| S. c. «Neue Zürcher Zeitung» (26/00) | Sachverhalt
Ende Mai 2000 beschwerte sich ein Einzelkandidat im Vorfeld der Wahlen für den Zürcher Verfassungsrat über die Berichterstattung der NZZ, die sich in willkürlicher Weise auf die bereits im Kantonsrat vertretenen Parteien beschränke.
Feststellungen
Medien sind nicht verpflichtet, sämtliche Mitteilungen von politischen Parteien und Organisationen abzudrucken. Auch kleinen politischen Parteien und ihren Vertretern ist jedoch ein Mindestmass an medialer Aufmerksamkeit zu gewähren. Daraus kann jedoch nicht abgeleitet werden, dass Medien immer auch über sämtliche Einzelkandidaturen bei Wahlen berichten müssen.
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