| Bundesanwaltschaft / «SonntagsZeitung» (1/95) | Sachverhalt Im Dezember 1994 berichtete die «SonntagsZeitung» über Waffengeschäfte der Islamischen Heilsfront (FIS) in der Schweiz. Der Artikel zitierte aus vertraulichen Dokumenten der Bundesanwaltschaft. Diese hatte die Redaktion zuvor gebeten, auf die Veröffentlichung vorerst zu verzichten, weil dadurch der Erfolg der Ermittlungen gefährdet werden könnte. Der Bericht wurde trotzdem publiziert. Daraufhin veranlasste die Bundesanwaltschaft eine Hausdurchsuchung in den Redaktionsräumen und in der Wohnung eines Journalisten. Verschiedene Dokumente, Disketten und ein Notebook wurden dabei beschlagnahmt.
Feststellungen
Die Veröffentlichung einer Information ist nicht schon von vornherein ausgeschlossen, weil sie durch den Staat als vertraulich deklariert wird. Wenn eine vertrauliche Information ein polizeiliches Ermittlungsverfahren berührt und ihre Offenlegung dessen Erfolgsaussichten gefährdet, kann man von Medienschaffenden jedoch erwarten, dass sie einige Tage mit der Publikation zuwarten, falls äusserst wichtige Interessen auf dem Spiel stehen.
|