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Stellungnahmen - Prises de position - Prese di posizione

2007
  Nr. 51/2007:...
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Nr. 51/2007: Verdeckte Recherche mit TV-Kamera (X. c. «Kassensturz») Stellungnahme des Schweizer Presserates vom 25. Oktober 2007

Zusammenfassung

Verdeckte Recherche mit TV-Kamera

Die SF-Sendung «Kassensturz» berichtete über allzu häufige schönheitschirurgische Eingriffe. Die wohlgewachsene Miss Argovia gab sich als Lockvogel her, begleitet von einer insgeheim filmenden «Freundin». Sieben von acht Ärzten hätten den diversen Operationswünschen des hübschen Lockvogels stattgegeben. Zwei Ärzte verlangten mit Erfolg, dass sie nicht im Bild gezeigt würden. Ein nicht betroffener plastischer Chirurg reichte Beschwerde ein - die Verwendung versteckter Kameras in einer Arztpraxis verletze die Privatsphäre der Anwesenden.

Der Presserat hält verdeckte Recherchen «ausnahmsweise für zulässig», wenn Informationen zu einem Thema des öffentlichen Interesses nicht auf anderem Weg beschafft werden können. Die Arztpraxis ist zwar kein öffentlicher Raum, aber auch die Tätigkeit in den Räumen anderer Gewerbebetriebe gehört nicht zum Privatleben der Gewerbetreibenden. Angesichts der hohen Operationszahl (35 000 pro Jahr) ist ein öffentliches Interesse an den Kriterien, die Schönheitschirurgen anwenden, wohl anzunehmen. Die «Patientin», Miss Aargau, hatte eingewilligt. Ein bebilderter Bericht wirkt glaubwürdiger als ein bildloses Gespräch im Nachhinein. Das Recht der Ärzte und ihres Personals am eigenen Bild ist gewahrt worden: «Kassensturz» verzichtete hier wunschgemäss auf zwei identifizierbare Ausstrahlungen.

Stellungnahmen - Prises de position - Prese di posizione * 2007 * Nr. 51/2007: Verdeckte Recherche mit TV-Kamera (X. c. «Kassensturz») Stellungnahme des Schweizer Presserates vom 25. Oktober 2007


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