| KVP Luzern c. «Neue Luzerner Zeitung» (11/98) | Sachverhalt
Im März 1998 sandte die KVP Luzern der «Neuen Luzerner Zeitung» eine Medienmitteilung zu, in der sie das Verhalten des Bundesamts für Gesundheit im Zusammenhang mit der Initiative Jugend ohne Drogen und der Stop-Aids-Kampagne kritisierte. Da keine Veröffentlichung erfolgte, schaltete die Partei ein Inserat, um auf ihr Anliegen aufmerksam zu machen.
Feststellungen
Die Selektion von Informationen ist ein wesentlicher Bestandteil der journalistischen Arbeit. Die Auswahl obliegt letztlich der Chefredaktion der einzelnen Medien. Eine Pflicht, Pressemitteilungen abzudrucken, besteht grundsätzlich nicht.
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