| Jagmetti / «SonntagsZeitung» (1/97) | Sachverhalt
Vgl. oben Ziffer 1.2.5.
Feststellungen
Die Kritik- und Kontrollfunktion der Medien schliesst auch die Aussenpolitik mit ein. Sie verlangt von den Massenmedien, dass sie immer dann Öffentlichkeit herstellen, wenn ein öffentliches Interesse an Aufklärung besteht, unabhängig davon, ob die Quelle zugänglich oder vertraulich ist. Bei der Veröffentlichung vertraulicher Informationen ist eine sorgfältige Güterabwägung nötig, bei der auch überprüft werden muss, ob schutzwürdige Interessen verletzt werden. Interne diplomatische Lageberichte sind mit Recht vertraulich, aber nicht in jedem Fall äusserst schutzwürdig.
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