| Schweizer Fernsehen DRS (21. Juli 1987) | Sachverhalt
Die «Rundschau» des Deutschschweizer Fernsehens strahlte im Februar 1987 eine Sendung zum Thema Aids aus. Darin behauptete eine HIV-positive Prostituierte, sie praktiziere mit ihren Freiern auch ungeschützten Geschlechtsverkehr, wenn diese es verlangten. Die Prostituierte machte diese Aussage unter der Bedingung, dass ihre Anonymität gewahrt bleibe. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich eröffnete daraufhin ein Strafverfahren gegen Unbekannt.
Feststellungen
Das Berufsgeheimnis ist ein wichtiges Mittel zur Aufarbeitung von Themen von öffentlichem Interesse und seine Einhaltung trägt zur Glaubwürdigkeit des Journalismus bei. Die Garantie der Anonymität war notwendig, damit sich die Prostituierte offen äussern konnte. Mit Hilfe dieser Aussage wurde die erhöhte Ansteckungsgefahr mit HIV bei ungeschütztem Geschlechtsverkehr mit Prostituierten effektiv aufgezeigt.
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