| KVP Thurgau c. «Tagesspiegel»-Zeitungen (33/00) | Sachverhalt
Die KVP Thurgau warf den «Tagesspiegel»-Zeitungen vor, sie im Abstimmungskampf über die bilateralen Abkommen praktisch nicht abgedruckt und falsch dargestellt sowie seither vollständig boykottiert zu haben.
Feststellungen
Von einem Boykott kann keine Rede sein, wenn ein Medium nur einen Teil der Medienmitteilungen einer Partei veröffentlicht. Es ist in jedem Fall Sache der Redaktion zu entscheiden, ob ein politischer Positionsbezug für das Publikum relevant und interessant ist.
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