Sachverhalt
Im Sommer 2001 veröffentlichte das Medienmagazin «Klartext» einen Bericht über die sozialen Konsequenzen der Einstellung der Zeitschrift «Future(s)» durch die Westschweizer Agefi-Gruppe. Der im Artikel namentlich erwähnte Verwaltungsratsdelegierte der Gruppe rügte u.a. die Wiedergabe von Statements einiger im Bericht nicht namentlich genannter ehemaliger Mitarbeiter von «Future(s)».
Feststellungen
Der Quellenschutz geht der Pflicht zur Quellennennung vor, wenn die Zusicherung der Vertraulichkeit schützenswerte Interessen wahrt.
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