X. hat am 2. November 2008 dem Presserat folgende Reaktion zur Stellungnahme 43/2008 zugestellt:
Der letzte Satz der Erwägungen stimmt nicht. Ich anerkenne nicht, verleumderische und ehrverletzende Äusserungen verbreitet zu haben. (...) Leider habe ich die Frist zur juristischen Anfechtung des seinerzeit abgeschlossenen gerichtlichen Vergleichs verpasst.