| C. SA c. «Basler Zeitung» & Co. (29/00) | Sachverhalt
Ende 1999 berichteten «Basler Zeitung», «Bund» und «Tages-Anzeiger» über Kritik eines Teils der Bevölkerung an einem touristischen Ausbauprojekt in Bosco Gurin.
Feststellungen
Die Veröffentlichung von Vorwürfen anonymer Informanten ist ohne Quellenangabe zulässig, wenn es ohne Wiedergabe dieser Stimmen kaum möglich wäre, glaubhaft über die Kritik eines Teils der Bevölkerung an einem touristischen Ausbauprojekt zu berichten. Die Kritisierten sind jedoch vor der Publikation des Medienberichts mit den Vorwürfen zu konfrontieren.
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