| C. c. «L'Illustré» (21/99) | Sachverhalt
Im Juli 1999 veröffentlichte «L'Illustré» eine Reportage über die Lausanner Drogenszene. Darin erschienen mehrere Bilder von Drogenabhängigen, die sich auf dem Vorplatz einer Kirche aufhielten.
Feststellungen
Die Aufnahme von Bildern mit einem Teleobjektiv ist nicht unlauter, wenn sie auf einem öffentlichen Platz erfolgt und wenn die betroffenen Personen nicht absichtlich ausgestellt oder denunziert werden. Wenn aber im selben Kontext die Identität von fotografierten Polizisten strengstens geschützt wird, sollte das Medium die gleiche Vorsicht anwenden, um die ungewollte Identifizierung der übrigen Betroffenen zu vermeiden.
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