren als fragw\u00fcrdig. In den 1990er Jahren gab es ernsthafte Bem\u00fchungen, ihn abzuschaffen. In einer Botschaft schrieb damals der Bundesrat: \u00abDie umstrittene Strafvorschrift \u00fcber die Ver\u00f6ffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen (Art. 293 StGB) soll ersatzlos aufgehoben werden. Die Streichung der Norm gr\u00fcndet insbesondere auf der \u00dcberlegung, dass es unbillig ist, den Journalisten, der vertrauliche Informationen ver\u00f6ffentlicht, zu bestrafen, w\u00e4hrend der Beamte oder Beh\u00f6rdenvertreter, der ihm die Publikation \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht hat, regelm\u00e4ssig straflos ausgeht, da seine Identit\u00e4t nicht ermittelt werden kann.\u00bb<\/p>\n\n\n\n<p>Aus der Abschaffung wurde aber nichts, der Artikel steht heute noch im StGB. Vor gut zehn Jahren gab es im Nationalrat allerdings nochmals einen Anlauf, ihn abzuschaffen. Erneut gelang es nicht. Immerhin hat das Parlament Art. 293 StGB durch einen Absatz erg\u00e4nzt: \u00abDie Handlung ist nicht strafbar, wenn der Ver\u00f6ffentlichung kein \u00fcberwiegendes \u00f6ffentliches oder privates Interesse entgegengestanden hat.\u00bb<\/p>\n\n\n\n<p>Dank dieses Zusatzes wurden die anf\u00e4nglich ausgesprochenen Bussen im Fall Rosengarten von den Gerichten aufgehoben. Trotzdem geh\u00f6rt Art. 293 StGB grunds\u00e4tzlich abgeschafft, weil sonst JournalistInnen st\u00e4ndig damit rechnen m\u00fcssen, eben doch f\u00fcr die Ver\u00f6ffentlichung einer Indiskretion verurteilt zu werden. Selbst wenn die Betroffenen am Ende freigesprochen werden, absorbieren solche Verfahren viel Energie und wirken einsch\u00fcchternd.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Edito Susan Boos, Pr\u00e4sidentin Schweizer Presserat Indiskretionen elektrisieren journalistische Gem\u00fcter. Aber d\u00fcrfen JournalistInnen geheimes Material in jedem Fall ver\u00f6ffentlichen? 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