Home pagehome

Provide feedback concerning THIS page
Search Stellungnahmen/prises de position/prese di posizione

Erklärung - Déclaration - Dichiarazione - Declaration
Reglemente- Règlements- Regolamenti

Stellungnahmen - Prises de position - Prese di posizione

Vademekum De...
  2. Pressefre...
    2.3 Medienmi...
      2.3.1 Abdruc...
      2.3.2 Bearbe...
      2.3.3 Bearbe...
      2.3.4 Wahlbe...
      2.3.5 Vorwur...
Literatur - Littérature - Letteratura
Links - Liens - Links
Zusammensetzung - Composition - Composizione
Neuigkeiten - Nouveautés - Novità
Site Map


 

2.3 Medienmitteilungen

2.3.1 Abdruck von Pressemitteilungen

KVP Luzern c. «Neue Luzerner Zeitung» (11/98)

Sachverhalt

Im März 1998 sandte die KVP Luzern der «Neuen Luzerner Zeitung» eine Medienmitteilung zu, in der sie das Verhalten des Bundesamts für Gesundheit im Zusammenhang mit der Initiative Jugend ohne Drogen und der Stop-Aids-Kampagne kritisierte. Da keine Veröffentlichung erfolgte, schaltete die Partei ein Inserat, um auf ihr Anliegen aufmerksam zu machen.


Feststellungen

Die Selektion von Informationen ist ein wesentlicher Bestandteil der journalistischen Arbeit. Die Auswahl obliegt letztlich der Chefredaktion der einzelnen Medien. Eine Pflicht, Pressemitteilungen abzudrucken, besteht grundsätzlich nicht.

Stellungnahmen - Prises de position - Prese di posizione * Vademekum Deutsch 2002 * 2. Pressefreiheit * 2.3 Medienmitteilungen


info@presserat.ch