{"id":11678,"date":"2017-04-05T15:27:19","date_gmt":"2017-04-05T13:27:19","guid":{"rendered":"https:\/\/presserat.ch\/?page_id=11678"},"modified":"2021-06-04T10:18:16","modified_gmt":"2021-06-04T08:18:16","slug":"verfahren","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/presserat.ch\/rm\/beschwerde\/verfahren\/","title":{"rendered":"Das Verfahren"},"content":{"rendered":"<p>Jede Person kann sich \u00fcber redaktionelle Beitr\u00e4ge in Zeitungen und Zeitschriften, Online-Medien sowie in den elektronischen Medien (Radio, TV) beschweren. Das Verfahren ist f\u00fcr Privatpersonen kostenlos*. Organisationen, Unternehmen und Institutionen sowie anwaltlich vertretene Privatpersonen bezahlen eine Geb\u00fchr von 1000 Franken.<\/p>\n<h3><strong>So beschweren Sie sich<\/strong><\/h3>\n<p>Sie k\u00f6nnen beim Presserat innerhalb von drei Monaten nach Publikation eines Beitrages eine Beschwerde einreichen. Diese m\u00fcssen Sie begr\u00fcnden und konkret benennen, welche Ziffern der \u00abErkl\u00e4rung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten\u00bb bzw. welche Richtlinien aus Ihrer Sicht verletzt sind. Folgende formelle Angaben sind n\u00f6tig:<\/p>\n<ul>\n<li>Absender und Unterschrift<\/li>\n<li>Erscheinungsdatum, Kopie des Artikels\/der Sendung oder Link dazu<\/li>\n<\/ul>\n<p>Ferner m\u00fcssen Sie angeben, ob Sie in der Sache bereits ein Gerichtsverfahren gegen das Medium eingeleitet haben oder vorhaben, dies zu tun.<\/p>\n<p>Schweizer Presserat<br>Postfach<br>3000 Bern 8<br><a class=\"\" href=\"mailto:info@presserat.ch\">info@presserat.ch<\/a><\/p>\n<h3><strong>Das weitere Vorgehen<\/strong><\/h3>\n<p>Der Presserat<\/p>\n<ul>\n<li>pr\u00fcft die Beschwerde<\/li>\n<li>entscheidet \u00fcber das Eintreten<\/li>\n<li>holt gegebenenfalls die Stellungnahme beim betroffenen Medium ein<\/li>\n<\/ul>\n<p>Beschwerden, auf die der Presserat nicht eintritt, die in ihren Grundz\u00fcgen mit vom Presserat bereits fr\u00fcher behandelten F\u00e4llen \u00fcbereinstimmen oder die von untergeordneter Bedeutung erscheinen, behandelt die Gesch\u00e4ftsstelle. Alle weiteren Beschwerden&nbsp;behandelt eine der drei Kammern. S\u00e4mtliche Stellungnahmen werden dem Gesamtpresserat unterbreitet.<\/p>\n<p>Das Verfahren ist schriftlich, es werden keine telefonischen Ausk\u00fcnfte erteilt oder schriftliche Korrespondenz gef\u00fchrt.<\/p>\n<h3><strong>Stellungnahme des Presserats<\/strong><\/h3>\n<p>Der Presserat kommuniziert seine Feststellungen und Empfehlungen in einer schriftlichen Stellungnahme. Er spricht keine Sanktionen aus. Ein Entscheid lautet auf volle oder teilweise Gutheissung oder auf Abweisung der Beschwerde.&nbsp;Die Stellungnahme wird den Parteien zugestellt und unter www.presserat.ch und via Medien ver\u00f6ffentlicht. Die Entscheide des Presserats sind endg\u00fcltig.<\/p>\n<p><em>*Die dritte Beschwerde der gleichen Person innerhalb eines Kalenderjahres kostet 500 Franken, die vierte und alle weiteren 1000 Franken. <\/em><\/p>\n<hr>\n<p><small id=\"1\"><sup>1<\/sup> Artikel 11 Absatz 1 Gesch\u00e4ftsreglement Schweizer Presserat lautet: <\/small><\/p>\n<p>Der Schweizer Presserat tritt auf Beschwerden nicht ein:<\/p>\n<ul>\n<li>f\u00fcr die er nicht zust\u00e4ndig ist;<\/li>\n<li>die offensichtlich unbegr\u00fcndet sind;<\/li>\n<li>die sich nicht auf berufsethische Fragestellungen beziehen;<\/li>\n<li>wenn sich die betroffene Redaktion bei einer Angelegenheit von geringer Relevanz bereits \u00f6ffentlich entschuldigt und\/oder Korrekturmassnahmen ergriffen hat;<\/li>\n<li>wenn die Publikation des beanstandeten Medienberichts l\u00e4nger als drei Monate zur\u00fcckliegt;<\/li>\n<li>wenn ein Parallelverfahren (insbesondere bei Gerichten oder bei der Unabh\u00e4ngigen Beschwerdeinstanz f\u00fcr Radio und Fernsehen UBI) eingeleitet wurde oder vorgesehen ist.<\/li>\n<\/ul>\n<p><span style=\"font-size: inherit;\">Sofern sich berufsethische Grundsatzfragen stellen oder der Bericht, gegen den sich die Beschwerde richtet, eine breite \u00f6ffentliche Diskussion ausgel\u00f6st hat, kann der Presserat trotz Parallelverfahren auf eine Beschwerde eintreten.<\/span><\/p>\n<p>Offensichtlich unsachliche, querulatorische und gegen den Anstand verstossende Beschwerden gelten als nicht erfolgt.<\/p>\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Jede Person kann sich \u00fcber redaktionelle Beitr\u00e4ge in Zeitungen und Zeitschriften, Online-Medien sowie in den elektronischen Medien (Radio, TV) beschweren. 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