Nr. 32/2012
Wahrheit / Entstellung von Tatsachen / Unterschlagung von Informationen

(X. c. «BauernZeitung»/«SonntagsZeitung») Stellungnahme vom 29. Juni 2012

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I. Sachverhalt

A. Unter dem Titel «Bauernfalle» berichteten Sebastian Ramspeck und Nadja Pastega am 27. November 2011 in der «SonntagsZeitung», unter dem «Druck der Agrarlobby» beerdige der Bundesrat Reformpläne bei den Direktzahlungen. Der Verein Vision Landwirtschaft (nachfolgend: VL) habe den Vorschlag des Bundesrats für eine «Agrarpolitik 2014–2017» unter die Lupe genommen. In einer noch unveröffentlichten Studie gelange er zu einem vernichtenden Urteil. «1,6 Milliarden Franken der jährlichen Direktzahlungen in der Höhe von 2,8 Milliarden sollen auch in Zukunft nicht an Leistungen für die Allgemeinheit – etwa umweltschonendes Produzieren oder Landschaftsschutz – geknüpft sein.» Unter Bundesrat Johann Schneider-Ammann sei der Reformprozess ins Stocken gekommen. VL fordere endlich ein alternatives Beitragsmodell, das Direktzahlungen an Leistungen knüpfe, die der Allgemeinheit zugutekommen.

Der VL habe die Eidgenössische Forschungsanstalt Agroscope in Reckenholz-Tänikon (ART) beauftragt, den bundesrätlichen Vorschlag für die neue Agrarpolitik mit einem eigenen Modell zu vergleichen, «bei dem die Subventionen – bei gleich bleibender Höhe – vollumfänglich an Leistungen für die Allgemeinheit geknüpft würden. Das Resultat: Mit einem solchen Ökomodell hätte die schweizerische Landwirtschaft kaum Nachteile zu gewärtigen. Die Wertschöpfung des Sektors würde sich gar verdreifachen.»

B.
Am 16. Dezember 2012 veröffentlichte die «Bauernzeitung» in der Rubrik «Meinung» einen Beitrag von VL-Geschäftsführer Andreas Bosshard (Titel: «Mit Leistungszahlungen die Wertschöpfung erhöhen»). Der VL habe die Forschungsanstalt ART in Tänikon beauftragt, mit dem gleichen Simulationsmodell, mit dem der Bundesrat seine Vorschläge für die Agrarreform «Agrarpolitik 2014–2017» durchgerechnet habe, auch die VL-Vorschläge zu modellieren. Die Resultate zeigten, dass eine konsequente Umlagerung der Pauschalzahlungen in Leistungszahlungen viele Probleme der jetzigen Agrarpolitik lösen könnte. Sie erhöhe nicht bloss die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft, sondern wirke sich zugleich positiv auf das Einkommen aus, insbesondere im Berggebiet. Die Nettoproduktion würde konstant bleiben, während die hohe Auslandabhängigkeit und die Produktionskosten der Landwirtschaft zurückgingen. Gleichzeitig würde die Wertschöpfung der Landwirtschaft stark zunehmen.

C. Am 27. Dezember 2011 beschwerte sich X. beim Presserat, die Berichte von «BauernZeitung» und «SonntagsZeitung» verletzten die Ziffern 1 (Wahrheit) und 3 (Unterschlagung von Informationen, Entstellen von Tatsachen) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten»:

– Sowohl der Artikel der «SonntagsZeitung» als auch der Beitrag von Andreas Bosshard in der «BauernZeitung» wiesen nicht darauf hin, dass die Berechnung der angeblich stark zunehmenden Wertschöpfung bei Umsetzung des Modells des Vereins «Vision Landwirtschaft» auf eigenen (anfechtbaren) Berechnungen des Vereins beruhten und nicht wie dies die beiden Texte fälschlicherweise suggerierten, auf solchen der Forschungsanstalt ART beruhten.

– Zudem unterschlügen die beiden Texte, dass VL bei ihrer Berechnung von einem anderen als dem gängigen Begriff der «Wertschöpfung» ausgehe, welche nicht nur Markterlöse, sondern auch «monetarisierte Umweltleistungen» einbeziehe. «Die Leser werden richtiggehend getäuscht: Ihnen wird suggeriert, alle Angaben zur Wertschöpfungsberechnung seien wissenschaftlich korrekt von der anerkannten Forschungsanstalt ART erhoben worden.»

– Die den Aussagen von Bosshard zugrunde liegenden Berechnungen von ART zeigten, dass auch längst nicht alle anderen Aussagen des Meinungsbeitrags zuträfen. Gemäss einem der Modelle von «Vision Landwirtschaft» würde sich der Netto-Selbstversorgungsgrad gegenüber dem Modell des Bundesrats verschlechtern, womit die Auslandabhängigkeit steige. Der Futtermittelimport würde etwa gleich hoch bleiben wie beim Modell des Bundesrats. Die Fremdkosten der Landwirtschaft gingen kaum zurück, die Bauern würden aber am Markt markant weniger lösen, weil sie weniger produzierten und wegen der wegfallenden Marktstützung auch weniger erhalten würden. «Das ist also so ziemlich das Gegenteil dessen, was der Autor in seinem Beitrag behauptet.»

– Bei der «SonntagsZeitung» erhalte die Beschwerdeführerin den Eindruck, die beiden Autoren hätten sich darauf beschränkt, die VL-Informationen ohne weitere Prüfung zu übernehmen. Zwar seien auch ein Vertreter des Bundesamts für Landwirtschaft sowie der Präsident des Bauernverbands zu Wort gekommen. «Anscheinend haben sie diese Fachleute aber nicht mit dem Ergebnis der Studie konfrontiert. Angesichts des doch sehr erstaunlichen Resultats – es geht immerhin um eine angeblich verdreifachte Wertschöpfung! – ist das schwer verständlich.»

D. Am 13. Januar 2012 wies Ruedi Hagmann, Chefredaktor der «BauernZeitung», die Beschwerde als unbegründet zurück. Beim beanstandeten Text von Andreas Bosshard handle es sich um einen Gastkommentar. Solche drucke die «BauernZeitung» wöchentlich auf der Leserbriefseite ab. Die Redaktion könne nicht beurteilen, ob die von X. gegenüber Bosshard erhobenen Vorwürfe berechtigt seien und ob Bosshard das VL-Modell und die Berechnungen der Forschungsanstalt Agroscope ART in Tänikon in irreführender Weise darstelle und interpretiere. Entsprechend habe die Redaktion keinerlei Veranlassung gehabt, den Meinungsbeitrag nicht zu veröffentlichen. Es handle sich um einen Gastkommentar, in dem eine Meinung vertreten werde, die man teilen könne oder nicht. Der beanstandete Text sei aber weder beleidigend noch erscheine er völlig abwegig.

E.
Am 22. Februar 2012 wies die durch den Rechtsdienst Tamedia vertretene Redaktion der «SonntagsZeitung» die sie betreffende Beschwerde ebenfalls als unbegründet zurück. Die berufsethische Wahrheitspflicht gebiete nicht, dass die Medien bei ihren Recherchen «Haarspalterei» betreiben und ihnen zur Verfügung gestellte Unterlagen gezielt nach möglichen «Kosmetikfehlern» durchleuchten müssten. Ebenso wenig sei aus der Wahrheitspflicht oder aus Ziffer 3 der «Erklärung» (Unterschlagung/Entstellung von Informationen) eine Pflicht zu «ausgewogener Berichterstattung» abzuleiten, nach welcher möglichst viele Meinungen zu einer bestimmten Meldung eingeholt werden müssten.

Soweit die Beschwerdeführerin weiter behaupte, die von der VL behauptete Verdreifachung der Wertschöpfung stamme nicht aus der von der Forschungsanstalt Agroscope erarbeiteten Studie, entbehrten ihre Ausführungen jeglicher Grundlage. «Die Zunahme der Wertschöpfung ergibt sich aus den Modellberechnungen der Forschungsgruppe Agroscope (…) und ist leicht nachprüfbar.» Auch die Behauptung, die von der «SonntagsZeitung» kontaktierten Fachleute seien nicht mit den Ergebnissen der VL-Studie konfrontiert worden, entspreche nicht der Wahrheit. Der Vertreter des Bundesamts für Landwirtschaft habe bereits Kenntnis von der Studie gehabt und der Bauernverbandspräsident sei im Rahmen der Recherche damit konfrontiert worden.

In Bezug auf die Kritik am Umgang mit dem Begriff «Wertschöpfung» scheine die Beschwerdeführerin den üblichen Begriff mit demjenigen der «Wertschöpfung nach den heutigen Konventionen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung zu verwechseln», welche für die Berechnung des Brutto-Inland-Produkts verwendet werde. Demgegenüber seien im beanstandeten Artikel in einer für den Durchschnittsleser verständlichen Weise mit «Wertschöpfung» die heute im Zentrum der Direktzahlungen stehenden gemeinwirtschaftlichen Leistungen gemeint. Diese Wertschöpfung gebe die «SonntagsZeitung» effektiv und korre
kt an. Es habe deshalb keinen Anlass gegeben, den Leser auf etwaige wissenschaftliche Auseinandersetzungen in Bezug auf die Monetarisierung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen hinzuweisen.

F.
Am 8. März 2012 teilte der Presserat den Parteien mit, die Beschwerden von X. gegen die «Bauernzeitung» und die «SonntagsZeitung» würden gemeinsam durch das Presseratspräsidium behandelt, bestehend aus dem Präsidenten Dominique von Burg, Vizepräsidentin Francesca Snider und Vizepräsident Max Trossmann.

G. Am 9. März 2012 reichte X. dem Presserat weitere Beschwerdeunterlagen ein. Aus der Beschwerdeantwort der «SonntagsZeitung» gehe eindeutig hervor, dass diese von falschen Grundlagen ausgehe. Sie nehme offensichtlich ein VL-Faktenblatt, das wesentliche Aussagen völlig verzerre, für bare Münze. Der Presserat hat darauf verzichtet, die Beschwerdeergänzung den Redaktionen von «SonntagsZeitung» und «BauernZeitung» zur Stellungnahme zu unterbreiten, da diese nach Auffassung des Presseratspräsidiums den Ausgang des vorliegenden Beschwerdeverfahrens nicht grundlegend verändert.

H. Das Presseratspräsidium hat die vorliegende Stellungnahme per 29. Juni 2012 auf dem Korrespondenzweg verabschiedet.

II. Erwägungen

1. a) Die Beschwerdeführerin beanstandet bei den inkriminierten Berichten dreierlei als unwahr (Ziffer 1) respektive als Entstellung von Informationen (Ziffer 3 der «Erklärung»):

– Sie suggerierten fälschlicherweise, die angebliche Verdreifachung der Wertschöpfung bei Umsetzung des VL-Modells beruhe auf einer wissenschaftlich korrekten Berechnung der Forschungsanstalt ART;
– Sie verwendeten den Begriff «Wertschöpfung» in einer unüblichen Weise, ohne dies der Leserschaft transparent zu machen;
– Die den Aussagen von Andreas Bosshard zugrunde liegenden Berechnungen der Forschungsanstalt ART zeigten zudem, dass längst nicht alle weiteren Aussagen seines Meinungsbeitrags in der «BauernZeitung» zuträfen.

b) Kann sich VL für die behauptete Verdreifachung der Wertschöpfung auf die Berechnungen der Forschungsanstalt ART stützen? Insbesondere gestützt auf die von der Beschwerdeführerin nachträglich eingereichten Unterlagen (E-Mails von VL vom 22. Dezember 2011 und von der Forschungsanstalt ART vom 12. Januar 2012 an die Beschwerdeführerin) geht der Presserat davon aus, dass die Berechnung der Wertschöpfung – entgegen der Ausführungen in der Beschwerdeantwort der «SonntagsZeitung» – nicht auf den Modellberechnungen der Forschungsanstalt ART beruht. Vielmehr handelt es sich offenbar um eigene Überlegungen und Berechnungen von VL.

Auch wenn damit die Beschwerdeführerin in der Sache vermutlich Recht hat, ist eine Verletzung von Ziffer 1 der «Erklärung» im Fall der «SonntagsZeitung» trotzdem zu verneinen. Denn ungeachtet der im Artikel insgesamt etwas unscharfen Trennung zwischen den Aussagen der Forschungsanstalt Art und denjenigen von VL wird die Leserschaft nicht getäuscht. Vielmehr wird sie durch den Satz «Die Wertschöpfung des Sektors würde sich gemäss VL-Studie gar verdreifachen» klar darauf hingewiesen, dass die Aussage über die angebliche Verdreifachung von VL und nicht von der Forschungsanstalt stammt.

Demgegenüber verleitet die Formulierung der Kolumne von Andreas Bosshard in der «BauernZeitung» zwar tatsächlich zur soweit ersichtlich falschen Annahme, die im Auftrag von VL durchgeführten Berechnungen der Forschungsanstalt ART zeigten, dass «die Wertschöpfung der Landwirtschaft stark» zunehme. Die Redaktion «BauernZeitung» wendet dazu allerdings ein, es sei ihr nicht möglich gewesen, den Gastbeitrag von Andreas Bosshard vor der Veröffentlichung in fachlicher Hinsicht zu überprüfen. Gemäss der Praxis des Presserates erstreckt sich die berufsethische Verantwortung der Redaktionen zwar auch auf die Veröffentlichung von Kolumnen. Ähnlich wie bei Leserbriefen (vgl. dazu die Richtlinie 5.2 zur «Erklärung») müssen Redaktionen bei Kolumnen nur dann redigierend eingreifen, wenn berufsethische Normen in offensichtlicher Weise verletzt sind (Stellungnahme 17/2001). Im Fall der «BauernZeitung» war die inhaltliche Unschärfe für die Redaktion nicht ohne Weiteres erkennbar.

c) Hätten «SonntagsZeitung» und «BauernZeitung» hingegen darauf hinweisen müssen, dass VL den Begriff der «Wertschöpfung» nicht im herkömmlichen Sinn einer am Markt verwertbaren wirtschaftlichen Leistung verwendet, sondern darüber hinaus auch «monetarisierte Umweltleistungen» berücksichtigt? Der Beschwerdeführerin ist in diesem Punkt zwar insofern wiederum Recht zu geben, als eine begriffliche Präzisierung dazu beitragen würde, die unterschiedlichen Modelle, die den Positionen von VL und Bundesrat zugrunde liegen sowie deren ökonomische und ökologische Folgen verständlicher zu machen. Dennoch ginge es nach Auffassung des Presserates erneut zu weit, aufgrund der begrifflichen Unschärfe eine Verletzung von Ziffer 1 der «Erklärung» abzuleiten. Die Leser von «SonntagsZeitung» und «BauernZeitung» sind auch ohne nähere Umschreibung des Begriffs «Wertschöpfung» in der Lage, nachzuvollziehen, was damit gemeint ist: die aus VL-Sicht bestehenden Vorteile eines Modells, bei dem Direktzahlungen stärker an ökologische Auflagen geknüpft sind: höhere gemeinwirtschaftliche Leistungen bei stabiler oder sogar positiver (Bergbauern-)Einkommensentwicklung.

d) Die Beschwerdeführerin stellt darüber hinaus den Wahrheitsgehalt wesentlicher inhaltlicher Aussagen der VL-Studie grundlegend in Frage. Der Presserat hat bereits in früheren Stellungnahmen im Zusammenhang mit der Ziffer 1 der «Erklärung» (Wahrheitspflicht) darauf hingewiesen, dass er kein «Wahrheitstribunal» ist und es nicht zu seinen Aufgaben gehört, gesellschaftspolitische, fachliche und wissenschaftliche Kontroversen nach dem Wahrheitskriterium zu bearbeiten (Stellungnahmen 32/2001, 27/2011). Entsprechend ist es nicht Aufgabe des Presserates, die fachliche Kritik von X. zu überprüfen, wonach die Berechnungen der Forschungsanstalt ART in einzelnen Fragen ziemlich das Gegenteil von dem aufzeigten, was VL behaupte.

2. a) Die Beschwerdeführerin beanstandet in ihrer Eingabe vom 27. Dezember 2011 weiter, die «SonntagsZeitung» habe die VL-Informationen ungenügend überprüft und damit die Ziffer 3 der «Erklärung» verletzt. Die weitere Kritik, die «SonntagsZeitung» habe den im Artikel nicht zitierten Vertreter des Bundesamts für Landwirtschaft sowie den Bauernverbandspräsidenten anscheinend nicht mit der VL-Studie konfrontiert, bezeichnet X. in ihrer Beschwerdeergänzung als «rhetorische Frage» und «nicht als konkreten Gegenstand der Beschwerde». Wenn die «SonntagsZeitung» behaupte, sie habe Fachleute mit den Ergebnissen konfrontiert, stelle sich aber die Frage, weshalb sie deren Antworten nicht wiedergebe.

b) Die Richtlinie 1.1 zur «Erklärung» (Wahrheitssuche) «setzt die Beachtung verfügbarer und zugänglicher Daten, die Achtung der Integrität von Dokumenten (Text, Ton und Bild), die Überprüfung und die allfällige Berichtigung voraus». Ist daraus abzuleiten, dass die Redaktion der «SonntagsZeitung» verpflichtet war, die Behauptungen der VL-Studie durch ergänzende Recherchen kritisch zu überprüfen, die Ergebnisse Fachleuten zu unterbreiten und deren Beurteilung zusammen mit derjenigen von VL wiederzugeben?

Bei allem Verständnis für die Forderung von X. nach einer kritischen, differenzierten Auseinandersetzung mit den VL-Thesen wäre es unverhältnismässig, von einem Publikumsmedium jedes Mal eine umfassende inhaltlich-fachliche Überprüfung zu verlangen, bevor die Redaktion einen Positionsbezug eines Akteurs zu einem politischen Thema veröffentlicht. Vorliegend lässt die «SonntagsZeitung» die VL-Position im Artikel «Bauernfalle» nicht isoliert zu W
ort kommen und hat zudem nach eigenem Bekunden den Vertreter des Bundesamts für Landwirtschaft und den Bauernverbandspräsidenten mit den Ergebnissen der VL-Studie konfrontiert. Aus deren Statements und aus dem ganzen Bericht ist für die Leserschaft der «SonntagsZeitung» ersichtlich, dass sich die Position des Bundesamts für Landwirtschaft – mit einem sanften Reformkurs – zwischen derjenigen der «Agrarlobby» auf der einen und VL, ökologischen Kreisen und Economiesuisse auf der anderen Seite befindet. Die Leserschaft der «SonntagsZeitung» ist mithin durchaus in der Lage den «wichtigen Diskussionsbeitrag für die aktuell laufende agrarpolitische Debatte» (so das Bundesamt für Landwirtschaft über die von VL in Auftrag gegebene Modellrechnung in einer Stellungnahme vom 8. März 2012 zu Handen der Beschwerdeführerin) zu verstehen und politisch einzuordnen. Wie generell bei politischen Debatten, die in der Medienöffentlichkeit geführt werden, sind dabei gewisse Unschärfen und Übertreibungen in der Argumentation in Kauf zu nehmen.

III. Feststellungen1. Die Beschwerden werden abgewiesen.

2. Die SonntagsZeitung» (Artikel «Bauernfalle» vom 27. November 2011) und die «BauernZeitung» (Meinungsbeitrag «Mit Leistungszahlungen die Wertschöpfung erhöhen» vom 16. Dezember 2011) haben die Ziffern 1 (Wahrheit) und 3 (Entstellung/Unterschlagung von Informationen) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» nicht verletzt.