| X. c. «SonntagsBlick» (14/97) | Sachverhalt
Im Dezember 1996 berichtete «SonntagsBlick» über die Verhaftung eines «Amokläufers» in einer Kirche. Dieser hatte dort zuvor mit einer Pistole zwei Personen angeschossen. Der Betroffene wurde nicht namentlich genannt. Der «SonntagsBlick» gab lediglich die ehemalige berufliche Funktion sowie den Herkunftskanton an.
Feststellungen
Die Öffentlichkeit hat ein Interesse daran, davon Kenntnis zu nehmen, wenn Träger wichtiger gesellschaftlicher Funktionen Verzweiflungstaten ausüben. Doch ist auch bei Nennung von Beruf, Funktion usw. darauf Rücksicht zu nehmen, dass die Privatsphäre der Betroffenen soweit als möglich gewahrt wird.
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