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Reaktion von Sepp Moser zur Stellungnahme 24/2005

Sepp Moser hat am 25. Juli 2005 - bereits vor der Veröffentlichung der Stellungnahme 24/2005 i.S. Swiss c. "Tages-Anzeiger" / Moser - diversen Medien die nachfolgende "Gegendarstellung" (mit Kopie an den Presserat) zugestellt:

Gegendarstellung: Falsche Sachaussage in einer Stellungnnahme des Presserates

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Am 26. Juli wird der Schweizer Presserat eine Stellungnahme publizieren, in der ausser der betroffenen Redaktion (Tages- Anzeiger) auch ich "an die Kasse komme". Es geht um einen Artikel, der sich mit den finanziellen Problemen der Fluggesellschaft Swiss befasste. Ich bitte Sie deshalb, zusammen mit der Stellungnahme des Presserates gleich auch diese Gegendarstellung (oder eine inhaltliche Zusammenfassung davon) zu publizieren. Wie Sie sehen, hat der Presserat den inkriminierten Artikel nicht richtig gelesen.

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Gegendarstellung zur Stellungnahme des Schweizer Presserates 24/2005 betreffend den Artikel "Ein neuer Strohhalm für die Swiss" von Sepp Moser, publiziert im Tages-Anzeiger vom 6. August 2004

1. Der Presserat behauptet, Sepp Moser habe die Fluggesellschaft Swiss vor der Publikation "schwerer Vorwürfe" nicht angehört und damit seine berufsethischen Pflichten verletzt. Befragt worden seien, so der Presserat, lediglich zwei namentlich genannte Personen sowie "ein Manager einer grossen Mineralölfirma, ein Finanzkadermann".

2. Tatsächlich wird der vom Presserat als "Finanzkadermann" bezeichnete Informant im beanstandeten Artikel von Sepp Moser als "ein in der Finanzabteilung der Swiss tätiger Kadermann" identifiziert. Daraus folgt, dass die Fluggesellschaft Swiss sehr wohl in die Recherchen einbezogen und angehört worden war. Der Informant verlangte keine Stellungnahme.

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Ich danke Ihnen für die Publikation und für die Wahrung der Fairness. Für weitere Auskünfte stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen Sepp Moser

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Interlaken, 26. Juli 2005

Der Presserat hält an seiner Darstellung des Sachverhalts und dessen Bewertung als Verletzung der Richtlinie 3.8 zur «Erklärung der Pflichte und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» (Anhörungspflicht) festhält.

Die Folgerung, mit der Wiedergabe des Zitats eines «in der Finanzabteilung der Swiss tätigen Kadermanns» («Salopp kann man sagen, dass die Firma vom potenziellen Sozialplan ihrer Mitarbeiter lebt») habe Sepp Moser die Swiss berufsethisch korrekt angehört, hält vor der Richtlinie 3.8 offensichtlich nicht stand. Eine korrekte Anhörung hätte vielmehr erfordert, die von der Swiss mit entsprechenden Auskünften betraute Kommunikationsabteilung zu kontaktieren und ihr die konkreten Vorwürfe zu unterbreiten. Die Befragung eines Kadermitarbeiters der Finanzabteilung zu einem einzelnen Punkt (Finanzierbarkeit eines allfälligen Sozialplans) und die anonyme Wiedergabe seiner Stellungnahme konnte die korrekte Anhörung der Swiss keinesfalls ersetzen.

Martin Künzi, Sekretariat Schweizer Presserat

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Als Reaktion auf die obenstehende Antwort des Presserates ist Sepp Moser am 26. Juli 2005 mit folgenden Ausführungen an denselben Adressatenkreis gelangt:

"Liebe Kolleginnen und Kollegen

Eigentlich war ich der Meinung, dass man auf eine Gegendarstellung nicht inhaltlich antworten darf. Da der Presserat dies offensichtlich anders sieht, möchte ich der Korrektheit halber folgendes festhalten: Ich habe mit dem betreffenden Informantren sehr wohl über alle in dem inkriminierten Artikel zur Sprache kommenden Themen diskutiert. Er hat den Artikel am Telefon insgesamt ausdrücklich als korrekt bezeichnet und in keiner Weise verlangt, dass man dies ausdrücklich erwähne. Anders gesagt: der Artikel wurde von der Swiss (wenn auch nicht von dessen Medienabteilung) ausdrücklich und insgesamt autorisiert. Auch wenn das dem Presserat nicht ins Konzept passt...

Dies nur, damit Sie sich ihre eigene Meinung bilden können.

Freundliche Grüsse Sepp Moser"

*********************** Interlaken, 26. Juli 2005

Der Presserat hält dazu fest, dass die "Gegendarstellung" formell an diverse Medien gerichtet war und dem Presserat lediglich in Kopie zugestellt worden ist. Im übrigen hält der Presserat an seinen Ausführungen in seiner obenstehenden Antwort an Sepp Moser fest.

Martin Künzi, Sekretariat Schweizer Presserat

info@presserat.ch