{"id":11746,"date":"2016-05-24T14:44:31","date_gmt":"2016-05-24T12:44:31","guid":{"rendered":"https:\/\/presserat.ch\/medienmitteilung-plenarsitzung-presserat-mai-2016\/"},"modified":"2016-05-24T14:44:31","modified_gmt":"2016-05-24T12:44:31","slug":"medienmitteilung-plenarsitzung-presserat-mai-2016","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/presserat.ch\/rm\/medienmitteilung-plenarsitzung-presserat-mai-2016\/","title":{"rendered":"Medienmitteilung Plenarsitzung Presserat Mai 2016"},"content":{"rendered":"<p>Der Presserat verteidigt die Unabh\u00e4ngigkeit der Redaktionen<\/p>\n<p>An seiner Plenarsitzung vom 24. Mai 2016 hat der Schweizer Presserat bekr\u00e4ftigt, dass die Unabh\u00e4ngigkeit der Redaktion und die klare Trennung von Redaktionellem und Werbung heute wie gestern Grundpfeiler der Glaubw\u00fcrdigkeit der Medien und ihrer Daseinsberechtigung sind. Diese grundlegenden Prinzipien in Frage zu stellen, und sei es aufgrund der derzeit schwierigen wirtschaftlichen Lage der Presse, wertet er als gef\u00e4hrliche Entgleisung. Der Presserat bringt seine Missbilligung und sein Unverst\u00e4ndnis zum Ausdruck, dass sich leitende Pers\u00f6nlichkeiten des Verlegerverbands \u00abSchweizer Medien\u00bb, welcher immerhin Stiftungsratsmitglied des Presserats ist, zu solchen Infragestellungen hinreissen liessen.<\/p>\n<p>Zur Erinnerung: Ein Mitglied des Pr\u00e4sidiums von \u00abSchweizer Medien\u00bb hat den Inserenten empfohlen, sich nicht \u00aballes\u00bb seitens der Medien, in denen sie inserieren, bieten zu lassen. F\u00fcr diesen Verleger ist ein Inserateboykott gegen\u00fcber allzu kritischen Medien verst\u00e4ndlich. Der Pr\u00e4sident von \u00abSchweizer Medien\u00bb hat seinerseits folgendes erkl\u00e4rt: \u00abEine saubere Trennung zwischen dem Werbemarkt und dem redaktionellen Teil einer Zeitung ist viel schwieriger geworden als vor zwanzig Jahren, als es die finanzielle Lage erlaubte, die redaktionelle Unabh\u00e4ngigkeit \u00fcber alles zu stellen.\u00bb<\/p>\n<p>F\u00fcr den Schweizer Presserat sind solche Aussagen gef\u00e4hrlich und untergraben die Glaubw\u00fcrdigkeit der Medien. Gem\u00e4ss dem Journalistenkodex, der \u00abErkl\u00e4rung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten\u00bb, obliegt es den Medienschaffenden, \u00abdie Freiheit der Information, die sich daraus ergebenden Rechte, die Freiheit des Kommentars und der Kritik sowie die Unabh\u00e4ngigkeit und das Ansehen ihres Berufes zu verteidigen\u00bb. Ebenso vermeiden sie \u00abin ihrer beruflichen T\u00e4tigkeit jede Form von kommerzieller Werbung und akzeptieren keinerlei Bedingungen von Seiten der Inserenten\u00bb.<\/p>\n<p>In seinen Richtlinien zum Kodex h\u00e4lt der Presserat weiter fest: \u00abDie deutliche Trennung zwischen redaktionellem Teil und Werbung ist f\u00fcr die Glaubw\u00fcrdigkeit der Medien unabdingbar.\u00bb Was Inserateboykotte anbelangt, bestimmen ebendiese Richtlinien folgendes: \u00abJournalistinnen und Journalisten verteidigen die Informationsfreiheit bei tats\u00e4chlicher oder drohender Beeintr\u00e4chtigung durch private Interessen, namentlich bei Inserateboykotten oder Boykottdrohungen. Drohungen oder Boykotte sind grunds\u00e4tzlich \u00f6ffentlich zu machen.\u00bb<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Presserat verteidigt die Unabh\u00e4ngigkeit der Redaktionen An seiner Plenarsitzung vom 24. 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